Zum Inhalt

Vertragsrecht...

Hier könnt Ihr posten was nicht mit dem Thema Racing zusammenhängt
Jokes, jeglicher Dummfug oder einfach nur um zu quatschen :-)

Moderatoren: as, Chris

  • $asch... Offline
  • Beiträge: 118
  • Registriert: Sonntag 2. September 2007, 18:13
  • Wohnort: Oberursel/Ts.

Vertragsrecht...

Kontaktdaten:

Beitrag von $asch... »

...oder ab wann ist ein Vertrag gültig.

Hallo ihr netten Häßlichkeiten.

Ich stehe hier vor einem Problem welches ich nicht alleine lösen kann und hoffe das einer von euch fundiertes Wissen zu dieser Materie hat.

Am 14.05.2010 schloss ich bei einem örtlichen Komunikationsanbieter einen Vertrag über Telefon und Internet bei Alice ab.
Kurze Zeit später bekam ich einen Brief mit der Ansage: Anfang Juni sein mein Anschluß geschaltet.
3 Tage später klingelte mein Telefon und die nette Alice sagte mir, das die Telecom unter der von mir angegebenen Adresse keine Leitungen hätte. (nunja, erstens weis ich wo ich wohne und zweitens warum können dann meine Vermieter, dessen Vater und meine Nachbarn telefonieren??)
Mir wurde dann gesagt das ich einen Vertrag mit der Telecom abschließen solle und diesen Vertrag dann der Alice überschreiben soll. (Klar, ich fahre auch nach Wolfsburg, kaufe da nen Motor und bringe in nach Spanien um ihn einen Seat einbauen zu lassen).
Das habe ich schriftlich abgelehnt und habe Alice eine Frist von 28 Tagen gesetzt meinen Anschluss zu schalten. Andernfalls würde ich den Auftrag stornieren.
Am 30.06. erhielt ich zwei Anrufe von denen wo mir gesagt wurde das keine Leitungen zu meiner Adresse führten. Ich gab eine "Vergleichsnummer" (die von meinem Vermieter) an und Alice sagte mir das sie diese Daten der Telecom geben würden und ich innerhalb der nächsten Tage ne Info bekommen würde.
Am 01.07. erhielt ich auch ne Info: Ende Juni wird Ihr Anschluss geschaltet (ähhh, Ende Juni ist aber doch der 30.06....)
Ich gab Alice noch Zeit bis zum 06.07. und rief an um zu fragen was denn mein Anschluss machen würden. Die Antwort:Es steht kein Termin fest!
Darauf hin habe ich den Vertrag storniert und gebeten, das sie innerhalb von einer Woche dies schriftlich bestätigen sollen.
Heute (20.07.) bekam ich sowohl einen Anruf als auch einen Brief.
Zuerst der Brief: Meiner Stornierung kann nicht statt gegeben werden da sich ja Alice umgehend bemüht hat meinen Anschluss zu schalten ().
Der Anruf: Es gebe da Probleme mit der Bereitstellung seitens der Telecom.

So, jetzt zu den Fragen.
Ab wann ist ein solcher Vertrag gültig und ab wann ist er gebrochen???
Wo ist der Unterschied zwischen einen Vertrag und einem Privatkundenauftrag???
Ich sehe es so:
Ich berufe mich auf den Brief der HansNet Kommunikations GmbH in dem mein Anschluss seit Anfang Juni geschaltet sein sollte. Da dies nicht geschah haben sie einen Vertragsbruch begannen.

Ach ja, was ich erwähnen sollte: Ich habe kein Widerrufsrecht.

Noch versuche ich Mensch zu bleiben und die Sache gütlich zu klären. Allerdings ist mein menschliches fast komplett aufgebraucht und ich spiele mit dem Gedanken zum Anwalt zu gehen.

Thanx

Sascha, der wohl nieee telefonieren kann.
  • pietro Offline
  • Beiträge: 238
  • Registriert: Sonntag 23. August 2009, 20:42
  • Lieblingsstrecke: casa mia
  • Wohnort: che ti frega?
  • Kontaktdaten:

Kontaktdaten:

Beitrag von pietro »

Ich habe kein Widerrufsrecht.
bist du also Kaufmann ;) !?

Ein Vertragsbruch kommt erstzustande wenn es definitiv fest steht dass die Gegenpartei nicht liefern kann. Erst dann kannst du Schadenersatzanspruche und Rucktritt fordern. Aber so einfach wird dir Alice sicherlich nicht machen...oder hat Alice dir sofort geschrieben "wir können keine Anschluß liefern weil...." Warum hast du das nicht sofort schriflich gefordert anstatt mit eine dumme hotline Geld und Zeit zu verschwenden?
  • Benutzeravatar
  • tiffernine Offline
  • Beiträge: 482
  • Registriert: Freitag 20. Januar 2006, 21:59
  • Wohnort: Wien

Kontaktdaten:

Beitrag von tiffernine »

Im Grunde ist das ganz einfach:

Im Gesetz ist klar geregelt, dass - egal ob Auftrag oder Vertrag - wenn ein Vertragspartner seine Leistung nicht erbringt, der Auftraggeber oder Vertragspartner nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten kann.

Was in einem Gesetz nie klar geregelt ist der Terminus "angemessen". Das entscheidet ein Richter, deswegen muss sich heutzutage ein Jurist mehr mit Rechtssprechungen auseinander setzen als mit dem Gesetz selber.

In deinem Fall solltest Du als Antwort auf das letzte Schreiben von Alice eine allerletze Nachfrist (ca. zwei bis drei Wochen) zur Herstellung des Anschlusses setzen und widrigenfalls noch einmal den Vertragsrücktritt erklären.

Sollte dich Alice wieder nicht ernst nehmen und wissentlich "Rechtsbruch" betreiben bleibt dir nur ein Anwalt dem du dann deine Nachfristschreiben gibst, denn Rest erledigt der dann.

Ein wichtiger Satz unter Juristen:

Es gibt einen großen Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen. :evil:

Viel Erfolg.

Ciao

Alfred
  • $asch... Offline
  • Beiträge: 118
  • Registriert: Sonntag 2. September 2007, 18:13
  • Wohnort: Oberursel/Ts.

Kontaktdaten:

Beitrag von $asch... »

Ok...

Dann schreibe ich dem guten Stück Alice nochmals nen netten Brief und warte ab.

Vielen Dank für die Antwort und den Versuch Licht in mein dunkel zu bringen :wink:

Sascha
  • Benutzeravatar
  • Lutze Offline
  • Beiträge: 16941
  • Registriert: Montag 7. Juni 2004, 22:12
  • Motorrad: GSXR-750
  • Lieblingsstrecke: Most
  • Wohnort: Tangerhütte
  • Kontaktdaten:

Kontaktdaten:

Beitrag von Lutze »

pietro hat geschrieben:
Ich habe kein Widerrufsrecht.
bist du also Kaufmann ;) !?
was hat das mit Kaufmann zu tun? Warum glaubt alle Welt das seit Einführung des Rücktrittsrechts bei Onlinegeschäften dieses für alles gilt? Demnächst wird das schimmlige Brot nach 14 Tagen beim Bäcker reklamiert.

Selbst bei einer Faxbestellung oder bei einer Bestellung per mail gilt kein Rücktrittsrecht.
  • pietro Offline
  • Beiträge: 238
  • Registriert: Sonntag 23. August 2009, 20:42
  • Lieblingsstrecke: casa mia
  • Wohnort: che ti frega?
  • Kontaktdaten:

Kontaktdaten:

Beitrag von pietro »

was hat das mit Kaufmann zu tun?
damit dass der KFM nie eine Widerrufsrecht hat, oder lege ich falsch!? ich könnte zumindest das nie ausüben...und wie du richtig sagst, auch bei den PM gilt den Widerrufs nicht auf alles aber fast auf alles ;). In übringes, hat nichs mit onlinegeschäft zu tun!
  • Benutzeravatar
  • Lutze Offline
  • Beiträge: 16941
  • Registriert: Montag 7. Juni 2004, 22:12
  • Motorrad: GSXR-750
  • Lieblingsstrecke: Most
  • Wohnort: Tangerhütte
  • Kontaktdaten:

Kontaktdaten:

Beitrag von Lutze »

pietro hat geschrieben:damit dass der KFM nie eine Widerrufsrecht hat, oder lege ich falsch!? ich könnte zumindest das nie ausüben...und wie du richtig sagst, auch bei den PM gilt den Widerrufs nicht auf alles aber fast auf alles ;). In übringes, hat nichs mit onlinegeschäft zu tun!
Wenn ich jetzt auch nur ein Wort von deinem Geschreibsel verstehen könnte, würde ich auch eine Antwort drauf geben können.
Natürlich hat ein Kaufmann auch ein Rückgaberecht wenn er ein entsprechendes Geschäft tätigt.
  • Benutzeravatar
  • tiffernine Offline
  • Beiträge: 482
  • Registriert: Freitag 20. Januar 2006, 21:59
  • Wohnort: Wien

Kontaktdaten:

Beitrag von tiffernine »

[quote="LutzeNatürlich hat ein Kaufmann auch ein Rückgaberecht wenn er ein entsprechendes Geschäft tätigt.[/quote]

Sorry, aber ein Kaufmann hat niemals ein Rückgaberecht bzw. richtig "Widerrufsrecht", außer dass ist im Vertrag oder in den AGB's des Verkäufers vereinbart.

Der Verbraucher=Konsument hat auch auch kein generelles Widerrufsrecht. Im Gesetz ist klar geregelt wo das gilt, z.B. bei Online Geschäften, Haustürgeschäften, auf Messen und noch ein paar Ausnahmen.

Bei allen anderen Geschäften ist das "Rückgaberecht" eine Kulanz des Verkäufers.

In diesem Sinne

Ciao

Alfred
  • Krulle Offline
  • Beiträge: 617
  • Registriert: Mittwoch 6. Januar 2010, 21:07

Kontaktdaten:

Beitrag von Krulle »

genauso wie die garantie. die gesetzliche gewährleistung beträgt nur 6 monate und die garantie ist eine kulanz des verkäufers.
  • Benutzeravatar
  • Lutze Offline
  • Beiträge: 16941
  • Registriert: Montag 7. Juni 2004, 22:12
  • Motorrad: GSXR-750
  • Lieblingsstrecke: Most
  • Wohnort: Tangerhütte
  • Kontaktdaten:

Kontaktdaten:

Beitrag von Lutze »

Krulle hat geschrieben:genauso wie die garantie. die gesetzliche gewährleistung beträgt nur 6 monate und die garantie ist eine kulanz des verkäufers.
24 Monate Gewährleistung mit je nach frist unterschiedlicher Beweislast
tiffernine hat geschrieben:Der Verbraucher=Konsument hat auch auch kein generelles Widerrufsrecht. Im Gesetz ist klar geregelt wo das gilt, z.B. bei Online Geschäften, Haustürgeschäften, auf Messen und noch ein paar Ausnahmen.

Bei allen anderen Geschäften ist das "Rückgaberecht" eine Kulanz des Verkäufers.
genau das sagte ich doch


tiffernine hat geschrieben:
Lutze hat geschrieben:Natürlich hat ein Kaufmann auch ein Rückgaberecht wenn er ein entsprechendes Geschäft tätigt.
Sorry, aber ein Kaufmann hat niemals ein Rückgaberecht bzw. richtig "Widerrufsrecht", außer dass ist im Vertrag oder in den AGB's des Verkäufers vereinbart.
Ich bin Kaufmann, bestelle beim Ottoversand online eine neue Jeans und habe Rückgaberecht/Widerrufsrecht. Der Kauf war natürlich privat, deshalb bin ich aber immernoch Kaufmann(was immer einen Kaufmann jetzt auch charakterisieren mag).

Des weiteren gibt es in gewissen Geschäftsbeziehungen die Möglichkeit Ware zu kaufen und diese bei nicht Verkauf zurückzugeben, das oftmals sogar in wesentlich längeren Zeiträumen als 14 Tage/4Wochen.
Antworten