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Offene Bugverkleidung / offene Wanne

Fahrwerk, Tuning, Reifen, Tips&Tricks,...

Moderatoren: as, Chris

  • raphiwolle Offline
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Offene Bugverkleidung / offene Wanne

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Beitrag von raphiwolle »

Hallo,

ist es doch Richtig, dass bei manchen Veranstaltungen/Veranstaltern keine offene Wannen/Bugverkleidungen zugelassen sind, richtig? Und die Wannen so und so viel Öl und Kühlflüssigkeit auffangen müssen?!

Wo ist dieses z.b der Fall?

Danke
MfG
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  • Godsmack Offline
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Re: Offene Bugverkleidung / offene Wanne

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Beitrag von Godsmack »

Ich würde sagen, bei allen Veranstaltungen die nach DMSB Reglement durchgeführt werden.

Allgemeine Technische Bestimmungen
für Straßenrennsport (DMSB)

..........45.13 Der untere Teil der Verkleidung muss so konstruiert
sein, dass er, im Falle eines Motorschadens,
mindestens die Hälfte der gesamten Öl- und
Kühlflüssigkeitsmenge des Motorrades aufnehmen
kann.
Der untere Rand von Öffnungen in der Verkleidung
muss mindestens 50 mm über dem Verkleidungsboden
liegen.
Das Innere dieses Verkleidungsteils kann ausgelegt
sein mit einem ölabsorbierenden und feuerverzögernden
Material.
Geringfügige Änderungen hinsichtlich des Original-
Profils der unteren Verkleidung sind gestattet,
um diese Vorgaben zu erfüllen.
Dieses Teil muss bis zu zwei Öffnungen von je
25 mm aufweisen. Diese Öffnung(en) muss/
müssen bei trockenen Witterungsverhältnissen
verschlossen bleiben und dürfen nur geöffnet
werden, wenn der Rennleiter das Rennen zum
„wet race“ (Regenrennen) erklärt hat...........
„Das Notwendigste, das härteste und die Hauptsache in der Musik ist das Tempo.“
Wolfgang Amadeus Mozart
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  • Normen Offline
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Re: Offene Bugverkleidung / offene Wanne

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Beitrag von Normen »

Godsmack hat geschrieben:Ich würde sagen, bei allen Veranstaltungen die nach DMSB Reglement durchgeführt werden.

Allgemeine Technische Bestimmungen
für Straßenrennsport (DMSB)

..........45.13 Der untere Teil der Verkleidung muss so konstruiert
sein, dass er, im Falle eines Motorschadens,
mindestens die Hälfte der gesamten Öl- und
Kühlflüssigkeitsmenge des Motorrades aufnehmen
kann.
Der untere Rand von Öffnungen in der Verkleidung
muss mindestens 50 mm über dem Verkleidungsboden
liegen.
Das Innere dieses Verkleidungsteils kann ausgelegt
sein mit einem ölabsorbierenden und feuerverzögernden
Material.
Geringfügige Änderungen hinsichtlich des Original-
Profils der unteren Verkleidung sind gestattet,
um diese Vorgaben zu erfüllen.
Dieses Teil muss bis zu zwei Öffnungen von je
25 mm aufweisen. Diese Öffnung(en) muss/
müssen bei trockenen Witterungsverhältnissen
verschlossen bleiben und dürfen nur geöffnet
werden, wenn der Rennleiter das Rennen zum
„wet race“ (Regenrennen) erklärt hat...........
Sei denn du fährst mit Serienverkleidung im Seriensport :wink: Manche Sachen sind halt komisch beim DMSB

Grüße Normen
  • Pa#4 Offline
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Beitrag von Pa#4 »

raphi,

noch ein Zusatz: "Achtung: Im DMSB-Bereich gilt diese Vorschrift für alle 4-Takter (incl. Gespanne). Bei Motorrädern ohne Verkleidung muss es sich um eine unter dem Motor angebrachte, rahmenfeste Wanne handeln, die die o.g. Bedingungen erfüllt."

Ist es das, was Du wissen wolltest?

Pa#4
  • raphiwolle Offline
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Beitrag von raphiwolle »

Ok, danke! :)
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