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Ebay-Ärger und evtl. Post-Versandschaden

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  • Kurvenjunkie Offline
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Beitrag von Kurvenjunkie »

Sehr kurios das Ganze.

Warum schreibst Du ihm nicht, dass wenn es deine Felge sein sollte, er eine offensichtliche Beschädigung dem Postboten hätte aufzeigen müssen.

es könnte ja auch sein, dass es gar nicht deine Felge ist oder dass er sie selbst hat fallen lassen.

Fakt ist ja, dass Du nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hast und ihm eine heile Felge zugeschickt hast.Folglich hast Du Dir nichts vorzuwerfen.
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Beitrag von Loudman »

Transportschäden müssen nur unter Gewerbetreibenden sofort bei Erhalt aufgezeigt und quittiert werden.
bei orivatverkäufen geht auch noch nach ein paar Tagen...

ich meine man kann schon die Beule am Rand sehen auf dem 2ten Foto und die Variante mit dem reifenaufziehen und deswegen gewichte und Ventilkappe ist auch nicht soweit hergeholt.
Das einzige was mich an dem ganzen vorgang stutzig macht ist die aussage man kann sehen das es kein transportschaden ist.
warum versteift sich der käufer da so sehr drauf?

ich würd echt mal anrufen wenn du ne nummer hast vielleicht meldet ihr das ganze der post transportversicherung und seid beide zufrieden?

klar hast du da auch unnötige mühe von aber dann haste beim großen Aufzünder einen gut.
--------------------
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Beitrag von svdb73 »

Ist das so? Wusste ich nicht.

Naja er mir nun das geschrieben:
ich gebe es an ebay! ich glaube ich spinne, das ist exakt die selbe! die bilder in ebay und diese sind eindeutig..
Und ich habe ihm in etwa das geschrieben, was Kurvenjunkie gesagt hat und das er es dann doch ruhig an ebay geben soll. Mal schauen, was nun passiert.
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  • Christian #69 Offline
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Beitrag von Christian #69 »

Ich habe da auch ein bisschen Ärger bei Ebay. Vielleicht kann mir ja einer von euch helfen. Also, ich habe einen Stromerzeuger mit folgender Beschreibung verkauft:
Ich verkaufe einen Stromerzeuger mit Yanmar 4TNE 88 PG Motor

Technische Daten:

Frequenz 50 Hz, Ausgangsleistung 20 KVA, Nennspannung 230 V, 400 V

Motor: Dieselmotor, Vierzylinder 4-Takt, Hubraum 2190 ccm,1500/1800 U/min im Generatorbetrieb, Elektrostarter, Betriebsdauer je Tankfüllung ca. 15 Stunden

Als Zubehör gibt es neue Diesel.- und Ölfilter dazu.

Das Gerät wird als Gebrauchtgerät defekt ohne Garantie und Rückgaberecht verkauft!!

Der Motor muß gewartet werden. Das Gerät springt nicht an.

Das Gerät muß binne 5 Tagen nach Auktionsende abgeholt weden. Lieferung vielleicht möglich.
Jetzt hat doch tatsächlich einer 800€ dafür ausgegeben :shock:

Dummerweise beschwert sich jetzt der Käufer, nach 3 Wochen, das der Stromerzeuger wirklich kaputt ist. Ein Motoren Instandsetzer hat einen Kurbelwellenbruch (wusste ich nix von) festgestellt.
Der Käufer möchte nun sein Geld zurück...

Ich habe das natürlich erstmal verneint!

Der Vogel kann doch mit sowas nicht durchkommen,oder?
Gruß Christian

Ich sage JA zu Mettbrötchen mit Zwiebeln
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Beitrag von Kurvenjunkie »

Auf gar keinen Fall. Du hast den Stromerzeuger als: "defekt ohne Garantie und Rückgaberecht" verkauft.

Er hat bewusst auf ein defektes Gerät geboten und hat in Kauf genommen, eben ein defektes Gerät zu bekommen. Ich würde da gar nichts machen und ihm das so schreiben.
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Beitrag von Stoppie »

Schlimm wäre es nur, wenn der Stromerzeuger heile gewesen wäre, dann würde Deine Artikelbeschreibung nicht stimmen. :wink:

In diesem Fall jedoch kannst Du Dich beruhigt zurücklehnen. Du hast das Gerät als defekt angeboten und der Käufer das Gerät als defekt gekauft resp. ersteigert. Da passt doch alles.
Gruß aus dem Münsterland
Stoppie
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  • Christian #69 Offline
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Beitrag von Christian #69 »

Na das lässt mich ja hoffen.
Gruß Christian

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Beitrag von Hapelo »

Und was ist aus der alten Geschichte mit der Felge geworden? ;)
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  • Thorsten636 Offline
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Beitrag von Thorsten636 »

Aber was ist wenn beim Stromerzeuger ein arglistig verschwiegener Mangel vorgelegen hat??

Rcht haben und recht bekommen sind 2 verschiedene Stiefel
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  • Walnussbaer Offline
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Beitrag von Walnussbaer »

Das Problem ist hier, dass der Motor erwähnt und beschrieben wurde und eine gebrochene KuWe gehört nicht zu einer "Wartung". Könnte man argumentieren.
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