Wenn er sagt, das sei bezahlt muss er ja nen Bankbeleg haben.
Diesen vorzulegen und damit den Nachweis zu erbringen wäre ein leichtes.
Wenn dem nicht so is --> Anwalt.
Wenn schriftlich was zusammengelogen: --> Anzeige wg. Betrug.
Das bedeutet zwar Arbeit für die Rechtsorgane, setzt den dann ggf. auch zivilrechtlich Beklagten zusätzlich unter Druck.
Vielleicht hilfts, die Augen dafür zu öffnen, was an Konsequenzen droht, wenn du keine Kohle siehst.
Alternative: Vielleicht kann er auch einfach nicht zahlen und hat nicht den Mut das zuzugeben. Biete ihm versuchsweise Ratenzahlung an.... vielleicht lässt er sich drauf ein.
Falls Du das hier nicht getan haben solltest ist es natürlich zu spät - aber dann solltest Du künftig stets alle Lieferungen unter erweitertem Eigentumsvorhalt (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Eigentumsvorbehalt) liefern.
Im wesentlichen ist das ein Satz, der auf allen Angeboten, Rechnungen, Lieferscheinen etc. steht - der aber dazu führt, dass Du die Sachen notfalls unkomplizierter zurück bekommst.
Bei richtigen Firmen hilft der Einsatz eines Inkassounternehmens oftmals (weil die Sorge vor schlechten Wirtschaftsauskünften haben), wenn der Typ einfach klamm ist ist ihm das im Zweifel egal.
Ob man ein Inkassounternehmen nimmt (nicht so individuell wie ein Anwalt, aber ggf. auch günstiger und man hat nicht mehr viel damit zu tun), einen Anwalt (der spezifisch auf den Fall eingeht aber sicher nichts auf Erfolgsbasis machen darf) oder es gleich selber eintreibt ist m.E. Geschmackssache.
Wie hier oben beschrieben ist das mit dem Mahnbescheid leicht und schnell. Ich würde aber unbedingt noch mit dem reden und ihm halt sagen, dass Du bei aller Nettigkeit nun sofort die Kohle haben musst (oder zumindest eine Teilzahlung, besser als nix) und ansonsten das Mahnverfahren einleiten wirst. Die meisten wollen sich diesen Stress schon sparen.
Unsere Kunden zahlen zum Glück meist pünktlich und ohne Stress - aber wenn mal einer zu lange braucht, reicht meist ein Anruf. Wir haben so eine Zahlungsausfallversicherung, die bei Nichtzahlung das Inkasso macht. Wenn man den Leuten sagt, dass man das *jetzt* abgeben *muss*, kommt doch zumeist Bewegung in die Sache.
In Deinem Fall würde ich das eher alleine machen und nochmal den Versuch machen, es durch Kommunikation, Faxe etc. zu regeln. Auch wenn Du dem 3 Wochen hinterher telefonieren musst und Dir die Finger wundtippst: Das geht immer noch viel schneller, günstiger und stressfreier als jeder "Hard Way" mit Mahnbescheid etc.
Ich nehme an, die Standards sind erledigt? Also:
- Nachweis des Zugangs der Rechnung (notfalls nochmal per Einschreiben, falls er bestreiten sollte die Rechnung überhaupt zu haben)
- Nachfristen per Mahnung setzen, soweit notwendig
John`ek hat geschrieben:Die Ware bleibt in meinem Besitz bis zu vollständigen Bezahlung .... steht auf der Rechnung.
ja, das steht bei fast jedem auf der Rechnung.
Das gilt aber nicht, hatte das auch mal geglaubt und deswegen 30 Tausend DM verloren.
Der Eigentumsvorbehalt muss vorher erklärt werden, also schon bei der Auftragsbestätigung, spätestesten jedoch bei der Übergabe der Ware, z.B. durch einen vom Käufer unterschriebenen Lieferschein auf dem der Eigentumsvorbehalt vermerkt ist. Den Eigentumsvorbehalt der auf der Rechnung steht gilt nur dann wenn der Käufer schon mehrfach bei Dir gekauft hat und dieser Vorbehalt immer auf der Rechnung stand, dann kann man argumentieren, das er es hätte wissen müssen.
Der Eigentumsvorbehalt ist in der Praxis ja kaum umzusetzen, denn grundsätzlich kann man ja Ware trotz Eigentumsvorbehalt wieder veräussern (sonst gäbe es ja z. B. keine Großhändler / Händler-Beziehung).
Versuch noch ein letztes Schreiben per Fax im Sinne von :
"Wenn der offene Betrag von xxx € nicht bis zum 10.06.10 auf meinem Konto yz verbucht ist, gehe ich davon aus, dass es sich hier um einen Betrug handelt. Ich werde dann ohne weitere Ankündigungen meinen Anwalt damit beauftragen, alle notwendigen strafrechtlichen und zivilrechtlichen Schritte zu ergreifen, was für Sie mit erheblichen Folgen und Kosten verbunden sein wird. Daher möchte ich Ihnen hiermit letztmalig die Gelegenheit geben, die offene Forderung zu begleichen.
Sollte bis zum 10.06. keine Reaktion und Zahlung erfolgt sein, erhalten Sie am 11.06 ein Fax meines Anwaltes sowie die Rechnung für diese Tätigkeit und werden mit weiteren jurstischen Schritten rechnen müssen. Insbesondere werde ich meine unbezahlte Ware am 12.06. bei Ihnen abholen lassen und alle Kosten gegen Sie geltend machen"
John`ek hat geschrieben:Die Ware bleibt in meinem Besitz bis zu vollständigen Bezahlung .... steht auf der Rechnung.
Achtung - Besitz und Eigentum sind jur. zwei paar Schuhe. Wie die Kollegen Anwälte hier schon schreiben meinst Du Eigentum. Bei Besitz hättest Du die Zelte noch im Lager liegen, weil dann die Physische Herrschaft noch bei Dir liegt. So wie ich Dich verstehe, sind die Dinger aber lange ausgeliefert, richtig?
Bremsenix hat geschrieben:Der Eigentumsvorbehalt ist in der Praxis ja kaum umzusetzen, denn grundsätzlich kann man ja Ware trotz Eigentumsvorbehalt wieder veräussern (sonst gäbe es ja z. B. keine Großhändler / Händler-Beziehung).
Versuch noch ein letztes Schreiben per Fax im Sinne von :
"Wenn der offene Betrag von xxx € nicht bis zum 10.06.10 auf meinem Konto yz verbucht ist, gehe ich davon aus, dass es sich hier um einen Betrug handelt. Ich werde dann ohne weitere Ankündigungen meinen Anwalt damit beauftragen, alle notwendigen strafrechtlichen und zivilrechtlichen Schritte zu ergreifen, was für Sie mit erheblichen Folgen und Kosten verbunden sein wird. Daher möchte ich Ihnen hiermit letztmalig die Gelegenheit geben, die offene Forderung zu begleichen.
Hört sich ganz vernünftig an!
Sollte bis zum 10.06. keine Reaktion und Zahlung erfolgt sein, erhalten Sie am 11.06 ein Fax meines Anwaltes sowie die Rechnung für diese Tätigkeit und werden mit weiteren jurstischen Schritten rechnen müssen. Insbesondere werde ich meine unbezahlte Ware am 12.06. bei Ihnen abholen lassen und alle Kosten gegen Sie geltend machen"
Wenn das nicht wirkt, hilft nur der Anwalt
Hört sich ganz vernünftig an!
Vergnügt sein geht über reich sein
Aber mit ein bischen Reichheit könnt ich öfter Zynden