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Ersatzteilbestellung Suzuki

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Re: Ersatzteilbestellung Suzuki

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Beitrag von Lutze »

Nikko hat geschrieben:Lutze, das stimmt nicht. Es gibt rechtlich keine Einschränkung, es innerhalb von 14 Tagen
zurückzugeben. Rein theoretisch!! Auch wenn es benutzt wurde!
dann mach dich mal richtig schlau, sonst geb ich meinen am Wochenende gefahrenen online gekauften Reifen auch wieder zurück und alles ist gut.
Im Grunde geht es darum das du den Artikel wie auch im Laden begutachten kannst. Dazu muss er meist aus der Verpackung genommen werden aber je nach Verwendung und Artikel kann eine Inbetriebnahme dazu führen das nicht der volle Betrag zurück erstattet werden muß. Sowas muß dann im Zweifel vor Gericht ausgefochten werden.
Erfahrung ist eine gute Sache.Leider macht man sie erst kurz nachdem man sie gebraucht hätte!
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Re: Ersatzteilbestellung Suzuki

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Beitrag von Käseball »

Suzuki FAQ Nachzulesen auf der Suzuki Deutschland Homepage

"Rücknahme von Ersatzteilen/Zubehör


Jeder SUZUKI Vertragshändler entscheidet als eigenständiger Unternehmer selbst, ob er bestellte Ersatzteile oder Zubehör zurücknimmt oder nicht. Eine Rücksendung an SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GMBH ist bei manchen Teilen - insbesondere Elektrik- und Elektronikteilen - nicht möglich. In anderen Fällen hat der Händler eine Wiedereinlagerungsgebühr zu entrichten.

http://motorrad.suzuki.de/index.php?id= ... f6d7b7b7f8

(Seite 3,4 Link von oben)

Genau das schreiben die Leute schon seit 2 Seiten hier.
Auf der Homepage finden sich auch Emailadressen und Telefonnummern.
  • Nikko Offline
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Re: Ersatzteilbestellung Suzuki

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Beitrag von Nikko »

Lutze, auch wenn Du es nicht glauben magst!!! Es ist so. Frag mal nen Anwalt.
Auch wenn es gegen die eigenen Empfindungen geht.
Es steht nirgendswo geschrieben, dass man das Teil "unbenutzt" zurückgeben muss.
Aber, ist ja nicht meine Frage gewesen.

Käseball
Vielen Dank. Genau das wollte ich doch wissen. Hatte auch bei Suzi geguckt. AGB´s usw.
Aber unter FAQ hätte ich nicht gesucht.

Und das hat schon einer vor Dir geschrieben :smoke: :thankyou: :icon_scratch
Hmmm?
Ich dank Dir für den Hinweis.

Gruss Nikko
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Re: Ersatzteilbestellung Suzuki

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Beitrag von Lutze »

Nikko hat geschrieben:Lutze, auch wenn Du es nicht glauben magst!!! Es ist so. Frag mal nen Anwalt.
Wenn du den Gebrauchswert des Produktes minderst dann gibt es nicht volle Kohle zurück. Deiner Meinung nach wäre das also mit den Reifen die ich ein Wochenende fahre praktikabel? Welchen Anwalt hast du den gefragt? Wie ich bereits erwähnte muß im Zweifel ein Gericht klären was im speziellen Fall rechtens ist.

Code: Alles auswählen

Eine Ware, die der Verbraucher zurückgibt und die von ihm schon genutzt wurde, lässt sich schwerlich wieder als "neu" verkaufen. Daher gesteht der deutsche Gesetzgeber dem Händler zu, einen Wertersatz für eine solche Wertminderung der Ware vom Verbraucher zu verlangen. Dabei muss der Verbraucher nach § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB auch Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Das bestätigte der Bundesgerichtshof auch in seinem Urteil. Allerdings heißt es darin auch: "Die Wertersatzpflicht besteht jedoch nach § 357 Abs. 3 Satz 2 BGB dann nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist." 
Erfahrung ist eine gute Sache.Leider macht man sie erst kurz nachdem man sie gebraucht hätte!
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Re: Ersatzteilbestellung Suzuki

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Beitrag von Nikko »

Lutze hat geschrieben:
Nikko hat geschrieben:Lutze, auch wenn Du es nicht glauben magst!!! Es ist so. Frag mal nen Anwalt.
Wenn du den Gebrauchswert des Produktes minderst dann gibt es nicht volle Kohle zurück. Deiner Meinung nach wäre das also mit den Reifen die ich ein Wochenende fahre praktikabel? Welchen Anwalt hast du den gefragt? Wie ich bereits erwähnte muß im Zweifel ein Gericht klären was im speziellen Fall rechtens ist.

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Eine Ware, die der Verbraucher zurückgibt und die von ihm schon genutzt wurde, lässt sich schwerlich wieder als "neu" verkaufen. Daher gesteht der deutsche Gesetzgeber dem Händler zu, einen Wertersatz für eine solche Wertminderung der Ware vom Verbraucher zu verlangen. Dabei muss der Verbraucher nach § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB auch Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Das bestätigte der Bundesgerichtshof auch in seinem Urteil. Allerdings heißt es darin auch: "Die Wertersatzpflicht besteht jedoch nach § 357 Abs. 3 Satz 2 BGB dann nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist." 
Lieber Lutze,

den Widerruf bei Kauf im Internet regelt das Fernabsatztgesetz BGB § 355. EIne Variante des Widerrufs ist die Rückgabe.
Es ist erlaubt auszupacken und ""zu testen"". Der Begriff Testen ist nicht genau definiert.
Ja sogar Dein Beispiel des Reifen ist nicht eindeutig. Wie willst Du ihn testen, wenn Du ihn nicht benutzt.
Du darfst ihn nur nicht verschleissen oder zerstören.
Es gibt Ausnahmen wie DVD´s oder CD´s und vergleichbare Produkte.
Eine Kaffemaschine als Beispiel kannst Du ruhig "testen". Also benutzen.
Grund für diese Tests ist, dass Du als Internetkäufer nicht die Möglichkeit wie im Laden hast.

Auch interssant, dass Du bei Rückgabe von Artikeln von "über" 40€, nicht einaml die Versandkosten
tragen musst!

Nikko
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Re: Ersatzteilbestellung Suzuki

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Beitrag von Lutze »

Nikko hat geschrieben:Der Begriff Testen ist nicht genau definiert.
genau und darum stimmt deine Aussage nicht du kannst es 14 Tage benutzen und zurückgeben. Auch die Aussage es gibt keine rechtliche Einschränkungen ist damit falsch. Du gibst ja auch noch gleich ein Beispiel: Grund für diese Tests ist, dass Du als Internetkäufer nicht die Möglichkeit wie im Laden hast.
Jetzt sag mir wo du im Laden die Möglichkeit hast erst mal an deinen Wunschmodellen der von dir erwähnten Kaffeemaschine ausgiebig Kaffee zu kochen.
Das Problem ist das die Rechtssprechung eher geneigt ist gegen den Unternehmer zu entscheiden.
Ich möchte aber gern dabei sein wenn du vor Gericht dein Rückgaberecht für den auch nur 3 Runden gefahrenen Reifen einforderst. Ebenso wirst du es schwer haben wenn der Zähler der Kaffeemaschine in 14 Tagen 500 gebrühte Tassen Kaffee ausweist.
Erfahrung ist eine gute Sache.Leider macht man sie erst kurz nachdem man sie gebraucht hätte!
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Re: Ersatzteilbestellung Suzuki

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Beitrag von ypse11 »

@Lutze

Du hast vergessen, Deinen Post mit lieber Nikko zu beginnen ....
hast Du noch SEX oder fährst Du schon BMW?
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Re: Ersatzteilbestellung Suzuki

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Beitrag von Lutze »

ich weiß ja nicht ob der lieb ist :shock:
Erfahrung ist eine gute Sache.Leider macht man sie erst kurz nachdem man sie gebraucht hätte!
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Re: Ersatzteilbestellung Suzuki

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Beitrag von TTs Tim »

Du kannst die Sachen zu Hause genau so überprüfen wie es auch im Laden möglich wäre, mehr nicht.

Wenn benutzt, oder auch nur Wertminderung aus Unachtsamkeit (stinkt nach Rauch, Flecken, an der Wand entlanggschürft, ....) oder sonst was ist es möglich eben weniger zurück zu zahlen...

Wäre ja sonst völlig beklopppt wenn jeder 2 Wochen den Kram benutzt und dann zurückschickt und das noch rechtlich abgesegnet wäre...
https://www.tts-bikeshop.de
Motorradbekleidung und Zubehör - Macna Mizuro Maßlederkombis, Alpinestars, Nolan, Rev´it, Stompgrip, LS2, Arai...
Daytona Security Evo G3 (auch) als GP, Reparatur von Alpinestars Bekleidung
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Re: Ersatzteilbestellung Suzuki

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Beitrag von schleicheisen »

Man wird im Leben zwar häufig abgezockt, so eine "Wiedereinlagerungsgebühr" find ich aber nachvollziehbar und somit gerechtfertigt. Worüber sich viele Leuts keine Gedanken machen: es wurde schon jede Menge Zeit in das Teil investiert und wenns zurück kommt muss das nochmal gemacht werden:

- bei der Vielzahl an teilen, die Suzuki täglich beschaffen muss, muss ein leistungsfähiges Lager unterhalten werden
- aus ebenjenem Lager muss das Teil herausgesucht, verpackt und zum Versand gebracht werden
- wenns wieder zurück kommt muss es jemand auspacken, auf Schäden prüfen und wenns ok ist wieder so einlagern dass es der nächste, der es versenden will, auch wieder findet

Und genau diese Leistungen zahlt man- neben den Versandkosten- mit dieser Gebühr.

Und als jemand, der jede Menge falsch bestellter Teile in einer Halle hortet- weil man aus Kulanz dem Kunden nichts berechnen konnte oder wollte- find ich das voll ok so :P
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