Architekten anwesend?
Hier könnt Ihr posten was nicht mit dem Thema Racing zusammenhängt
Jokes, jeglicher Dummfug oder einfach nur um zu quatschen
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- as Offline
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Architekten anwesend?
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Architekten gibt es doch bestimmt hier auch, oder?
Wie der Titel schon erahnen lässt: Ich habe eine kurze Frage (ob man für das, was ich vorhabe, eine Baugenehmigung braucht), wo ich für eine Unterstützung durch jemanden vom Fach sehr dankbar wäre.
Geht um ein Vorhaben in NRW - vielen Dank für 'ne PN oder sonstige Rückmeldung!
Gruss,
André
Wie der Titel schon erahnen lässt: Ich habe eine kurze Frage (ob man für das, was ich vorhabe, eine Baugenehmigung braucht), wo ich für eine Unterstützung durch jemanden vom Fach sehr dankbar wäre.
Geht um ein Vorhaben in NRW - vielen Dank für 'ne PN oder sonstige Rückmeldung!
Gruss,
André
- schinnerhannes Offline
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Re: Architekten anwesend?
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Andre,
am einfachsten ist es - so meine Erfahrung - wenn Du bei der zuständigen Verwaltung (wie immer die bei Euch heißt?) eine sogenannte
BAUVORANFRAGE
machst! Kostet ein paar Taler (hab 60 Euro gezahlt) - hat aber Rechtscharakter und Du tappst nicht im Dunkeln!
gruß harry
am einfachsten ist es - so meine Erfahrung - wenn Du bei der zuständigen Verwaltung (wie immer die bei Euch heißt?) eine sogenannte
BAUVORANFRAGE
machst! Kostet ein paar Taler (hab 60 Euro gezahlt) - hat aber Rechtscharakter und Du tappst nicht im Dunkeln!
gruß harry
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Re: Architekten anwesend?
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Hi schau mal hier -> http://www.bauexpertenforum.de/index.php <- !!!
Hier gibt es vieleicht auch ein Paar antworten auf deine Fragen.
Gruß Lupo
Hier gibt es vieleicht auch ein Paar antworten auf deine Fragen.
Gruß Lupo
- DerStaplerfahrer Offline
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Re: Architekten anwesend?
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ich glaub wenn dann solltest du deine Frage an Bauingenööööre richten.....Architekten können meiner Meinung nur schön malen
sorry fürs offtopic


sorry fürs offtopic

~ TRT ~ TrottelRacingTeam...
"Wo gehobelt wird, fallen Späne!!"
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Re: Architekten anwesend?
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Hast du ne AhnungDerStaplerfahrer hat geschrieben:Architekten können meiner Meinung nur schön malen![]()
![]()

- DerStaplerfahrer Offline
- Beiträge: 1426
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Re: Architekten anwesend?
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PeterPan hat geschrieben:Hast du ne AhnungDerStaplerfahrer hat geschrieben:Architekten können meiner Meinung nur schön malen![]()
![]()
ist dem etwa nich so???


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Re: Architekten anwesend?
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Also, um es direkt vorwegzunehmen: ich selbst bin auch kein Architekt, aber ich arbeite mit mehreren Kollegen zusammen, die Architekten sind und wir planen gemeinsam mit freiberuflichen Architekten, die wir beraten, verschiedene Einrichtungen (nein, keine Klohäuschen oder Rennstrecken) im südlichen Rheinland. Da kann ich gerne mal nachfragen. Wir sitzen nächsten Donnerstag wieder zusammen und malen die Pläne schön bunt 

- ps#23 Offline
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Re: Architekten anwesend?
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Grundlegend kann man solche Dinge in der jeweiligen Landesbauordnung erfahren.
google LBO NRW ergibt dann gleich folgenden Link:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_tex ... n=N&menu=1
Ab § 63 steht dann, welche Gebäude genehmigungspflichtig sind und welche nicht.
Dann gibt es noch den örtlichen Bebauungsplan (falls vorhanden)
Der kann von Gemeinde zu Gemeinde variieren und ist auf dem Stadtbauamt einsehbar.
Falls in LBO und Bebauungsplan nicht steht, dass dein Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist, dann ist es das nicht
google LBO NRW ergibt dann gleich folgenden Link:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_tex ... n=N&menu=1
Ab § 63 steht dann, welche Gebäude genehmigungspflichtig sind und welche nicht.
Dann gibt es noch den örtlichen Bebauungsplan (falls vorhanden)
Der kann von Gemeinde zu Gemeinde variieren und ist auf dem Stadtbauamt einsehbar.
Falls in LBO und Bebauungsplan nicht steht, dass dein Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist, dann ist es das nicht

- schinnerhannes Offline
- Beiträge: 4543
- Registriert: Dienstag 4. Dezember 2007, 15:44
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Re: Architekten anwesend?
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ps#23 hat geschrieben:Grundlegend kann man solche Dinge in der jeweiligen Landesbauordnung erfahren.
google LBO NRW ergibt dann gleich folgenden Link:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_tex ... n=N&menu=1
Ab § 63 steht dann, welche Gebäude genehmigungspflichtig sind und welche nicht.
Dann gibt es noch den örtlichen Bebauungsplan (falls vorhanden)
Der kann von Gemeinde zu Gemeinde variieren und ist auf dem Stadtbauamt einsehbar.
Falls in LBO und Bebauungsplan nicht steht, dass dein Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist, dann ist es das nicht
jaaa - deshalb sach ich doch - BAUVORANFRAGE stellen - da weißde was de hast !!!!!!!
Deine eigene Behörde kennt sich ja mit den ortsüblichen Vorschriften u. dem ganzen drumherum aus !!!
Sollte sie zumindest


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