Zum Inhalt

Wieviel Informationen erhält man als Kunde?

Hier könnt Ihr posten was nicht mit dem Thema Racing zusammenhängt
Jokes, jeglicher Dummfug oder einfach nur um zu quatschen :-)

Moderatoren: as, Chris

  • Benutzeravatar
  • Martin Offline
  • Beiträge: 9942
  • Registriert: Donnerstag 13. November 2003, 15:35
  • Motorrad: LAAKS R6 RJ03 IDM
  • Lieblingsstrecke: Ledenon, Oscherlsben
  • Wohnort: Düsseldorf
  • Kontaktdaten:

Kontaktdaten:

Beitrag von Martin »

TeufelNo1 hat geschrieben:Dagegen angegangen bin ich damals nicht. Heute würde ich das vermutlich tun. :roll:
da würdest du grad mal NICHTS erreichen, deine etwaig vorh. RSV würde den Schaden von vornherein ablehnen, da es sich genauso verhält wie haupto schrieb und dies nichts neues ist.
Fahrzeuge werden mit schriftlichem Vertrag gekauft/verkauft, fertig. Notfalls einen Vorvertrag mit Unterschriften beider Parteien machen. Anzahlung ist dabei nicht mal nötig. Hauptsache beide parzteien haben was schriftliches in der Hand. mündliche verträge zu beweisen,gerade auf dem KFZ-Sektor ist schwer und da lässt sich kein Händler wirklich drauf ein.

Außerdem kann es speziell in deinem Fall sein, dass ein anderer Verkäufer des großen BMW-Händlers das Motorrad an den anderen Händler verkauft hat.

Warum BMW wegen Deiner Meinungsverschiedenheiten mit einem Motorradhändler niemals Kohle an dir verdienen soll, ist mir auch unschlüssig.

Sei mir nicht böse, aber das klingt ziemlich unreif...

Martin
ACHTUNG! Bis auf Widerruf leider keine Annahme von Reifenwärmerreparaturen mehr.
_________________________________
Wenn das Leben dir nur Zitronen anbietet, ja dann frag doch einfach noch nach Salz und Tequila!
  • Benutzeravatar
  • twentyfour Offline
  • Beiträge: 35
  • Registriert: Dienstag 25. August 2009, 21:17
  • Motorrad: BMW S1000RR
  • Wohnort: Luxemburg

Kontaktdaten:

Beitrag von twentyfour »

Ich glaub fast jeder hat so ne Geschichte und ist halt immer zum kotzen.

Meine in Kurtzfassung:
Wollte vor einem Jahr mein Fahrwerck ueberarbeiten lassen. Fahr auch noch selbst zum Haendler (+-500km) und denk mir, dan weist du dass es auch ankommt!!!
2 Monate spaeter und Nachfrage dann ein Paket mit nur Gabel. Wo ist das Federbein?????
Haendler versichert mir dass es in der Kiste war und nach einigem hin und her stellen wir fest dass das Paket abgerissen ist und von der Lieferfirma wieder fein sauber zugeklebt wurde, nur ohne Federbein!!!
Aufregung und hin und her, der Haendler verspricht mir ein neues Federbein, seh ihn sogar noch persoennlich in O-leben, alles soll in ordnung kommen!!
3 Wochen spaeter noch immer nichts, und nur jetzt werden auch noch Papiere gebraucht die auf dem Paket waren. Ok!! Schick also alles runter, und ab da nichts mehr. Auf weitere Anfragen habe ich kene klaren Antworten mehr bekommen und das Versprechen aus O-lwben war auch vergessen.
Ich steh also da zwischen Haendler und Lieferrant und jeder schiebt die Verantwortung auf den anderen. Das ganze ist auch noch "Grenzueberschreitend" was die Situation nicht erleichtert.

Alles in allem ist nunmal der kleine Mann der leidtragende, oder er investiert viel Zeit und noch mehr Geld in Rechtsstreitgeschichten die einem den letzten Nerv rauben.
  • Benutzeravatar
  • Steffen 2.0 Offline
  • Beiträge: 1426
  • Registriert: Donnerstag 28. Januar 2010, 18:55

Kontaktdaten:

Beitrag von Steffen 2.0 »

Hast du gar nichts gehabt? Auch nichts für die Anzahlung? Wär mir zu heikel gewesen, die feine art wars jedenfalls nicht :x

Kontaktdaten:

Beitrag von Ausreden-König »

Martin hat geschrieben: Außerdem kann es speziell in deinem Fall sein, dass ein anderer Verkäufer des großen BMW-Händlers das Motorrad an den anderen Händler verkauft hat.
Nene war der selbe Verkäufer.
Martin hat geschrieben: Warum BMW wegen Deiner Meinungsverschiedenheiten mit einem Motorradhändler niemals Kohle an dir verdienen soll, ist mir auch unschlüssig.

Sei mir nicht böse, aber das klingt ziemlich unreif...
Das hat nichts mit Unreif zu tun. Ich bin jm. der Wert auf das Wort von jm. legt. Auch wenns nicht schriftlich ist, ist es dennoch ein Kaufvertrag!
Da gehts ums Prinzip und wenn die sich nicht dran halten, dann kann ich mit so nem Laden einfach keine Geschäfte machen.
Es gibt genug andere Automarken die man fahren kann. :wink:
GSX-R 750 Cup 2013 #73
GTT SV650 2019 #373
  • Benutzeravatar
  • Skyver Offline
  • Beiträge: 4996
  • Registriert: Freitag 19. September 2008, 21:18

Kontaktdaten:

Beitrag von Skyver »

TeufelNo1 hat geschrieben:
Martin hat geschrieben: Warum BMW wegen Deiner Meinungsverschiedenheiten mit einem Motorradhändler niemals Kohle an dir verdienen soll, ist mir auch unschlüssig.

Sei mir nicht böse, aber das klingt ziemlich unreif...
Das hat nichts mit Unreif zu tun. Ich bin jm. der Wert auf das Wort von jm. legt. Auch wenns nicht schriftlich ist, ist es dennoch ein Kaufvertrag!
Da gehts ums Prinzip und wenn die sich nicht dran halten, dann kann ich mit so nem Laden einfach keine Geschäfte machen.
Es gibt genug andere Automarken die man fahren kann. :wink:
Martin meint, dass du eher den Händler als sein Produkt meinen solltest! ;)
Ist ja fast so, wie wenn du online Brückensteine bei Händler Xy bestellst. Die nie bekommst und deswegen jetzt Pirelli fährst
:lol:
  • Benutzeravatar
  • DaniellRC Offline
  • Beiträge: 323
  • Registriert: Dienstag 3. Januar 2006, 17:52
  • Motorrad: RS250 + 1098
  • Lieblingsstrecke: Ledenon
  • Wohnort: Verdun sur Garonne

Kontaktdaten:

Beitrag von DaniellRC »

So der Pulli ist da!
Jetzt nur noch für den Rest auf´s Christkind warten.

MfG Daniel
  • Benutzeravatar
  • twentyfour Offline
  • Beiträge: 35
  • Registriert: Dienstag 25. August 2009, 21:17
  • Motorrad: BMW S1000RR
  • Wohnort: Luxemburg

Kontaktdaten:

Beitrag von twentyfour »

@ Steffen 2.0
Hab eben noch nichts bekommen. Wollte halt noch fahren und musste mir ein Gebrauchtfederbein anschafen. Sonst waer letztes Jahr nicks mit fahren gewessen. :roll:
  • Benutzeravatar
  • Martin Offline
  • Beiträge: 9942
  • Registriert: Donnerstag 13. November 2003, 15:35
  • Motorrad: LAAKS R6 RJ03 IDM
  • Lieblingsstrecke: Ledenon, Oscherlsben
  • Wohnort: Düsseldorf
  • Kontaktdaten:

Kontaktdaten:

Beitrag von Martin »

Danke skyver.

@ Teufel: Das war bestimmt Dein erster Kauf eines KFZ oder?
ACHTUNG! Bis auf Widerruf leider keine Annahme von Reifenwärmerreparaturen mehr.
_________________________________
Wenn das Leben dir nur Zitronen anbietet, ja dann frag doch einfach noch nach Salz und Tequila!
  • Benutzeravatar
  • FrontPlayer Offline
  • Beiträge: 3925
  • Registriert: Montag 2. März 2009, 22:01
  • Motorrad: SV650
  • Lieblingsstrecke: Zolder Schleiz Dijon
  • Wohnort: GL
  • Kontaktdaten:

Kontaktdaten:

Beitrag von FrontPlayer »

Nun ich sehe die Sache nicht so eindeutig wie du.

Die Frage ist ja, ob ein gültiger Kaufvertrag zustande kam (Handschlag genügt) und ob sich dieser nachweisen lässt (Quittung der Anzahlung genügt).
Die Chancen bei einem Rechtsstreit auf Erfüllung des Käufers sehe ich unter dem Gesichtspunkt, dass ein Vollkaufmann mit einem Privatmann verhandelt hat, als sehr gut an.
Aber grundsätzlich mit einem Schriftstück hat man alle Asse im Ärmel... ;)
Suzuki GSX-R 750 Cup 2013 (1 Sieg)
Deutscher Langstrecken Cup 2014 (Vize Kl. 2; 1 Sieg)
Reinoldus Langstrecken Cup 2014 (2 Siege)
Van Zon Sprint Cup 2018+2019 (Meister; 8 Siege)
German Twin Trophy Stock 2019 (Vize)
German Twin Trophy Stock 2020 (Meister)
  • Benutzeravatar
  • Martin Offline
  • Beiträge: 9942
  • Registriert: Donnerstag 13. November 2003, 15:35
  • Motorrad: LAAKS R6 RJ03 IDM
  • Lieblingsstrecke: Ledenon, Oscherlsben
  • Wohnort: Düsseldorf
  • Kontaktdaten:

Kontaktdaten:

Beitrag von Martin »

FrontPlayer hat geschrieben:Die Chancen bei einem Rechtsstreit auf Erfüllung des Käufers sehe ich unter dem Gesichtspunkt, dass ein Vollkaufmann mit einem Privatmann verhandelt hat, als sehr gut an.
Sehe ich aber mal so völlig anders. Vor allem bei einem Vollkaufmann wie einem KFZ-Händler! Es ist alles andere als üblich im KFZ-Gewerbe, Fahrzeuge mit handschlag zu verkaufen. Vielleicht beim osteuropäer um die Ecke, aber sicher nicht in einem Geschäft. Der Händler wird auch nachweisen können, dass er IMMER mit schriftl. Vertrag verkauft. Und ausgerechnet bei teufel nicht? Das glaubt kein Gericht der Welt.
Und dabei geht es nicht darum, dass theoretisch ein Kaufvertrag auch mündlich geschlossen werden kann.
Ergo: Vergiss es.

Ach ja: Mit Anzahlung und Quittung sieht es anders aus. hatte er aber nicht.

Abgesehen davon: Was ist denn der Schaden des Käufers? Außer verletztem Stolz und sich verarscht-fühlen?
ACHTUNG! Bis auf Widerruf leider keine Annahme von Reifenwärmerreparaturen mehr.
_________________________________
Wenn das Leben dir nur Zitronen anbietet, ja dann frag doch einfach noch nach Salz und Tequila!
Antworten