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Ist hier nen Anwalt für Arbeitsrecht?

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Ist hier nen Anwalt für Arbeitsrecht?

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Beitrag von WürstchenJoE »

Hallo,

Ich bin seit dem 01.05.2010 Im Einzelhandel als Verkäufer angestellt und bin jetzt 22Jahre alt. Ich hatte im Mai 2011 einen Motorradunfall und bin seither krankgeschrieben.

Ich habe jetzt zum 30.09.2011 gekündigt und habe (laut Betriebsrat) einen Urlaubsanspruch von 34 Tagen. Heute habe ich mit meinem Vorgesetzten gesprochen und er hat eine Urlaubskarteikarte von der Personalabteilung erhalten wo nur 24 Tage Anspruch drauf standen. Von letztem Jahr habe ich 17 Tage übernommen und habe bis jetzt 17 Tage gesamt genommen.

Wie viel Urlaubsanspruch habe ich jetzt, die 24 Tage oder die 34 Tage?

Vielen dank für die Antworten
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Beitrag von Szoti#313 »

Hi Pascal,

so wie ich das verstehe, hast du dein alten Urlaub von 2010 (17Tage) bereits genommen und dir bleiben für dieses Jahr 34 Tage. Jedoch für das Jahr. Was soviel bedeutet wie 2,8 Tage pro Monat. Wenn du zum 31.08. gekündigt hast stehen dir 23Tage zu.

Es ist doch klar, dass du dir nicht der Jahresurlaub zusteht wenn du nicht das ganze Jahr bei dem Arbeitgeber beschäftigt bist.
#313
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Beitrag von WürstchenJoE »

Ja mich macht es nur stutzig das es solche antworten drauf gibt wie in dem folgendem Link

http://www.frag-einen-anwalt.de/Wieviel ... 70323.html
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Beitrag von Szoti#313 »

Interessant, wusst ich auch nicht. Bin aber auch kein Anwalt.

Obwohl ehrlich gesagt, auch wenn ich auch nur Arbeitnehmer bin, es recht unverschämt und ungerecht finde, da man in so einem Fall die Leistung nicht erbracht hat, für die man frei bekommt.

Hast du denn schon einen neuen Job. Weil wenn du im Anschluss bei einem neuen Arbeitgeber anfängst, wäre es doch egal.
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Re: Ist hier nen Anwalt für Arbeitsrecht?

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Beitrag von ypse11 »

WürstchenJoE hat geschrieben:Wie viel Urlaubsanspruch habe ich jetzt, die 24 Tage oder die 34 Tage?
wieso fragst Du in einem Forum?
Frag Deinen Betriebsrat oder einen Rechtsanwalt, dafür sind die da :!:
hast Du noch SEX oder fährst Du schon BMW?
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Beitrag von WürstchenJoE »

Ich sage mal so ich finde es auch unfair das man 12 13 stunden arbeitet ohne das irgendeine stunde davon aufgeschrieben wird und das 6 tage die woche dauerhaft.

hm nein ich fange ein Studium an und kann das Geld einfach gebrauchen da mir die firma auch nie gedankt hat :)

(ich weiß man kann sich drum streiten.)
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Beitrag von der-bramfelder »

Ohne Gewähr, da kein Anwalt:

Im allgemeinen verfällt Urlaub aus dem Vorjahr, wenn er nicht bis
spätestens 31.03. des Folgejahres genommen wird. Alles andere
ist goodwill des Arbeitgebers.
Es sei denn, es gab einen triftigen Grund, weswegen Du den Urlaub
nicht nehmen konntest (Krankheit, zuviel Arbeit, hierfür solltest Du
einen Nachweis haben im Zweifelsfall).

Urlaub für das laufende Jahr gibt es entsprechend der Monate, die
Du bis zur Kündigung arbeitest, also bis 30.06. die Hälfte von
x Urlaubstagen/Jahren, bei Kündigung zum 30.09. 3/4 der Tage etc.
# 566 - im Ruhestand
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Beitrag von coke »

2 kollegen haben auch gerade gekündigt.
haben monatsanteiligen urlaub bekommen, ab x,5 wird aufgerundet
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Beitrag von Lutze »

In deinem link steht ja das dir der volle Jahresurlaub zusteht. Das gilt soviel ich weiß nur für den gesetzlichen Mindesturlaub. Also für die 24 Tage , die 10 Tage die bei dir darüber hinaus gehen spielen dabei keine Rolle. Gibt es einen Tarifvertrag kann dies dort aber schon wieder anders geregelt sein.
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Beitrag von Liebre8731 »

Ebenfalls ohne Gewähr, da auch kein Anwalt. :wink:
der-bramfelder hat geschrieben:Ohne Gewähr, da kein Anwalt:

Im allgemeinen verfällt Urlaub aus dem Vorjahr, wenn er nicht bis
spätestens 31.03. des Folgejahres genommen wird. Alles andere
ist goodwill des Arbeitgebers.
Es sei denn, es gab einen triftigen Grund, weswegen Du den Urlaub
nicht nehmen konntest (Krankheit, zuviel Arbeit, hierfür solltest Du
einen Nachweis haben im Zweifelsfall).
So kenne ich die Regelung auch.
der-bramfelder hat geschrieben: Urlaub für das laufende Jahr gibt es entsprechend der Monate, die
Du bis zur Kündigung arbeitest, also bis 30.06. die Hälfte von
x Urlaubstagen/Jahren, bei Kündigung zum 30.09. 3/4 der Tage etc.
Anmerkung hierzu:

Scheidet der Arbeitnehmer in der 2. Jahreshälfte aus (also nach dem 30.06.), hat er Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. I.d.R. wird dieser Anspruch arbeitsvertraglich auf den gesetzlichen Anspruch eingeschränkt, das bedeutet, geht er nach dem 30.06. hat er einen Mindesturlaubsanspruch von 20 Arbeits- bzw. 24 Werktagen für das betreffende Jahr.

Eine anteilige Berechnung des Urlaubsanspruchs ("Zwöftelung") bei unterjährigem Ausscheiden muss entweder arbeitsvertraglich oder mittels Betriebsvereinbarung o.ä. geregelt werden.
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