GEZ-Gebühren muß nur der zahlen, der eine Anmeldung unterschreibt.
Lasst das doch einfach und zahlt nicht.
GEZ für Internet u Handy - Online Petition
Hier könnt Ihr posten was nicht mit dem Thema Racing zusammenhängt
Jokes, jeglicher Dummfug oder einfach nur um zu quatschen
Jokes, jeglicher Dummfug oder einfach nur um zu quatschen
- Nordsee-Ninja Offline
- Beiträge: 191
- Registriert: Dienstag 24. Januar 2006, 10:21
- Wohnort: Großefehn
- Kontaktdaten:
@martin
das sind selbstständige Mitarbeiter auf Provisionsbasis. Je höher die Forderung der Nachzahlung, umso mehr Geld bekommen die.
Man muß denen weder Zutritt zur Wohnung gewähren, noch ihnen Auskunft erteilen.
Wer übrigens den Haushalt zwar bereits angemeldet hat, aber nicht verheiratet ist müßte das Autoradio, Handy, Computer... des Partners (trotz eheähnlicher Gemeinschaft) doch anmelden
Da meine Schwester vor über 10 Jahren umgezogen ist hab ich über Jahre die Post der GEZ an ihre alte Adresse (also meine) verfolgen können. Die Schreiben hören sich zwar teilweise bedrohlich an, aber wiederholen sich nach gewißer Zeit und gehören einfach in die Tonne.
Wer einmal angemeldet war und versucht sich bei der GEZ abzumelden, hat es auf jeden Fall schwerer, als sich gar nicht erst mit denen einzulassen.
das sind selbstständige Mitarbeiter auf Provisionsbasis. Je höher die Forderung der Nachzahlung, umso mehr Geld bekommen die.
Man muß denen weder Zutritt zur Wohnung gewähren, noch ihnen Auskunft erteilen.
Wer übrigens den Haushalt zwar bereits angemeldet hat, aber nicht verheiratet ist müßte das Autoradio, Handy, Computer... des Partners (trotz eheähnlicher Gemeinschaft) doch anmelden
Da meine Schwester vor über 10 Jahren umgezogen ist hab ich über Jahre die Post der GEZ an ihre alte Adresse (also meine) verfolgen können. Die Schreiben hören sich zwar teilweise bedrohlich an, aber wiederholen sich nach gewißer Zeit und gehören einfach in die Tonne.
Wer einmal angemeldet war und versucht sich bei der GEZ abzumelden, hat es auf jeden Fall schwerer, als sich gar nicht erst mit denen einzulassen.
die gez wurde von den landesrundfunkanstalten zur einziehung der rundfunkgebühren gegründet. die landesrundfunkanstalten haben eigene rundfunkgebührenberater. diese tun ihren dienst auf grundlage des rundfunkgebührenstaatsvertrags. Es besteht nach §3 des RGebStV anzeigepflicht für das bereithalten von rundfunkgeräten. nach §4 des RGebStV haben die landesrundsfunkanstalten ein auskunftrecht, wonach auskünfte zur gebührenpflicht von rundfunkteilnehmern verlangt werden können. hierzu können ebenfalls auskünfte bei den meldebehörden eingeholt werden.Martin hat geschrieben:Frage: Hier ging letztens ein Mitarbeiter des WDR rum und ging mit einer Liste in der Hand bei verschiedenen privaten Leuten und einzelnen Gewerbebetrieben rein und versuchte sog. Schwarzhörer ausfindig zu machen und zur Anmeldung zu bewegen.
Darf der WDR das überhaupt???? Ich dachte dass darf nur die GEZ und der der WDR gehört nur zu den Nutznießern?
Gruß, Martin
zu diesem thema kann hier nachgelesen werden:
http://www.gez.de/aufgaben/rechtsgrundl ... x_ger.html
grüße
gregor
gregor