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mal ne Rechtsfrage

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  • sulley Offline
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mal ne Rechtsfrage

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Beitrag von sulley »

Ich hoffe es ist hier nicht unpaßend, aber da ein vorbei fahren mit dem Bike ja leider nicht wirklich erlaubt ist aber oft gemacht wird, kann und gibt es ja doch mal Ärger mit der Rennleitung (Polizei).

Nun gibt es aber im Bußgeldkatalog für dieselben in Frage kommenden Vergehen unterschiedliche Nummern und somit Bußgelder.
Kann mir jemand erklären warum und wonach die Bußgelder erhoben werden?

Als Beispiel (Stau in der Innenstadt und ab nach vorn) hätte ich da mal die Nummer 155 (bkat) gefunden und dort heißt es:
"Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert oder überfahren oder durch Pfeile vorgeschriebener Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt oder Sperrfläche (Zeichen 29 benutzt (außer Parken)" kostet 10€ und mit Zusatz 155.2 "und dabei überholt" 30€

Nun gibt es aber auch die Nummer 19.1 : "Überholen und dabei Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt"
das ist für mich das gleiche wie oben kostet aber 150€ und 4 Punkte :shock:

Eine einschränkung ob innerorts, Gefährdung oder irgend einen anderen Unterschied kann ich nicht dazu finden. :roll:
Zuletzt geändert von sulley am Mittwoch 16. Dezember 2009, 08:55, insgesamt 1-mal geändert.
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  • Kurvenjunkie Offline
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Beitrag von Kurvenjunkie »

Benutzen und Überholen scheinen sich zu unterscheiden...

Das eine ist wahrscheinlich eher unbewusst, das andere vorsätzlich und fahrlässig.

Das ist so wie mit einem Parkticket. Hast Du keins, zahlst Du 5 Euro, hast Du eins und die Zeit ist abgelaufen (Vorsatz) sind 15€ drin...

Sowas gibt es aber bestimmt nur hier und nirgendwo anders auf der Welt
Auf dicke Hose machen, war noch nie so leicht!
Einfach Pitbike mieten bei https://www.instagram.com/rent_a_pitbike/
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Beitrag von Rudi »

Dir ist aber schon bewusst, dass es sich hier nahezu ausschliesslich um Rennstrecke dreht :rock: :wink:
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Beitrag von sulley »

Gibt um Berlin herum viele Trainingskurse die man per Achse anfahren kann und das ist in der Kombi viel zu heiß um sich in Stau zu stellen :oops:
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Beitrag von Hinnerck »

DER Kombi(PKW) oder die (Motorradleder)Kombi? 8)
Hinnerck
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Beitrag von Lutze »

Hinnerck hat geschrieben:DER Kombi(PKW) oder die (Motorradleder)Kombi? 8)
Hinnerck

Und das verwende jetzt bitte mal in seinen Satz.


Gibt um Berlin herum viele Trainingskurse die man per Achse anfahren kann und das ist in die (Motorradleder)Kombi viel zu heiß um sich in Stau zu stellen.

Passt irgendwie nicht, also ist das original doch korrekt?
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Beitrag von sulley »

Gemeint war die (Leder)Kombi, da mein Zugfahrzeug (leider) ein Coupe und kein Kombi ist. Wobei sich ja auch kein aktuelles Fahrzeug mehr Kombi nennen lassen mag, sondern Avant, Tourin, Sportwaggon... :lol:

Stau ist natürlich in jeder Variante blöd, aber mit Auto stelle ich mich ja brav hinten an. Daher geht die ursprüngliche Frage eigentlich schon ums Mopped, paßend zum Forum.
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Beitrag von Martin »

sulley hat geschrieben:Daher geht die ursprüngliche Frage eigentlich schon ums Mopped, paßend zum Forum.
Im Thread-Erstposting schreibst du was von "Rennleitung", das hat mich ein wenig (um genau zu sein: völlig) verwirrt...
Aber trotzdem wäre die korrekte Antwort auf die Frage interessant. Oder ist dem Gesetzgeber dort ein Fauxpas passiert?
ACHTUNG! Bis auf Widerruf leider keine Annahme von Reifenwärmerreparaturen mehr.
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Wenn das Leben dir nur Zitronen anbietet, ja dann frag doch einfach noch nach Salz und Tequila!
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