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An die Rechtsberater unter euch: Wohnwagen auf Privatgrund..

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  • MagicMattes Offline
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An die Rechtsberater unter euch: Wohnwagen auf Privatgrund..

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Beitrag von MagicMattes »

Hallo Gemeinde,

heute komme ich mal mit einer ganz anderen Frage:

Vor knapp 2 Tagen habe ich mir einen Wohnwagen gekauft und diesen bei mir in der Garageneinfahrt abgestellt. Ich bewohne ein Doppelhaushälfte mit einer Garage an der Seite. Direkt daneben hat der Nachbar samt Einfahrt seine Garage. Der Wohnwagen steht nur auf meiner Seite. Ich behindere den Nachbarn in keiner Weise. Außer das er nicht mehr so leicht bei mir ins Haus schauen kann.

Nun kam besagter Nachbar gleich heute zu mir (ich hab das Ding erst 2 Tage) und fragte wann denn der Anhänger da weg komme. Er würde ihn stören. Ich entgegnete ihm: Der bleibt dort stehen. Für immer. Er meinte dazu das würde nicht gehen, ich müsse 3 m Platz bis zu seinem Grundstück freihalten. Hä???? Da könnte ich und wohl auch er. Dort ja noch nicht einmal parken. Ich sagte ihm alternativ könne ich den Anhänger auch bei ihm vor der Türe auf einen Öffentlichen Parkplatz stellen und die Kiste einfach alle 14 Tage einmal um den Block fahren.

Die ganze Sache ist doch Schwachsinn oder??? Ich kann doch in meine Einfahrt stellen was ich will? Oder liege ich da falsch?

Kann mir irgendjemand einen Tipp geben?

LG
Matthias
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  • ßabine Offline
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Beitrag von ßabine »

Soweit ich als Laie weiß, muss die 3m-Grenze nur bei festen Fundamenten eingehalten werden.

(Bei uns hatte ein Nachbar mal einen alten Bauwagen als stinkenden Hühnerstall auf die Grundstücksgrenze gesetzt, allerdings für die Räder eine Grube mit Beton ausgegossen, damit das Ding ebenerdig steht. DAS ging nicht.)

Aber da erkundigst du dich besser bei den kommunalen Stellen, Ordnungsamt oder so.

Wie ich erfahren habe, ist es zB auch von Stadt zu Stadt unterschiedlich, wie lange ein Wohnwagen auf öffentlicher Straße abgestellt werden darf...

Aber zu Kaffee und Kuchen lädt dich dein Nachbar jetzt jedenfalls nicht mehr ein :)
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Beitrag von Lutze »

Ich würde schon mal einen Maschendrahtzaun ziehen. :)
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Beitrag von campari »

falls es nich schon zu spät ist, solltest du vielleich nachdenken, den Nachbarn zu wechseln; der scheint ein wenig :crazy:

wüsste nicht, wieso 3m bei einem beweglichen Anhänger (der ja keine Bebauung ist) gelten sollten...bei Schuppen etc, ja, verstehe ich

Du willst schließlich das Ding abstellen, und nicht Dauercampen.

Und falls das tatsächlich so sein sollte, dann bitte erklär mir das ein Rechtsverständiger :!:
:horseshit:

Öfter mal die Hände waschen!!!
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Beitrag von Stoppie »

Die drei Meter Abstand zum Nachbargrundstück haben was mit dem Thema Grenzbebauung zu tun. Hier steckt das Wort Bau drin (also Immobilien).

Das bedeutet, wenn man direkt an der Grenze zum Nachbargrundstück baut, darf das Gebäude/der Gebäudeteil nicht länger als neun Meter und nicht höher als drei Meter sein. Erst ab einem Abstand von drei Meter zum Nachbargrundstück darf das Gebäude/der Gebäudeteil höher als drei Meter sein.

Wie gesagt, das gilt nur für eine Immobilie. Deinen WoWa kannst Du auf deinem Grund und Boden so lange stehen lassen wie du willst, auch wenn er über drei Meter hoch sein sollte.

Solche kleingeistigen Nachbarn liebe ich. :twisted:
Gruß aus dem Münsterland
Stoppie
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Beitrag von Lutze »

Jetzt stellt sich die Frage ob der Nachbar vieleicht doch in irgendeiner Weise von dem Ding belästigt, bzw. in seiner Lebensqualität beeinträchtigt wird.
Ist das Ding so riesig das es ihm das Tageslich in Wohnzimmer und Küche raubt könnte ich mir vorstellen das er vor Gericht Recht bekommt.

Ist dem so sollte man vieleicht auch nach einer anderen Möglichkeit suchen das Teil auf dem eigenen Grundstück anderweitig abzustellen.
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Beitrag von Stoppie »

Lutze, die Hemmschwelle zur Belästigung ist gaaaaanz weit gestreut. Insbesondere bei kleingeistigen Nachbarn.

Der Vorteil, seinen WoWa neben dem eigenen Haus abzustellen, hat was.

Ich habe mein Wohnmobil auch immer ganz gerne in meiner räumlichen Nähe. 8)
Gruß aus dem Münsterland
Stoppie
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Beitrag von Lutze »

die Meinung immer im Recht zu sein könnte aber auch von Kleingeist zeugen.
Wir kennen ja die Verhältnisse nicht und können uns daher kein Urteil erlauben. Vieleicht will der Nachbar ja nur die Postfrau rechtzeitig kommen sehen, eventuell verdunkelt das Gefährt aber tatsächlich seine Wohnung und der Threadstarter könnte die Kiste genausogut woanders hinstellen. Vieleicht steht das Ding dann aber in einer genau so ungünstigen Position fürs eigen Haus wie jetzt für den Nachbarn, dann doch lieber den Nachbarn verärgern.


Natürlich alles nur Spekulationen, ich meine man sollte nur bevor sowas ausartet nach einer eventuell anderen Lösung für das Problem suchen.
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Beitrag von babfe »

Hallo,

diese 3 Meter Zu- und Abfahrten sind in § 2 GastellV (Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze) geregelt. Zumindest steht es da in Bayern so drin.

Wenn Du in § 17 Abs. 1 weiterliest, sind die Zu- und Abfahrtswege frei zu halten.

Die Variante auf der öffentlichen Straße ist unbedenklich, sofern Dein Anhänger angemeldet ist. Dann darf er auch auf jeden öffentlichen Parkplatz stehen.

Halte Deinen Nachbarn zwar für kleinlich ABER so unrecht hat er nicht. Hast wohl an Grandler erwischt.... die GastellV kennst so gut wie kein Mensch.... außer Du hast mit Baurecht zu tun...

Bernhard
.. bück Dich Fee, Wunsch ist Wunsch
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Beitrag von spongy »

Lass das Teil in Deiner Einfahrt stehen.
-> Nachbar wird weiter labern ...

3m gilt für Grenzbebauung -> Immobilien.

Zu- und Abfahrt ist ok, aber sicher NICHT
über Dein Grundstück.

Schau mal in des Nachbarn Garten, ob sein
Gartenhaus und Zaun nicht über 2m hoch sind
und Du Dich eventuell wegen viel Schatten auf
dem Weg in eine Depression befindest.

Das erinnert mich an die Garage und Lärm,
Abgase ... zumachen, Abluftinstallation usw.

:roll:
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