Fahrzeugbrief ungültig?
Hier könnt Ihr posten was nicht mit dem Thema Racing zusammenhängt
Jokes, jeglicher Dummfug oder einfach nur um zu quatschen
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- Chris86 Offline
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Fahrzeugbrief ungültig?
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Hi bin interessiert an einem Moped, das abgemeldet ist.
Auf Zulassungsbescheinigung Teil II steht ungültig durch einen Stempel.
Sonst sind keine Papiere vorhanden.
Ist das jetzt der Fahrzeugbrief zum wiederzulassen, oder fehlt da jetzt noch der eigentliche Fahrzeugbrief.
Hab davon keine Ahnung?
Auf Zulassungsbescheinigung Teil II steht ungültig durch einen Stempel.
Sonst sind keine Papiere vorhanden.
Ist das jetzt der Fahrzeugbrief zum wiederzulassen, oder fehlt da jetzt noch der eigentliche Fahrzeugbrief.
Hab davon keine Ahnung?
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- Sascha#314 Offline
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Hmm das ist komisch.
Teil II ist das, was früher der Brief war.
Teil I ist das, was früher der schein war und mitgeführt werden muss. Als ich meine Maschine abgemeldet habe, hab ich teil 1 entwertet wiederbekommen (muss aber nachschauen wie genau). Hab sie aber nicht wieder angemeldet, daher keine Ahnung.
Wieviel Vorbesitzer sind da eingetragen? Normalerweise wird ja nach 3 oder so ein neuer "Brief" ausgestellt...
Teil II ist das, was früher der Brief war.
Teil I ist das, was früher der schein war und mitgeführt werden muss. Als ich meine Maschine abgemeldet habe, hab ich teil 1 entwertet wiederbekommen (muss aber nachschauen wie genau). Hab sie aber nicht wieder angemeldet, daher keine Ahnung.
Wieviel Vorbesitzer sind da eingetragen? Normalerweise wird ja nach 3 oder so ein neuer "Brief" ausgestellt...
- Chris86 Offline
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- Lutze Offline
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- Normen Offline
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Re: Fahrzeugbrief ungültig?
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Das ist so:Chris86 hat geschrieben:Hi bin interessiert an einem Moped, das abgemeldet ist.
Auf Zulassungsbescheinigung Teil II steht ungültig durch einen Stempel.
Sonst sind keine Papiere vorhanden.
Ist das jetzt der Fahrzeugbrief zum wiederzulassen, oder fehlt da jetzt noch der eigentliche Fahrzeugbrief.
Hab davon keine Ahnung?
Teil II ist der eigentliche Brief - -wenn da ungültig draufsteht kannst du ihn in die Mülltonne werfen - -dann wurde ein neuer ausgestellt.
Bei Teil I ist es normal das ungültig drauf steht - -wird bei jedem abmelden gemacht. Und den gibts dann sowieso beim anmelden Neu.
Wenn der Verküfer NUR Teil II mit einem UNGÜLTIG da hat - -hat er keine Papiere!!! Wirst du NIE zugelassen bekommen und ein Eigentumsnachweis ist es auch nicht!!!
Grüße Normen
- Chris86 Offline
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Re: Fahrzeugbrief ungültig?
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Danke mal Normen.Normen hat geschrieben:Das ist so:Chris86 hat geschrieben:Hi bin interessiert an einem Moped, das abgemeldet ist.
Auf Zulassungsbescheinigung Teil II steht ungültig durch einen Stempel.
Sonst sind keine Papiere vorhanden.
Ist das jetzt der Fahrzeugbrief zum wiederzulassen, oder fehlt da jetzt noch der eigentliche Fahrzeugbrief.
Hab davon keine Ahnung?
Teil II ist der eigentliche Brief - -wenn da ungültig draufsteht kannst du ihn in die Mülltonne werfen - -dann wurde ein neuer ausgestellt.
Bei Teil I ist es normal das ungültig drauf steht - -wird bei jedem abmelden gemacht. Und den gibts dann sowieso beim anmelden Neu.
Wenn der Verküfer NUR Teil II mit einem UNGÜLTIG da hat - -hat er keine Papiere!!! Wirst du NIE zugelassen bekommen und ein Eigentumsnachweis ist es auch nicht!!!
Grüße Normen
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- millemoto Offline
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... ich verbessere den Normen mal frecherweise im Detail:
"Ungültig" = nichts wert, höchstens für die Dokumentation zu gebrauchen ... ... ungültig z.B. weil mittlerweile ein anderer, aktueller Brief / Zul.Best.Teil II zum Fahrzeug existiert. Da hatter recht.
auf der Zulassungsbestätigung Teil I steht nach der "Stillegung" ein Stempel mit Datum und Unterschrift neben dem angekreuzten Feld "Ausserbetriebsetzung am".
Ungültig steht da nicht ... weil ungültig = nix mehr wert.
Diese "ausserbetriebgesetzte" Zulassungsbestätigung Teil I (entspricht dem alten Fahrzeugschein) muss aber genauso bei der Wiederzulassung vorgelegt werden wie der zuletzt gültige "Teil II". Sonst kann man das nicht zulassen.
"Ungültig" = nichts wert, höchstens für die Dokumentation zu gebrauchen ... ... ungültig z.B. weil mittlerweile ein anderer, aktueller Brief / Zul.Best.Teil II zum Fahrzeug existiert. Da hatter recht.
auf der Zulassungsbestätigung Teil I steht nach der "Stillegung" ein Stempel mit Datum und Unterschrift neben dem angekreuzten Feld "Ausserbetriebsetzung am".
Ungültig steht da nicht ... weil ungültig = nix mehr wert.
Diese "ausserbetriebgesetzte" Zulassungsbestätigung Teil I (entspricht dem alten Fahrzeugschein) muss aber genauso bei der Wiederzulassung vorgelegt werden wie der zuletzt gültige "Teil II". Sonst kann man das nicht zulassen.
- Normen Offline
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Im Teil I steht doch öfter mal ungültig drin - -aber nicht immer - ist je nach Landkreis anscheinend unterschiedlich.millemoto hat geschrieben:... ich verbessere den Normen mal frecherweise im Detail:
"Ungültig" = nichts wert, höchstens für die Dokumentation zu gebrauchen ... ... ungültig z.B. weil mittlerweile ein anderer, aktueller Brief / Zul.Best.Teil II zum Fahrzeug existiert. Da hatter recht.
auf der Zulassungsbestätigung Teil I steht nach der "Stillegung" ein Stempel mit Datum und Unterschrift neben dem angekreuzten Feld "Ausserbetriebsetzung am".
Ungültig steht da nicht ... weil ungültig = nix mehr wert.
Diese "ausserbetriebgesetzte" Zulassungsbestätigung Teil I (entspricht dem alten Fahrzeugschein) muss aber genauso bei der Wiederzulassung vorgelegt werden wie der zuletzt gültige "Teil II". Sonst kann man das nicht zulassen.
Ansonsten hast du da gleiche wie ich nochmal geschrieben
Grüße Normen
- Sascha#314 Offline
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Hab bei mi extra nochmal nachgeschaut gerade:
In Teil 1 sind zwei Stempel drin
"stillgelegt am XYZ Amt sowieso" und unterschrieben
und dann nochmal quasi die "Rechnung" draufgedruckt, das brauchte man ja auch früher nochmal Wiederanmeldung "Abmeldebescheinigung".
Teil 2 wurde nicht angerührt.
In Teil 1 sind zwei Stempel drin
"stillgelegt am XYZ Amt sowieso" und unterschrieben
und dann nochmal quasi die "Rechnung" draufgedruckt, das brauchte man ja auch früher nochmal Wiederanmeldung "Abmeldebescheinigung".
Teil 2 wurde nicht angerührt.
- millemoto Offline
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@ Normen
mir ging´s auch nur um das "UNGÜLTIG" im Teil I. Steht nämlich in keinem meiner ca. 50 Zulassungsbestätigungen Teil I. Und gehört da auch nicht rein. Dafür gibt es ja das Feld zum ankreuzen.
Wenn ich einen amtlichen Vermerk "UNGÜLTIG" sehe, gehe ich zu 100% davon aus, dass mit diesem Papier NIX mehr anzufagen ist.
Aber ich wollte Dich ja auch nicht wirklich verbessern, eher die anderen "nur-ab-und-zu-Papiere-in-den-Händen-Halter" ein wenig sensibel machen dafür.
Im Prinzip hast Du natürlich alles schon gesagt gehabt.

mir ging´s auch nur um das "UNGÜLTIG" im Teil I. Steht nämlich in keinem meiner ca. 50 Zulassungsbestätigungen Teil I. Und gehört da auch nicht rein. Dafür gibt es ja das Feld zum ankreuzen.
Wenn ich einen amtlichen Vermerk "UNGÜLTIG" sehe, gehe ich zu 100% davon aus, dass mit diesem Papier NIX mehr anzufagen ist.
Aber ich wollte Dich ja auch nicht wirklich verbessern, eher die anderen "nur-ab-und-zu-Papiere-in-den-Händen-Halter" ein wenig sensibel machen dafür.
Im Prinzip hast Du natürlich alles schon gesagt gehabt.