Wenn ich jetzt mit meiner 3000 € Kiste auf der Rennstrecke unterwegs bin und mich jemand, aufgrund meines geringen Hubraumes natürlich nur , mit seiner 25000 € BMW mit Ohlins Fg gabel dran, Carbon Verkleidung und hast du nicht gesehen, was für einen teuren Schnick Schack, außen herum überholt und ich genau dann Stürze und denjenigen voll abräume und dessen Kiste sich in 1000 Einzelteile zerlegt (Totalschaden halt).
Bin ich dann Versicherungstechnisch vom Veranstalter bei sowas abgesichert oder stehen dann demnächst die Geldeintreiber bei mir vor der Tür.
Zwei Takte sind mehr als genug! (Aprilia RS 250)
Fehlende Leistung kann nur durch Wahnsinn ersetzt werden!
Die Frage kann nur unsere Prinzessin beantworten.
Aber ich sag mal, man hat eben Pech wenn man abgeräumt wird. Außer wenn es eben grob fahrlässig passiert.
Oder liege ich da falsch.......
Pech. Die RS gehört nicht zum öffentlichen Vekehrsraum. Rennveranstaltung bzw. die Trainings zu solchen Veranstaltungen sind auch bei einer normalen Strassen-KFZ-Haftpflicht ausgeschlossen.
Unabhängig ob grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich <- da zahlt nie eine Versicherung.
Wenn einer mit nem 100.000€-Bike auf die RS fährt, trägt er das Risiko allein.
Der Veranstalter haftet definitiv nicht...dafür unterschreibst du als erstes bei der Anmeldung einen sog. Haftungsauschluss!!!
tk-sgh hat geschrieben:Pech. Die RS gehört nicht zum öffentlichen Vekehrsraum. Rennveranstaltung bzw. die Trainings zu solchen Veranstaltungen sind auch bei einer normalen Strassen-KFZ-Haftpflicht ausgeschlossen.
Unabhängig ob grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich <- da zahlt nie eine Versicherung.
Wenn einer mit nem 100.000€-Bike auf die RS fährt, trägt er das Risiko allein.
Der Veranstalter haftet definitiv nicht...dafür unterschreibst du als erstes bei der Anmeldung einen sog. Haftungsauschluss!!!
Gibt es für Deine Aussagen einen Nachweis oder eine Quelle?
tk-sgh hat geschrieben:Pech. Die RS gehört nicht zum öffentlichen Vekehrsraum. Rennveranstaltung bzw. die Trainings zu solchen Veranstaltungen sind auch bei einer normalen Strassen-KFZ-Haftpflicht ausgeschlossen.
Unabhängig ob grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich <- da zahlt nie eine Versicherung.
Wenn einer mit nem 100.000€-Bike auf die RS fährt, trägt er das Risiko allein.
Der Veranstalter haftet definitiv nicht...dafür unterschreibst du als erstes bei der Anmeldung einen sog. Haftungsauschluss!!!
So einfach ist das leider nicht, auch wenn das unter redlichen Aufzündern in der Tat genau so abläuft: Pech gehabt, Entschuldigen & Bier ausgeben, drüber lachen, fertig.
Aber es ist halt nicht jeder nett und ehrenhaft...
Und da der Haftungsverzicht (nebenbei ohnehin oftmals juristisch nicht wasserdicht!) nur zwischen dem Veranstalter und dem einzelnen Teilnehmer geschlossen wird, hat dieser auch wohl keine haftungsbefreiende Wirkung...
Wenn man sich gegen sowas absichern will, wäre Prinzessin Horst der richtige Ansprechpartner.
Gibt es für Deine Aussagen einen Nachweis oder eine Quelle?
Liebe Prinzessin,
Der begriff AKB sollte für Dich geläufig sein.
In den AKB 2008 ist unter Punkt A.1.5 die Haftpflichtseite geklärt!
Zitat:
A.1.5 Was ist nicht versichert?
Vorsatz
A.1.5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführen.
Genehmigte Rennen
A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten
kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit
ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.
Hinweis: Die Teilnahme an behördlich nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflichtverletzung
nach D.2.2 dar.