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Unfallversicherung incl. Rennrisiko HDI

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

Moderatoren: as, Chris

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Unfallversicherung incl. Rennrisiko HDI

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Beitrag von PSW »

Ich habe vor ein paar Jahren über den DMV eine Rennunfallversicherung mit dem HDI Gerling abgeschlossen.
Jetzt habe ich Unterlagen nach Hause bekommen, in denen neue Versicherungsleistungen ohne Beitragserhöhung angepriesen werden.

Unter anderem steht da auch

Sie bekommen mehr Leistung sie bekommen mehr Leistung
Ihr bestehender Versicherungsschutz verbessert sich deutlich

Sie können uns vertrauen:
Wir garantieren Ihnen, dass es keine Schlechterstellung gegenüber Ihrem derzeitigen Versicherungsschutz gibt. Falls ihr Vertrag Besonderheiten bestehen, die nicht im aktuellen Bedingungswerk enthalten sind, gelten bisherige Leistungsvereinbarungen weiterhin

Sie zahlen die bisherigen Beiträge
Für die umfangreiche Aufwertung ihres Versicherungsschutzes bleibt ihr Beitrag unverändert



Da ich leider von Versicherungen keine große Ahnung habe, bringe ich ihnen gegenüber ein gesundes Misstrauen mit.

Da ich ja sicherlich nicht der Einzige bin der die Versicherung so abgeschlossen hat, hier meine Frage:

Wie geht ihr damit um?
Legt ihr Widerspruch ein oder ist das so OK?

Zu den jetzigen Bedingungen kommt das Paket Basis

http://www.hdi-gerling.de/meinschutz/
  • facehacker Offline
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Beitrag von facehacker »

das hört man doch immer wieder
Beiträge bleiben gleich, aber die Leistugen - im Kleingedruckten - werden schlechter.
Was glaubst Du wieviel Leute so schon übern Tisch gezogen bzw. verarscht wurden!
Was hat denn die Versicherung davon Dir MEHR KOSTENLOS zugeben?
Nix

Ich würds einfach nicht unterschreiben dann bleibt alles wie gehabt
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Beitrag von Lutze »

Ja Versicherungen sind böse, Horst bitte drüberweglesen. :)

Allerdings ist es sehr wahrscheinlich das in den alten Bedingungen irgendwo ein Passus drin ist der sich im Fall X für sie schlecht auswirken kann. Das es für dich besser wird ist eher unwahrscheinlich. Wenn du ein Auto kaufst ruft dich dein Händler ja auch nicht 2 Jahre später an er hätte da noch eines von den neusten Radios mit CD-Wechsler,MP3 und I-Phone kompatibilität welches natürlich nix kostet.
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Beitrag von Siedler »

Ja klar, weniger zahlen mehr bekommen :lol:

Folgende Definition finde ich treffend:
Mafiös strukturiertes Einkommensbeschaffungsmodell, welches das Risiko von Einkommenseinbußen seiner Mitglieder (Aktionäre, Angestellte, Versicherungsvertreter, etc.) auf ein Versichertenkollektiv abwälzt. Als Gegenleistung erhält der Versicherte im Schadenfall ein freundlich formuliertes Schreiben, mit Verweis auf den Passus des Bedingungswerkes, welcher den von ihm geschilderten Schadenfall ausschließt."
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Beitrag von Martin »

Wahrscheinlich ist es so:
-->Etwas verschlechtert sich in den Bedingungen.

Um das rüberzubringen ist die Taktik Folgende:

Etwas relativ Unwichtiges wird verbessert und angepriesen als das Wesentliche des Schreibens. Als Erstes. Oder Fett oder kursiv oder so...
Irgendwo miterwähnt wird, dass sich was anderes "verändert" (von Verschlechterung wird nicht gesprochen).

Aber für die Verbesserung brauchen sie natürlich die Unterschrift.

Such mal danach...
ACHTUNG! Bis auf Widerruf leider keine Annahme von Reifenwärmerreparaturen mehr.
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Beitrag von Tiger Warshaw »

Banditen allesamt, zusammen mit den Banken, in ihren Innenstadt-Palästen, Arroganz-Arenas und Signal Iduna Parks :twisted:
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Beitrag von Siedler »

...les mal Paragraph 4, Absatz 4 durch. Ausschlüsse :wink:
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Beitrag von Meister Joda »

Siedler hat geschrieben:...les mal Paragraph 4, Absatz 4 durch. Ausschlüsse :wink:
... RENNEN, egal welcher Form NICHT versichert :roll:
Ich fasse das auch so wie der " Siedler" auf
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Beitrag von PSW »

Aber das widerspricht ja dem Zitat.
Falls ihr Vertrag Besonderheiten bestehen, die nicht im aktuellen Bedingungswerk enthalten sind, gelten bisherige Leistungsvereinbarungen weiterhin
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Beitrag von campari »

Hallo, PSW,
du hast doch sicher zu deiner bestehenden, alten Versicherung die "allgemeinen [(b]U[/b]nfall-)Versicherungsbedingungen" vorliegen. Die sind dann AUB<z.B.>2008 oder AVBXXXX o.ä.

Vergleiche mal die beiden Werke - welche Paragraphen sind geändert, blablabla.

Dann kannst du sehen, wo die Unterschiede liegen.

Neue Höchstgeschwindigkeits-Ausschlüsse werden dich nicht schocken, wenn du eine Sondervereinbarung hast (bezogen auf z.B. Teilnahme an Rennen).

Ich hatte von der Beamtenversicherung auch eine solche Umstellung der AUB mitgemacht. In meinem Fall handelte es sich um die Umsetzung von gesetzlichen Forderungen bezüglich der Rechte der Parteien.

:winknkiss:
:horseshit:

Öfter mal die Hände waschen!!!
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