Hy,
mal ne Frage an einen Suzuki Schrauber oder Händler.
Hab mir nen Verkleidungsteil beim Freundlichen bestellt. Leider links und rechts verwechselt.
Teil mitgenommen und zu Haus festgestellt. Gleich Bescheid gesagt.
Nun sagt der , Rückgabe ok, aber es werden "Wiedereinlagerungskosten" fällig??
Ist das bei Suzuki so??
Wär doch wohl nen Ding. Teil ist nagelneu. Nichts dran etc.
Sei Froh das der Händler das Teil Zurück nehmen will, wer weiss wann Er
das wieder Verkaufen kann
Wenn sich ein Händler, egal welche Marke, alle v.Kunden falsch bestellten
Teile aufs Lager legt, hat er damit jede Menge totes Kapital was womöglich
auch noch zum Ladenhüter verkommt
Prüf- und Wiedereinlagerungsgebühren sind in der Industrie Gang und Gebe. Warum sollten es also Händler nicht weitergeben. Wenn der Händler das Teil an Suzuki zurückschickt damit es nicht bei ihm im Regal verstaubt geht das mit Sicherheit auch nicht für lau.....
Also, ich hab es verwechselt.
Der Händler muss sich nix zurücklegen. Er schickt es an Suzuki zurück.
Das das in der Industrie gang und gebe ist kann ich nicht bestätigen.
Es kommt immer drauf an, was es für ein Teil ist und in welchem Stadium es zurückgeht.
Also ausgepackt, benutzt etc.
Hier handelt es auch aber um kein Teil, welkches auf Unversehrtheit oder Funktion geprüft werden muss.
Und ich will doch auch nur wissen, ob der Händler bei Suzukiu diese Kosten tatsächlich hat
oder nicht?
Wenn das so ist, bin ich ja blöd, wenn ich in Zukunft die Teile bei nem Händler kaufe.
Bei Bestellungen übers Internet, kann ich jeden Artikel, egal warum und weshalb, ja sogar wenn ich es schon benutzt habe, ohne Kosten, innerhalb von 14 Tagen zurückgeben.
Nikko hat geschrieben:Bei Bestellungen übers Internet, kann ich jeden Artikel, egal warum und weshalb, ja sogar wenn ich es schon benutzt habe, ohne Kosten, innerhalb von 14 Tagen zurückgeben.
dazu müsste das Teil dann auch im Internet verfügbar sein. Und du kannst es nicht zurückgeben wenn du es schon benutzt hast bzw. nur mit Einschränkungen wenn dies zur Prüfung des Teils und dessen Funktion notwendig ist. In den meisten Fällen wird es zwar zurück genommen wenn unversehrt und ohne Gebrauchsspuren aber verpflichtend ist das nicht.
Erfahrung ist eine gute Sache.Leider macht man sie erst kurz nachdem man sie gebraucht hätte!
Ist doch alles richtig. Soll doch auch kein Drama werden.
Ich will doch nur wissen, ob Suzki Deutschland diese Kosten tatsächlich
erhebt. Mehr nicht!
Lutze, das stimmt nicht. Es gibt rechtlich keine Einschränkung, es innerhalb von 14 Tagen
zurückzugeben. Rein theoretisch!! Auch wenn es benutzt wurde!
Und, das Teil ist bei Händlern im Online Shop verfügbar.
glaube kaum das so viele die falschen verkleidungsteile ordern.
Bei kleinteilen kommt das idr nicht vor, also das wad für die rücknahme genommen wird. Bei selten abgefragten teilen ja,
die muss man auch oft anzahlen, damit sie überhaupt bestellt werden.
Sprich mit dem händler ob er dir entgegenkommt oder werde es auf eigene Rechnung los.
Das nächste mal hilft vllt. der gute alte Notizzettel