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Fahrzeugbrief ungültig?

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Fahrzeugbrief ungültig?

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Beitrag von Chris86 »

Hi bin interessiert an einem Moped, das abgemeldet ist.
Auf Zulassungsbescheinigung Teil II steht ungültig durch einen Stempel.
Sonst sind keine Papiere vorhanden.
Ist das jetzt der Fahrzeugbrief zum wiederzulassen, oder fehlt da jetzt noch der eigentliche Fahrzeugbrief.
Hab davon keine Ahnung?
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Beitrag von Sascha#314 »

Hmm das ist komisch.

Teil II ist das, was früher der Brief war.
Teil I ist das, was früher der schein war und mitgeführt werden muss. Als ich meine Maschine abgemeldet habe, hab ich teil 1 entwertet wiederbekommen (muss aber nachschauen wie genau). Hab sie aber nicht wieder angemeldet, daher keine Ahnung.

Wieviel Vorbesitzer sind da eingetragen? Normalerweise wird ja nach 3 oder so ein neuer "Brief" ausgestellt...
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Beitrag von Chris86 »

sind keine Vorbesitzer eingetragen, da es eine Erstzulassung war.
Vorbesitzer hatte sie zuletzt auf 34 PS zugelassen. Ich habe aber offene Leistung eingetragen.
Kann es sein, dass der letzte (aktuelle) Brief noch beim Besitzer liegt
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Beitrag von Lutze »

Wenn ich mich nicht täusche wird Teil II auch bei jeder Neuanmeldung neu ausgestellt, damit hätte also alles seine Richtigkeit.
Du darfst nur auf keinen Fall den entwerteten TeilII verlieren, der muss mit zur Neuzulassung.
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Re: Fahrzeugbrief ungültig?

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Beitrag von Normen »

Chris86 hat geschrieben:Hi bin interessiert an einem Moped, das abgemeldet ist.
Auf Zulassungsbescheinigung Teil II steht ungültig durch einen Stempel.
Sonst sind keine Papiere vorhanden.
Ist das jetzt der Fahrzeugbrief zum wiederzulassen, oder fehlt da jetzt noch der eigentliche Fahrzeugbrief.
Hab davon keine Ahnung?
Das ist so:

Teil II ist der eigentliche Brief - -wenn da ungültig draufsteht kannst du ihn in die Mülltonne werfen - -dann wurde ein neuer ausgestellt.

Bei Teil I ist es normal das ungültig drauf steht - -wird bei jedem abmelden gemacht. Und den gibts dann sowieso beim anmelden Neu.

Wenn der Verküfer NUR Teil II mit einem UNGÜLTIG da hat - -hat er keine Papiere!!! Wirst du NIE zugelassen bekommen und ein Eigentumsnachweis ist es auch nicht!!!

Grüße Normen
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Re: Fahrzeugbrief ungültig?

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Beitrag von Chris86 »

Normen hat geschrieben:
Chris86 hat geschrieben:Hi bin interessiert an einem Moped, das abgemeldet ist.
Auf Zulassungsbescheinigung Teil II steht ungültig durch einen Stempel.
Sonst sind keine Papiere vorhanden.
Ist das jetzt der Fahrzeugbrief zum wiederzulassen, oder fehlt da jetzt noch der eigentliche Fahrzeugbrief.
Hab davon keine Ahnung?
Das ist so:

Teil II ist der eigentliche Brief - -wenn da ungültig draufsteht kannst du ihn in die Mülltonne werfen - -dann wurde ein neuer ausgestellt.

Bei Teil I ist es normal das ungültig drauf steht - -wird bei jedem abmelden gemacht. Und den gibts dann sowieso beim anmelden Neu.

Wenn der Verküfer NUR Teil II mit einem UNGÜLTIG da hat - -hat er keine Papiere!!! Wirst du NIE zugelassen bekommen und ein Eigentumsnachweis ist es auch nicht!!!

Grüße Normen
Danke mal Normen.
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Beitrag von millemoto »

... ich verbessere den Normen mal frecherweise im Detail:

"Ungültig" = nichts wert, höchstens für die Dokumentation zu gebrauchen ... ... ungültig z.B. weil mittlerweile ein anderer, aktueller Brief / Zul.Best.Teil II zum Fahrzeug existiert. Da hatter recht.

auf der Zulassungsbestätigung Teil I steht nach der "Stillegung" ein Stempel mit Datum und Unterschrift neben dem angekreuzten Feld "Ausserbetriebsetzung am".
Ungültig steht da nicht ... weil ungültig = nix mehr wert.
Diese "ausserbetriebgesetzte" Zulassungsbestätigung Teil I (entspricht dem alten Fahrzeugschein) muss aber genauso bei der Wiederzulassung vorgelegt werden wie der zuletzt gültige "Teil II". Sonst kann man das nicht zulassen.
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Beitrag von Normen »

millemoto hat geschrieben:... ich verbessere den Normen mal frecherweise im Detail:

"Ungültig" = nichts wert, höchstens für die Dokumentation zu gebrauchen ... ... ungültig z.B. weil mittlerweile ein anderer, aktueller Brief / Zul.Best.Teil II zum Fahrzeug existiert. Da hatter recht.

auf der Zulassungsbestätigung Teil I steht nach der "Stillegung" ein Stempel mit Datum und Unterschrift neben dem angekreuzten Feld "Ausserbetriebsetzung am".
Ungültig steht da nicht ... weil ungültig = nix mehr wert.
Diese "ausserbetriebgesetzte" Zulassungsbestätigung Teil I (entspricht dem alten Fahrzeugschein) muss aber genauso bei der Wiederzulassung vorgelegt werden wie der zuletzt gültige "Teil II". Sonst kann man das nicht zulassen.
Im Teil I steht doch öfter mal ungültig drin - -aber nicht immer - ist je nach Landkreis anscheinend unterschiedlich. :wink:
Ansonsten hast du da gleiche wie ich nochmal geschrieben :D

Grüße Normen
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Beitrag von Sascha#314 »

Hab bei mi extra nochmal nachgeschaut gerade:

In Teil 1 sind zwei Stempel drin
"stillgelegt am XYZ Amt sowieso" und unterschrieben
und dann nochmal quasi die "Rechnung" draufgedruckt, das brauchte man ja auch früher nochmal Wiederanmeldung "Abmeldebescheinigung".

Teil 2 wurde nicht angerührt.
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Beitrag von millemoto »

@ Normen

mir ging´s auch nur um das "UNGÜLTIG" im Teil I. Steht nämlich in keinem meiner ca. 50 Zulassungsbestätigungen Teil I. Und gehört da auch nicht rein. Dafür gibt es ja das Feld zum ankreuzen.

Wenn ich einen amtlichen Vermerk "UNGÜLTIG" sehe, gehe ich zu 100% davon aus, dass mit diesem Papier NIX mehr anzufagen ist.

Aber ich wollte Dich ja auch nicht wirklich verbessern, eher die anderen "nur-ab-und-zu-Papiere-in-den-Händen-Halter" ein wenig sensibel machen dafür.
Im Prinzip hast Du natürlich alles schon gesagt gehabt.

:D
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