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Gewährleistung bei Motorsportartikeln/Fahrzeugen

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Moderatoren: as, Chris

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Gewährleistung bei Motorsportartikeln/Fahrzeugen

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Beitrag von ca »

Hallo liebes Forum!

Kann mir jemand sagen was man an Gewährleistungsansprüchen als Händler bei Motorsportartikeln ausschliessen kann bzw. darf?

Und was hat davon wirklich Bestand?
Oder hat sich nur noch niemand die Mühe gemacht und dagegen geklagt?

Bsp: Motorschaden an einem Cup Motorrad nach 5 Monaten, kann ein Hersteller hier wirklich die gesetzliche Gewährleistung von 24Monaten (Dank Beweislastumkehr sind es ja dann nur noch 6Monate) wirklich ausser kraft setzen?

Was wäre wenn?

Ich hadere mit mir den nächsten Schritt zutun, doch das Risiko scheint zu "groß"...

Gruß,
Christian
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Beitrag von ca »

Also konkret geht es um so einen Passus in den AGB`s:
2. Gewährleistungsausschluss

Ausgenommen von jeglichen Gewährleistungen sind Produkte, welche ausschließlich der Verwendung im Motorsport dienen bzw. der Einsatz von Produkten im Motorsport. Individuelle Fertigungen können aufgrund ihrer technischen Besonderheiten ebenfalls schriftlich von der Gewährleistung ausgeschlossen werden.

Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Mängel, welche aufgrund des unsachgemäßen Gebrauches entstehen. Unsachgemäß ist der Gebrauch insbesondere, wenn bei Montage, Einbau, Gebrauch des Produktes die Gebrauchsanweisungen, Einbauanleitungen sowie Wartungsintervalle und zugehörige Inspektionen nicht beachtet/eingehalten bzw. Montagen/Inspektionen durch fachlich nicht qualifiziertes Personal durchgeführt werden.

Die technische Veränderung des Produktes, Fahrlässigkeit bei Einbau/Gebrauch sowie die Ausserachtlassung der Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten führt zum Erlöschen jeglicher Gewährleistungsansprüche.

Ein Ausschluss der Gewährleistung entsteht ebenfalls bei Eingriff in das bestehende Vertragsverhältnis durch den Kunden – vgl. 5.
Was sagt ein Gericht dazu?
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Beitrag von as »

ca hat geschrieben:Was sagt ein Gericht dazu?
Ich kann Dir sagen, was ein Anwalt sagen würde:
Anwalt-Deines-Vertrauens hat geschrieben:Kommt drauf an.
:-)

Bin Kaufmann, kein Jurist - wenn ich das Gesetz aber richtig verstanden habe, kann man den Kunden benachteiligende Regelungen nur im gewerblichen Geschäftsverkehr machen. Kaufst ein Kunde also als Privatmann, sollte ihn eigentlich kein Verkäufer seiner Rechte berauben können.

Ich schaue immer mal wieder ins BGB und HGB, wenn ich mir ein erstes Bild machen will, habe da aber niemals eine Ausnahme für Tuningzeugs gesehen :-)

Ganz nebenbei schauen mir mit meinem halben Laienblick die AGBs auch nicht wirklich konform zum AGB Gesetz aus - hier wird so wild alles nur Erdenkliche x-mal ausgeschlossen, dass die AGBs insgesamt wertlos werden könnten.

Wie gesagt: fundiertes Halbwissen, aber eben Halbwissen - vielleicht kann das einer der Rechtsverdreher hier mal fundierter beantworten?

Gruss,
André
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Beitrag von ca »

Deswegen frage ich ja, weil überall nur Halbwissen steht. Will nur nicht der erste sein, der es dann teuer bezahlt.

Bei mir würde es dann auch noch um ein extrem kurzlebiges Produkt gehen, das bei regelmäßigem Gebrauch innerhalb der sechs Monate schon wieder kaputt ist...

Gruß,
Christian
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Beitrag von Rudi »

Also Shops wie z.B TTSL haben den Passus drinnen,
dass bei Renneinsatz nix mit Gewährlesitung ist,
ob das so vor Gericht hält kann Dir wohl keiner genau sagen, weil

„Coram iudice et in alto mare in manu dei soli sumus.“
(„Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand“) :wink:
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Beitrag von Michael »

Rudi hat geschrieben:Also Shops wie z.B TTSL haben den Passus drinnen,
dass bei Renneinsatz nix mit Gewährlesitung ist,
ob das so vor Gericht hält kann Dir wohl keiner genau sagen, weil

„Coram iudice et in alto mare in manu dei soli sumus.“
(„Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand“) :wink:
Bei so Artikeln wie Reifenwärmern ist das m.E. auch wirklich unsicher.
Da kann sich der Händler m.E. nicht mit "Racing-Artikel" rausreden.
Unser Schorf soll Döner werden!
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Beitrag von ca »

Wie läuft das ganze im R6 Cup?
Oder in der Super Duke Battle?
Triple Cup?

Was ist bei neuen Motocrossern?

Reifenwärmer würde ich jetzt nicht zum ausschliessbaren dazu zählen...

Gruß,
Christian
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Beitrag von Durb »

Der Punkt ist doch, dass wir von den Artikeln, welche wir uns kaufen, oder welche wir verkaufen, in einem ungefährem Maße den Schnitt der Haltbarkeit ahnen.

So kaufe ich mir Bremsbeläge, welche durchaus schnell Schrott sein können
Höhere Zeitspannen weisen dann Kupplungsscheiben auf... doch auch hier kann es schnell gehen, Ducati Fahrer können erzählen.
Ich habe manchmal Batterien, welche reklamiert werden, eine Zellbank tot (doch bekommt man die Battery nicht kaputt, wenn man sie normal behandelt) - nach ruhigem, eingehendem Gespräch wird dann auch die Tiefentladung zugegeben. Hier haben wir dann unsachgemässen Gebrauch.
So ähnlich, als würde ich ein Krad gegen den Baum fahren, und das auf Garantie abwickeln wollen.
Bei Panzern ginge das aber wohl sogar.
Ich hole mir Rennkolben, welche allerdings vom Einbauspiel nicht passen, Motor frisst.
Ich baue den Schaltautomaten nicht richtig an... ruiniere das Getriebe im Laufe der Zeit.


Man kann das beliebig, und beliebig komplex weiter ausarbeiten.


Unsere Erwartungshaltung geht von Bremsbelägen oder Reifen.... wo wir nix erwarten hinsichtlich einer Garantie, bis zum Neufahrzeug.

Dazwischen liegt die Grauzone.

Im Zweifelsfalle:
Immer alles original lassen

:wink:
Fractioncontrol by Durbahn
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Beitrag von ca »

Hab Dir ne pn dazu geschickt.

Akkus - genau darum gehts!
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Beitrag von nilz »

ca hat geschrieben: Was ist bei neuen Motocrossern?
bei ktm gabs vor ca. 10 jahren, als mein onkel da öfter einkaufen war auf reine wettbewerbsmodelle 30 tage gewährleistung... :roll:
~ TRT ~ TrottelRacingTeam...
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