Rennstrecke, Lebensversicherung und finanziertes Eigenheim
Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.
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- Lutze Offline
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Daniel ist doch genau was ich sage, deine Versicherung hat den Ausschluss also hast du eine abgeschlossen welche diesen nicht hat.
Das was bei euch diese staatliche Versicherung zu sein scheint gibt es hier nicht.
Das was bei euch diese staatliche Versicherung zu sein scheint gibt es hier nicht.
Erfahrung ist eine gute Sache.Leider macht man sie erst kurz nachdem man sie gebraucht hätte!
- gixxn Offline
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So, ich habe jetzt mal meine Unfallversicherungsunterlagen angeschaut.
Wollte euch nur mal den genauen Wortlaut mitteilen:
Der Punkt ist extra angeführt als "besondere Bedingung" für die Versicherung von
Unfällen bei Beteiligung an lizenzfreien Motorsportveranstaltungen und lautet:
"Unfälle bei der aktiven Teilnahme an genehmigten Fahrtveranstaltungen mit Motorfahrzeugen,
bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, sind mitversichert, sofern
hierfür keine Lizenz erforderlich ist (z.B. bei einem gelegentlichen Fahren mit Leihkarts auf einer
Indoorkart-Anlage).
Diese Erweiterung gilt nur innerhalb Europas und für Personen, die das 18.Lebensjahr vollendet haben."
Ich denke das sollte reichen oder?
Ich muss also nur aufpassen keine Lizenz zu lösen und sollte mich innerhalb Europas auf den
Rennstrecken rumtreiben .....
gruß gixxn
Wollte euch nur mal den genauen Wortlaut mitteilen:
Der Punkt ist extra angeführt als "besondere Bedingung" für die Versicherung von
Unfällen bei Beteiligung an lizenzfreien Motorsportveranstaltungen und lautet:
"Unfälle bei der aktiven Teilnahme an genehmigten Fahrtveranstaltungen mit Motorfahrzeugen,
bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, sind mitversichert, sofern
hierfür keine Lizenz erforderlich ist (z.B. bei einem gelegentlichen Fahren mit Leihkarts auf einer
Indoorkart-Anlage).
Diese Erweiterung gilt nur innerhalb Europas und für Personen, die das 18.Lebensjahr vollendet haben."
Ich denke das sollte reichen oder?
Ich muss also nur aufpassen keine Lizenz zu lösen und sollte mich innerhalb Europas auf den
Rennstrecken rumtreiben .....
gruß gixxn
- as Offline
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Bin kein Jurist, aber mir wäre das zu vage. Der Effekt ist ja im Zweifelsfalle, dass die Versicherung sich mit Deiner Frau/Deinen Kindern über die Zahlung streitet und man die Versicherung, so sie nicht zahlt, verklagen muss. Und dafür finde ich das Beispiel etwas unschön.gixxn hat geschrieben:"Unfälle bei der aktiven Teilnahme an genehmigten Fahrtveranstaltungen mit Motorfahrzeugen,
bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, sind mitversichert, sofern
hierfür keine Lizenz erforderlich ist (z.B. bei einem gelegentlichen Fahren mit Leihkarts auf einer
Indoorkart-Anlage).
Diese Erweiterung gilt nur innerhalb Europas und für Personen, die das 18.Lebensjahr vollendet haben."
Ich denke das sollte reichen oder?
Ich muss also nur aufpassen keine Lizenz zu lösen und sollte mich innerhalb Europas auf den
Rennstrecken rumtreiben .....
- was genau ist gelegentlich? Ist die mehrmals jährlich erfolgender Teilnahme an Renntrainings oder Rennen noch gelegentlich oder ist die dann semiprofessionell oder zumindest regelmäßig?"gelegentliches Fahren"
- auch hier ist die Frage, was das Beispiel genau bedeutet (Eingrenzung der Auslegung? Nur "Fun Events" oder auch Racing mit eigenem Motorrad, Transporter & Co.?)"Fahren mit Leihkarts auf einer Indoor-Kartanlage"
Ich hab gerade die Rückmeldung von der Allianz bekommen, die da lautet:
...was mir erstaunlich unbürokratisch und unproblematisch erscheint, aber zumindest wenig Interpretationsspielraum bietet....die Gefahrerhöhung der Teilnahme an Motorradrennen als Amateur ist bedingungsgemäß nicht nachzudeklarieren und mitversichert.
Bitte nehmen Sie dieses Schreiben zu Ihren Unterlagen.
Gruss,
André
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- ms600 Offline
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Das mit den Leihkarts ist doch nur ein Beispiel.
Und da wo er her hat, ist ja ein Insurance-Dealer der auf Motorsport spezialisiert ist, imho sollte das so passen.
ms600
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greetz ms600
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- as Offline
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In der Juristerei ist ein "das sollte passen" im Zweifel nicht das Gewinnlos 
Ich sehe als "Hobbyjurist" (bin eigentlich Kaufmann) da auch keine Steilvorlage für die Versicherung, sich um die Zahlungspflicht zu drücken - aber wenn sie das kann, wird sie das auch tun, so viel ist anzunehmen...
Und so lange man lebt und es eh Winter ist, kann man sich ja um Konkretisierungen kümmern, sollte Handlungsbedarf bestehen...

Ich sehe als "Hobbyjurist" (bin eigentlich Kaufmann) da auch keine Steilvorlage für die Versicherung, sich um die Zahlungspflicht zu drücken - aber wenn sie das kann, wird sie das auch tun, so viel ist anzunehmen...
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- ms600 Offline
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Gut, also konkret nachfragen mit Beispielen die das eigene Hobby betreffen.as hat geschrieben:In der Juristerei ist ein "das sollte passen" im Zweifel nicht das Gewinnlos
Ich sehe als "Hobbyjurist" (bin eigentlich Kaufmann) da auch keine Steilvorlage für die Versicherung, sich um die Zahlungspflicht zu drücken - aber wenn sie das kann, wird sie das auch tun, so viel ist anzunehmen...
Und so lange man lebt und es eh Winter ist, kann man sich ja um Konkretisierungen kümmern, sollte Handlungsbedarf bestehen...
Reicht dann die Aussage des Versicherungsmaklers oder musst die Versicherung antworten?
Wie ist die Haftung wenn der Makler nachher was erzaehlt, was nicht stimmt?
ms600
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- campari Offline
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Besorg dir eine offizielle Stellungnahme der Versicherungsgesellschaft. Auf alles andere kannst du pfeifen.

Öfter mal die Hände waschen!!!
- Lutze Offline
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die Frage ist wann nutzt dir eine offizielle Stellungnahme und wann gilt sie als solche?
Wenn da ein Mitarbeiter seine Kompetenzen überschritten hat, gilt es dann noch?
Es ist doch in meinen Augen ganz einfach, wird in den Versicherungsbedingungen kein solcher Ausschluß formuliert dann ist man versichert.
Im Zweifel schließt man eben da ab wo es explizit um die Rennstreckenversicherung geht, da gibt es hier 2 Anbieter die im Forum immer wieder genannt werden.
In meiner LV sind Ausschlüsse formuliert z.B. für Profirennfahrer, ich glaub auch für Taucher. Ich bin keiner also bin ich versichert.
Wird im Antrag nicht nach solchen Dingen gefragt so das man keine falschen Angaben macht und in den Bedingungen kein Ausschluß, ist man versichert.
Wenn da ein Mitarbeiter seine Kompetenzen überschritten hat, gilt es dann noch?
Es ist doch in meinen Augen ganz einfach, wird in den Versicherungsbedingungen kein solcher Ausschluß formuliert dann ist man versichert.
Im Zweifel schließt man eben da ab wo es explizit um die Rennstreckenversicherung geht, da gibt es hier 2 Anbieter die im Forum immer wieder genannt werden.
In meiner LV sind Ausschlüsse formuliert z.B. für Profirennfahrer, ich glaub auch für Taucher. Ich bin keiner also bin ich versichert.
Wird im Antrag nicht nach solchen Dingen gefragt so das man keine falschen Angaben macht und in den Bedingungen kein Ausschluß, ist man versichert.
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- campari Offline
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Es wäre ja auch nur für den Fall, wenn man sich zusätzlich zu den Versicherungsbedingungen erklären lassen möchte, was gemeint ist und was nicht.Lutze hat geschrieben:die Frage ist wann nutzt dir eine offizielle Stellungnahme und wann gilt sie als solche?
Wenn da ein Mitarbeiter seine Kompetenzen überschritten hat, gilt es dann noch?

Öfter mal die Hände waschen!!!
Ich bringe den Versicherungen ein starkes Misstrauen entgegen...
Habe meinen Unfallversicherer gefragt, ob ich mich gegen "das Nicht-Zahlen und/oder Verschleppen im Schadensfall durch den Versicherer" versichern kann: Nein, geht nicht. War klar. War ja auch nicht wirklich ernst gemeint. Aber blöd gekuckt hat er schon...
Habe meinen Unfallversicherer gefragt, ob ich mich gegen "das Nicht-Zahlen und/oder Verschleppen im Schadensfall durch den Versicherer" versichern kann: Nein, geht nicht. War klar. War ja auch nicht wirklich ernst gemeint. Aber blöd gekuckt hat er schon...
Wer alles glaubt, weiss nichts.
Wer nichts weiss, muss alles glauben.
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