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Stornobedingungen Fähre

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Stornobedingungen Fähre

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Beitrag von filth »

Moin,

was würdet ihr tun:
Fähre telefonisch gebucht. Daraufhin Unterlagen bekommen, gecheckt, bezahlt.
Jetzt muss das Ding doch storniert werden und plötzlich heisst es : Stornogebühr 100% des Buchungspreises.

Unterlagen nochmal gecheckt:
"Für sonderangebote können gesonderte Stornobedingungen in kraft treten, die dem Passagier bei der Buchung seperat übermittelt werden. Durch den Erhalt der Buchungs-bestätigung sowie durch seine zahlung erkennt der passagier diese bedingungen an."

Ok, wir haben ein Sonderangebot, aber bei den Unterlagen findet sich nichts seperat dazu. Nur die normalen AGBs mit Stornorecht wenn > 30 Tage bis Abfahrt.

Auf der Homepage gibt es allerdings einen Hinweis dazu, da aber telefonisch gebucht, diesen Hinweis nicht gesehen.

Rechtschutz hat die buchende nicht. Was würdet ihr tun?
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Beitrag von FrontPlayer »

Fernabsatz = Widerrufsrecht

Ausnahme wäre eine Maßanfertigung. Könnte eng werden, weil Spezialpreis und man das hinein interpretieren könnte...

:?
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Beitrag von as »

FrontPlayer hat geschrieben:Fernabsatz = Widerrufsrecht
Nee, bei Reisen trifft das nicht zu, wenn ich mich recht entsinne. Würde sagen bin zu 99,9999% sicher ;-)

Was aber nicht heisst, dass die Vorgehensweise des Anbieters mit ggf. dem Kunden nicht zur Kenntnis gebrachten Bedingungen den Vertrag anfechtbar machen könnten...
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Beitrag von filth »

Also es geht um ca 1000€.
Als Lehrgeld verbuchen?
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Beitrag von as »

Ohne Rechtsschutz würd ich's lassen.

Kommt drauf an wieviel Zeit man so hat und wieviel Zeit man für 100,- investieren kann - und ob man die speziellen Bedingungen wirklich nicht bekommen hat nach der Buchung, sowas kann man ja auch mal übersehen.

Wenn die speziellen Bedingungen nicht vorlagen (oder erst nach Vertragsschluß, was hier ggf. der Zeitpunkt der Zahlung sein könnte), ist das schon eine recht sichere Sache - aber will man sich wegen 100.- ein paar Monate streiten?

Muss man selber wissen ;-)
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Beitrag von Klaus69 »

Teures Lehrgeld. Evtl versuchen einen anderen Kunden für die Überfahrt zu finden :?:

Wann und von wo nach wo geht`s denn?

Oben steht 1000€
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Beitrag von filth »

Du hast eine 0 vergessen ;) 1000 ;)

Wie hoch sind die Anwaltkosten in so einem Fall. Ganz grob...

Edit: Es geht am 27.8 von Rostock nach Helsinki und ca 10 Tage später zurück.
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Beitrag von Sascha#314 »

Ist das Personen oder Wagen gebunden, oder kann man das vielleicht weiterverkaufen?
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Beitrag von filth »

Ich glaube das ist gebunden an die Namen / Kennzeichen, aber das zu ändern wird bestimmt besser sein, als nix zu bekommen ;)
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Beitrag von millemoto »

normalerweise sind Fähren während der Reisezeit ausgebucht, es ist eher ein Problem einen Platz zu bekommen.
im ebay, in ebay Kleinanzeigen, Quoka, Zweite Hand, auf Wohnmobilforen, Skandinavienseiten usw. anbieten ... vielleicht auch mit einem Preisabschlag. Vorher natürlich rausfinden was umbuchen kostet. Vielleicht auch mal in ein nettes Reisebüro gehen und dort jemand kompetentes fragen, ob es eventuell interne Restplatzbörsen oder so etwas gibt. Den Platz kann man doch bestimmt bis August noch unter die Leute bringen und sei es nur eine Strecke um den Totalverlust zu vermeiden.
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