Motorrad in Holland kaufen? Bitte um Infos
Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.
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Motorrad in Holland kaufen? Bitte um Infos
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Hallo,
könnt ihr mir mal kurz ein paar Infos dazu geben wie es sich verhält wenn ich ein Motorrad in Holland kaufe und es nach Deutschland bringe?!
Muss ich das an der Grenze versteuern?
Haben die die gleichen Papiere wie wir, Schein & Brief?
Irgendwie mal schlechte Erfahrungen gemacht?
Ist eine straßenzugelassene Maschine bj.09 mit 5000km. Bei mir nur für die Rennstrecke.
Danke
Tim
könnt ihr mir mal kurz ein paar Infos dazu geben wie es sich verhält wenn ich ein Motorrad in Holland kaufe und es nach Deutschland bringe?!
Muss ich das an der Grenze versteuern?
Haben die die gleichen Papiere wie wir, Schein & Brief?
Irgendwie mal schlechte Erfahrungen gemacht?
Ist eine straßenzugelassene Maschine bj.09 mit 5000km. Bei mir nur für die Rennstrecke.
Danke
Tim
- Walnussbaer Offline
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- Henning #17 Offline
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Das hier könnte dir helfen
Der Verkauf eines Gebrauchtfahrzeuges von einem Land der Gemeinschaft in ein anderes ist kein Zoll-, kein Mehrwertsteuer und natürlich auch kein Grenzvorgang mehr. Das heißt, Sie müssen Ihren neuen Gebrauchten bei keinem Zollamt, weder an der Grenze noch an Ihrem Wohnort zur Einfuhr anmelden. Mit der Mehrwertsteuer verhält es sich folgendermaßen:
• Sie als Privatperson kaufen Ihren Gebrauchten von einer Privatperson im EU-Ausland:
Es fällt überhaupt keine Mehrwertsteuer an, weder im Kaufland noch in Deutschland.
• Sie als Privatperson kaufen bei einem Autohändler im EU-Ausland:
Dieser verlangt einen Bruttopreis einschließlich der landesüblichen Mehrwertsteuer und Sie bezahlen diesen Preis. In Deutschland fällt keine weitere Mehrwertsteuer mehr an, dafür bekommen Sie aber die ausländische Mehrwertsteuer auch nicht zurück, weil es innerhalb der EU keine Form der früher üblichen Mehrwertsteuer-Rückerstattung mehr gibt.
Übrigens, nach EU-Definition, die für die steuerliche Behandlung massgebend ist, gilt ein Fahrzeug erst dann als gebraucht, wenn es mindestens 6000 km zurückgelegt hat und schon mindestens 6 Monate in Betrieb genommen war.3. Kaufvertrag
Schließen Sie in jedem Fall den Kaufvertrag schriftlich ab - ganz egal, wie nahestehend oder vertrauenswürdig Ihnen der Verkäufer ist. Der Kaufvertrag ist Ihr einziger Eigentumsnachweis, bis Sie Ihr Auto in Deutschland zugelassen haben! Preis, Ausstattung und Übergabetag sollten grundsätzlich im Kaufvertrag festgehalten werden.
Beim Kaufabschluß gilt das Recht des Kauflandes ("Gerichtsstand"). Eventuelle Streitigkeiten müßten also nach dem Recht des Landes ausgefochten werden, in dem der Vertrag geschlossen wurde. Eine notarielle Beglaubigung des Kaufvertrages wird in Deutschland nicht verlangt
Gruß
r1racer

Der Verkauf eines Gebrauchtfahrzeuges von einem Land der Gemeinschaft in ein anderes ist kein Zoll-, kein Mehrwertsteuer und natürlich auch kein Grenzvorgang mehr. Das heißt, Sie müssen Ihren neuen Gebrauchten bei keinem Zollamt, weder an der Grenze noch an Ihrem Wohnort zur Einfuhr anmelden. Mit der Mehrwertsteuer verhält es sich folgendermaßen:
• Sie als Privatperson kaufen Ihren Gebrauchten von einer Privatperson im EU-Ausland:
Es fällt überhaupt keine Mehrwertsteuer an, weder im Kaufland noch in Deutschland.
• Sie als Privatperson kaufen bei einem Autohändler im EU-Ausland:
Dieser verlangt einen Bruttopreis einschließlich der landesüblichen Mehrwertsteuer und Sie bezahlen diesen Preis. In Deutschland fällt keine weitere Mehrwertsteuer mehr an, dafür bekommen Sie aber die ausländische Mehrwertsteuer auch nicht zurück, weil es innerhalb der EU keine Form der früher üblichen Mehrwertsteuer-Rückerstattung mehr gibt.
Übrigens, nach EU-Definition, die für die steuerliche Behandlung massgebend ist, gilt ein Fahrzeug erst dann als gebraucht, wenn es mindestens 6000 km zurückgelegt hat und schon mindestens 6 Monate in Betrieb genommen war.3. Kaufvertrag
Schließen Sie in jedem Fall den Kaufvertrag schriftlich ab - ganz egal, wie nahestehend oder vertrauenswürdig Ihnen der Verkäufer ist. Der Kaufvertrag ist Ihr einziger Eigentumsnachweis, bis Sie Ihr Auto in Deutschland zugelassen haben! Preis, Ausstattung und Übergabetag sollten grundsätzlich im Kaufvertrag festgehalten werden.
Beim Kaufabschluß gilt das Recht des Kauflandes ("Gerichtsstand"). Eventuelle Streitigkeiten müßten also nach dem Recht des Landes ausgefochten werden, in dem der Vertrag geschlossen wurde. Eine notarielle Beglaubigung des Kaufvertrages wird in Deutschland nicht verlangt
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Re: Motorrad in Holland kaufen? Bitte um Infos
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Habe so schnell keine (deutsche) Erklärung gefunden, also kurz:Tim hat geschrieben: Haben die die gleichen Papiere wie wir, Schein & Brief?
Tim
Bei uns gibt es 3-4 Papiere:
- Kentekenbewijs 1A (Fahrzeugschein); enthält einige Fahrzeugsdaten (nicht soviele wie bei euch im Brief),
- Kentekenbewijs 1B (Eigentumsschein); eine Neue bekommst du (gegen Bezahlung) wenn du mit dem:
- Overschrijvingsbewijs (Überweisungsschein) zur Postamt gehst.
Als Beweis dass er verkauft hat, bekommt der Vorbesitzer ein:
- Vrijwaringsbewijs (Schein welches erklärt dass Fahrzeug XY ihm ab heute nicht mehr gehört (praktisch, sollte man am gleichen Tag ein unfall bauen

Normalerweise geschieht diese Überweisung nach Bezahlung, vor Übergabe des Fahrzeuges. Wenn aber Vertrauen da ist, kann das auch hinterher über Post gemacht werden. Wichtig für Wiederverkauf ist, dass du das Überweisungsschein hast.
Kann mich aber kaum vorstellen das ein Mopped hier günstiger ist...

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