Zum Inhalt

Motorradkauf vom Händler ohne Gewährleistung?

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

Moderatoren: as, Chris

  • Reudiger_Steppenwolf Offline
  • Beiträge: 215
  • Registriert: Dienstag 6. Dezember 2005, 15:19
  • Wohnort: Tuttlingen
  • Kontaktdaten:

Kontaktdaten:

Beitrag von Reudiger_Steppenwolf »

Es ist schon richtig, wenn ich sag dass ich mit dem Hocker auf dem Kringl war, wird er sersuchen abzustreiten. Es gibt auch hier wieder Ausnahmefälle, bei denen eine Gewährleistung besteht. Ich würde aber lieber davon ausgehen, dass es keine Gewährleistung gibt. Und wenn, das ding liegt so wie so nach dem 5. Turn im Kies, was kümmert dann die Gewährleistung? :D
No Fat chicks
  • Benutzeravatar
  • Thor Offline
  • Beiträge: 141
  • Registriert: Donnerstag 2. Dezember 2004, 19:07

Kontaktdaten:

Beitrag von Thor »

schinnerhannes hat geschrieben:alter hohna

wer bitte auf dieser welt gibt dir garantie wenn du ein moped auf der rennstrecke einsetzt???

du kannst sogar NEU kaufen - wenn beim Vertragshändler / Importeur die F.gst.nr. als "Rennmöhre" registriert ist oder
der Außendienstmitarbeiter einen Garantiefall beim Vertragshändler untersucht u. er stellt den "Rennstreckenbetrieb" fest - dann gibts

NIX :!: :!:

gruß
So sieht es leider oft in der Praxis aus.
Prinzipiell sollte man aber unterscheiden um was für einen Garantiefall es sich handelt - bei Rennbetrieb brauch man bei Teilen wie Motor, Getriebe u.Ä. nicht wirklich nachfragen. Heisst aber nicht, dass du deswegen keine Garantie mehr auf z.B. die Elektronik hast (außer du hast nachweislich etwas geändert).

Und da kommt meiner Ansicht nach der Händler des Vertrauens ins Spiel. Ich geh halt lieber zum Händler um die Ecke, wo ich gekauft habe und werde fair behandelt. Die hatten bei meiner R1 '08 den Scheinwerfer auf Garantie getauscht, obwohl ich das Teil ausgebaut gebracht habe. Klar rechnet er den Ausbau mit Yamaha ab, allerdings hat er mir dann an anderer Stelle wieder was gutes getan.
Die legen dann beim Ölfilterkauf auch mal ne neue Dichtung für die Ölablass-Schraube bei. Da ist es nicht der finanzielle Aspekt, sonder der Service. (Kost ja nicht die Welt so ne Dichtung :roll: )

Mein Tip:
Kauf lieber da, wo du dich gut aufgehoben fühlst und man dich fair behandelt.
Ansonsten vielleicht Kauf von privat?
  • Benutzeravatar
  • JochenR1 Offline
  • Beiträge: 461
  • Registriert: Donnerstag 13. November 2003, 16:19
  • Wohnort: Tuttlingen

Kontaktdaten:

Beitrag von JochenR1 »

wir sind händler und folgendermaßen sieht es aus:

Neufahrzeuge:

es gibt Hersteller, die Fahrzeuge aus der Garantie nehmen, wenn diese für Renn mäßige Einsätze verwendet werden.
Dann gibt es Hersteller wie z.B. Ducati, die leisten immer die volle Garantie, auch auf der Renne.

Gebrauchtfahrzeuge:

1. Ein beim Händler gekauftes Fahrzeug hat immer 1/2 Jahr Gewährleistung oder genauer gesagt eine Sachmängelhaftung. Dies bedeutet wenn im ersten halben Jahr etwas kaputt geht, muss dies der Händler zahlen, egal ob es auf der Renne, im Gelände oder normal auf der Strasse bewegt wurde.
Zudem kann sich kein Händler darum drücken, auch nicht wenn im Vertrag steht OHNE Garantie usw....
Wenn im zweiten Halbjahr etwas kaputt geht ist die es eine Beweislastumkehr und dem Händler muss nachgewießen werden das es bei Auslieferung kaputt war.
Dies ist aber unmöglich und daher oftmals nicht möglich den Schaden geltend zu machen (lt. GEsetzestext, der Kläger kriegt trotzdem meißtens REcht)

So dies war die GEbrauchtfahrzeuggewährleistung und jetzt gibt es noch die

2. Möglichkeit: GEbrauchtfahrzeug Garantie:
dies ist über eine Versicherung abgeschlossene Anschlussgarantie bzw Gebrauchtfahzeuggarantie wie z.B. CarGarantie oder die Allianz etc...
Diese Versicherungen übernehmen den Schaden bei einem Defekt an einem gebrauchten Fahrzeug ganz oder die Materialkosten zu 100% und Lohnkosten bis zu einem gewissen %-Satz, ist aber immer in den AGB`s geklärt.
Nachteil hierbei für den HÄndler: er muss ca. 250 Euro dafür berappen aber er hat kein Risiko, dies hat er bei der GEwährleistung (Sachmängelhaftung) die er gibt, bzw. zu die er gesetzlich verpflichtet ist.

Hoffe alles verständlich erläutert zu haben :wink:
  • Benutzeravatar
  • Stoppie Offline
  • Beiträge: 4542
  • Registriert: Freitag 14. November 2003, 20:01
  • Wohnort: Münsterland

Kontaktdaten:

Beitrag von Stoppie »

Wir hatte das Thema Gewährleistung bei Motorrädern, die auch auf der Rennstrecke bewegt werden, hier im Forum schon einmal diskutiert. Ich finde den Thread nur nicht auf die Schnelle.
Zur Klärung: Wir reden hier von Serien-Motorrädern auf der Rennstrecke, nicht von wie auch immer getunten Mopeds; wichtig, denn die meisten Tuningmaßnahmen setzen einen deutlichen Eingriff in die Technik des Mopeds voraus. (wie PC, andere Auspuffanlage, Luftfilterwechsel, Überarbeitung der Gabel/des Federbeins etc.

Eine abschließende Klärung, ob die Gewährleistung bei Mopeds, welche auch auf der Rennstrecke gefahren werden, erlischt oder eingeschränkt werden kann, konnte damals niemand beibringen, weil ein solcher Fall noch nicht durchgeboxt wurde.

Bei Suzuki wurde (wird???) ja mit "own the racetrack" geradezu für den Rennstreckenbetrieb geworben.

Was soll dem bestimmungsmäßigen Gebrauch eines Supersportlers auf der Rennstrecke denn entgegenstehen? Die Drehzahlen sind nach oben begrenzt, die Motorleistung mit dem Möppi ausgeliefert, Beschleunigungs- und Bremsorgien kann man genau so auf der Straße praktizieren (was man natürlich nicht sollte) usw....

Ich bin mir da überhaupt nicht sicher, dass hier die Gewährleistung beschnitten werden kann.
Gruß aus dem Münsterland
Stoppie
  • Benutzeravatar
  • Stoppie Offline
  • Beiträge: 4542
  • Registriert: Freitag 14. November 2003, 20:01
  • Wohnort: Münsterland

Kontaktdaten:

Beitrag von Stoppie »

JochenR1 hat geschrieben: .... Ein beim Händler gekauftes Fahrzeug hat immer 1/2 Jahr Gewährleistung oder genauer gesagt eine Sachmängelhaftung.....:
... also auch beim ungetunten Rennstreckenfahren ?????
Gruß aus dem Münsterland
Stoppie
  • Benutzeravatar
  • FrontPlayer Offline
  • Beiträge: 3925
  • Registriert: Montag 2. März 2009, 22:01
  • Motorrad: SV650
  • Lieblingsstrecke: Zolder Schleiz Dijon
  • Wohnort: GL
  • Kontaktdaten:

Kontaktdaten:

Beitrag von FrontPlayer »

Stoppie hat geschrieben:
JochenR1 hat geschrieben: .... Ein beim Händler gekauftes Fahrzeug hat immer 1/2 Jahr Gewährleistung oder genauer gesagt eine Sachmängelhaftung.....:
... also auch beim ungetunten Rennstreckenfahren ?????
Also wenn ich sowas schon im Anzeigenblättchen der Kawa ZX-10 zu lesen bekomme, tue ich mich schwer zu glauben, dass Kawa tatsächlich die Garantie ablehnen würde. (sofern noch Restgarantie besteht [sofern kein Grauimport - dann lehnen alle Hersteller Garantie ab])
Um die Performance der Ninja ZX-10R für die Rennstrecke zu optimieren...
Die Geschichte mit den Gebrauchtfahrzeuggarantie - Anbietern wie CarGarantie kannste mal getrost vergessen. Das sind solche Geier, die suchen und finden immer ein Schlupfloch um nicht bezahlen zu müssen.
Suzuki GSX-R 750 Cup 2013 (1 Sieg)
Deutscher Langstrecken Cup 2014 (Vize Kl. 2; 1 Sieg)
Reinoldus Langstrecken Cup 2014 (2 Siege)
Van Zon Sprint Cup 2018+2019 (Meister; 8 Siege)
German Twin Trophy Stock 2019 (Vize)
German Twin Trophy Stock 2020 (Meister)
  • Benutzeravatar
  • Lutze Offline
  • Beiträge: 16947
  • Registriert: Montag 7. Juni 2004, 22:12
  • Motorrad: GSXR-750
  • Lieblingsstrecke: Most
  • Wohnort: Tangerhütte
  • Kontaktdaten:

Kontaktdaten:

Beitrag von Lutze »

FrontPlayer hat geschrieben:Die Geschichte mit den Gebrauchtfahrzeuggarantie - Anbietern wie CarGarantie kannste mal getrost vergessen. Das sind solche Geier, die suchen und finden immer ein Schlupfloch um nicht bezahlen zu müssen.
Die müssen ja keine Schlupflöcher suchen, ist ja keine Pflichtleistung und die Bedingungen kann der Garantiegeber nahezu willkürlich festlegen. Muss man AGB lesen. Ist auch bei der genialen BMW-Gebrauchtwagengarantie ne tolle Sache die kriegen da ein Prädikat und wenn du dann nachliest verringert sich die Leistung im Schadensfall mit jedem gefahrenen Kilometer.
  • Benutzeravatar
  • Steph #22 Offline
  • Beiträge: 461
  • Registriert: Dienstag 6. März 2007, 15:11
  • Motorrad: RSV 4
  • Wohnort: Hamburg
  • Kontaktdaten:

Kontaktdaten:

Beitrag von Steph #22 »

edit
  • Benutzeravatar
  • UXO Offline
  • Beiträge: 1960
  • Registriert: Donnerstag 1. September 2005, 18:28
  • Motorrad: Ducati Monster 600
  • Lieblingsstrecke: BER Willi Brandt
  • Wohnort: Finowfurt
  • Kontaktdaten:

Kontaktdaten:

Beitrag von UXO »

Am Ende ist es so..

der käufer will ein günstiges motorrad schiessen... am besten mit geputzem Hinterrad und frischem Service für 40% unter Liste und alle Garantien und noch 2 Sätze Reifen...

Der Verkäufer will ne Mark, äh EURO machen aber,nicht belästigt werden, weil der blinker nach 3 Wochen ausgefallen ist....

soo nun finden wir mal nen Kompromiss...

am Besten du gehst und kaufts für 1000 Euro mehr eine R6 mit Gewährleistung...

du tust dir und dem Händler einen Gefallen...
_____________________________________________________________________________________

Ca. 5000 DUCATI Gebrauchtteile auf Lager !!

www.used-italian-parts.de


Ducati Monster 999R-S rocks..!!!
  • Benutzeravatar
  • AlterHohna Offline
  • Beiträge: 242
  • Registriert: Donnerstag 1. Januar 2009, 19:16
  • Motorrad: R6 RJ15 '08
  • Kontaktdaten:

Kontaktdaten:

Beitrag von AlterHohna »

@Reudiger_Steppenwolf: Ich denk auch, wen ich sie das erste Mal im Kies versenkt hab, interessiert die Gewährleistung nicht mehr sonderlich :twisted:

@Thor: So sieht es aus, die paar Euro mehr sind es dann auch wert. Wobei unser Yamaha-Händler um die Ecke leider nicht wirklich viel taugt.

@YamahaR1: Das mit der Beweislastumkehr nach 1/2 Jahr wusste ich bisher nicht. Wenn ich jetzt ein Bike kaufe und die erst im April oder Mai fahre, ist das halbe Jahr ja schon fast rum. :lol: Gebrauchtfahrzeuggarantie mit Extrakosten kommt für mich nicht in Frage, das Geld investier ich lieber in den Umbau. :P

@Stoppie:
Stoppie hat geschrieben:Was soll dem bestimmungsmäßigen Gebrauch eines Supersportlers auf der Rennstrecke denn entgegenstehen? Die Drehzahlen sind nach oben begrenzt, die Motorleistung mit dem Möppi ausgeliefert, Beschleunigungs- und Bremsorgien kann man genau so auf der Straße praktizieren (was man natürlich nicht sollte) usw....

Ich bin mir da überhaupt nicht sicher, dass hier die Gewährleistung beschnitten werden kann.


Die Frage ist, wie es aussieht, wenn sie entsprechend umgebaut ist. D.h. Fahrwerk, Auspuffanlage, LuFi und eventuell sogar Abstimmung mit PC oder Race-Ecu. Wenn mir dann am ersten Tag der Motor hoch geht, wieso auch immer, sieht es mit ner Händlergarantie wohl eher schlecht aus. That´s racing.

@UXO:
UXO hat geschrieben:Am Ende ist es so..

der käufer will ein günstiges motorrad schiessen... am besten mit geputzem Hinterrad und frischem Service für 40% unter Liste und alle Garantien und noch 2 Sätze Reifen...

Der Verkäufer will ne Mark, äh EURO machen aber,nicht belästigt werden, weil der blinker nach 3 Wochen ausgefallen ist....

soo nun finden wir mal nen Kompromiss...

am Besten du gehst und kaufts für 1000 Euro mehr eine R6 mit Gewährleistung...

du tust dir und dem Händler einen Gefallen...
Du hast es auf den Punkt gebracht. Wobei von mir eh keine Belästigungen zu erwarten sind, da ich das meiste selber mache. Ging mir eher um größere Mängel (Motor, Getriebe, Elektrik), die offensichtlich vor dem Kauf bestanden haben. Andererseits ist die Gefahr bei einem Motorrad, das keine 5.000km und kaum 2 Jahre alt ist natürlich sehr gering.
http://www.braendle-racing.de
http://www.mototires.de

2014:
Warm-Up Rijeka 14.-17.04. --> www.dreier-racing.de
1000km HH 19.04. --> Team Cromex Racing by mototires.de
IOM 600 #9 --> www.gh-moto.at
Antworten