Entwurf Reglement KTM Duke Battle 2013
1. FAHRZEUGE
1.1. Technische Bestimmungen / Änderungen
Das äußere Erscheinungsbild der KTM 690 Duke ab Baujahr 2012 ist auf jeden Fall zu wahren. Die Montage von zusätzlichen Verkleidungsteilen ist nicht erlaubt. Ausnahmen: Teile die im Duke Battle-Kit enthalten sind. (Bugspoilerwanne, Startnummerntafel)
Die Lackierung kann frei gewählt werden.
Das Wechseln der Motorräder während der Saison ist nur unter der Angabe von plausiblen Gründen mit Zustimmung der Organisationsleitung der KTM DUKE BATTLE möglich.
Das Rennen ist mit dem Fahrzeug und dem Motor zu fahren, mit dem das Zeittraining absolviert wurde. Nichtbeachtung der o. g. Regeln führt zum Ausschluss!
Technische Änderungen dürfen in begrenztem Umfang durchgeführt werden. Im
Falle eines technischen Protest entscheiden die Sportkommissare in
Zusammenarbeit mit der Organisation oder ihrer jeweiligen Beauftragten.
Die gemessene Leistung darf max. 79 PS an der Kupplung betragen (gemessen
nach ISO 1585). Die Toleranzgrenze liegt bei + 3 PS, für die von der Organisation kalibrierten Prüfstände.
Alle Motorräder, die vor Ort mit mehr Leistung gemessen werden, werden (ggf. auch für vorausgegangene Läufe) aus der Wertung genommen, bzw. für die laufende Veranstaltung ausgeschlossen.
MOTORTUNING JEGLICHER ART IST VERBOTEN!
Einzige Ausnahme: KTM 690 Duke Tuning-Kit (76012945000)
Als Grundsatz gilt: Alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten!
Erlaubte Änderungen dürfen keine unerlaubten nach sich ziehen.
- Die Endübersetzung und das Material der Kettenräder ist frei, die Kettenteilung muss jedoch der Serie entsprechen. Das Getriebe und die Getriebeübersetzung müss der Serie entsprechen.
- Zugelassen sind die originale KTM 690 Duke Auspuffanlagen, sowie Auspuffanlagen aus den offiziellen PowerParts für die Duke 690 ab Baujahr 2012
- Zugelassen sind auch sämtliche für die KTM 690 Duke ab Baujahr 2012 erhältliche PowerParts aus dem KTM Sortiment
Maßgebend sind die Geräuschgrenzwerte der zu befahrenden
Strecken, sollten diese überschritten werden, so ist ggf. auf Serienschalldämpfer
umzurüsten, bzw. ein dB Eater einzusetzen.
- Tank und Einfüllstutzen müssen serienmäßig sein, oder dürfen durch Produkte aus dem offiziellen KTM Power Parts Programm ersetzt werden.
- Das serienmäßige Kühlsystem darf nicht verändert werden. Als Kühlmittel ist
ausschließlich Wasser ohne Zusätze (Additive, Frostschutz, etc.) zugelassen.
- Federbeine und Gabeln dürfen ausschließlich mit Produkten aus dem KTM Sortiment für 690 Duke ab Baujahr 2012 modifiziert werden.
- Die Räder müssen der Serie entsprechen (KTM 690 Duke Modell 2012 oder 2013). Andere Räder (z. B. Schmiede-, Karbon- oder Magnesiumräder, auch aus dem KTM PowerParts-Sortiment sind nicht zugelassen.
- Die Schwinge darf nicht modifiziert werden.
- Es ist ausschließlich die Verwendung von Bridgestone-Reifen (R10 bzw. Regenreifen) erlaubt.
Die Abmessungen lauten: 120/70-17 vorne und 180/55-17 hinten (Regenreifen hinten auch in abweichenden Dimensionen). Die Reifen sind beim Reifenservice während den Veranstaltungen zu Sonderkonditionen erwerbbar und können vor Ort kostenfrei aufgezogen werden.
- Die Bremsanlage muss grundsätzlich der Serie entsprechen. (Basis: sämtliche KTM 690 Duke 2012 und 2013)
- Das ABS darf abgeschaltet oder auch entfernt werden
- Die Verwendung eines Zündunterbrechers zu Schaltzwecken (Schaltautomat) ist nicht erlaubt / unzulässig.
- Die Verwendung von Zusatzelektronik zur Veränderung der Einspritzzeiten/-Mengen ist nicht erlaubt / unzulässig (PowerCommander oder ähnliches)
- Es sind nur Einspritz-Mappings aus dem originalen KTM Programm erlaubt
- Folgende Teile müssen entfernt werden:
• Fußrasten und Fußrastenhalter, hinten
• Seitenständer
• Spiegel
• Nummerntafelträger
• Blinker
• Die Lichtanlage sollte auch entfernt werden, muss aber mindestens mit Klebeband gegen Splittern gesichert sein.
- Alle Ölablaßschrauben, ölführenden Hohlschrauben und Ölleitungsschrauben sind mit Draht gegen selbständiges Lösen zu sichern.
- Die Motorgehäuse-Entlüftung muss der Serie entsprechen.
- Die Montage einer Ölauffangwanne aus dem KTM PowerParts Sortiment (7600852000028A) wird dringend empfohlen.
- Die Verwendung eines Lenkungsdämpfers ist zulässig. (So verfügbar: KTM PowerParts, falls nicht: freigestellt, da sicherheitsrelevant.)
- Als Kraftstoff ist tankstellenübliches bleifreies Benzin vorgeschrieben. Das
Hinzugeben von leistungssteigernden Zusätzen ist verboten.
- Lampenmaske, Seitenverkleidungen, Sitzbank, Vorder- und Hinterradabdeckung, Heckkotflügel, Krümmerhitzeschutz und Kettenschutz dürfen durch alternative Anbauteile aus dem KTM PowerParts Sortiment ersetzt werden.
- Das vordere Ritzel muss mit einer Abdeckung versehen sein.
- Die Startnummern müssen deutlich lesbar seitlich und vorne an der Lampenmaske angebracht werden (weißer Untergrund und schwarze Startnummern oder schwarzer Untergrund und weiße Startnummern).
- Die Kettenabdeckung auf der Schwinge darf nicht demontiert werden. Der untere Kettenlauf muss gesichert sein (Kettenfinne).
2. SONDERBESTIMMUNGEN
2.1.TECHNISCHE UNTERSUCHUNG
Die Organisation behält sich das Recht vor, bei jedem Lauf einige
Teilnehmerfahrzeuge an Ort und Stelle oder in den eigenen Betriebsräumen zu
überprüfen. Hierzu muss kein Protest vorliegen. Abholung der Maschine
und Wiedermontage sind Sache des Teilnehmers.
Weiterhin behält sich der Organisator das Recht vor, bei jedem Fahrzeug zu einem beliebeigen Zeitpunkt das originale bzw. zu der Ausbaustufe passende Mapping neu aufzuspielen.
2.2. WERBEFLÄCHEN / SPONSORENVEREINBARUNGEN
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Aufkleber der Seriensponsoren exakt an den vorgegebenen Stellen zu platzieren. Eine entsprechende Skizze erhalten Sie mit Ihrer Nennungsbestätigung. Weitere Logos dürfen lediglich an den definierten Stellen lt. Skizze angebracht werden (bei Nichtanbringung Wertungsausschluss)
Die Organisation hat das Recht, Rennresultate, Bilder oder Aufzeichnungen von
Teilnehmern ohne zusätzliche Genehmigung des oder der Betroffenen und
honorarfrei zu Werbezwecken von oder den an der DUKE BATTLE
beteiligten Sponsoren zu verwerten. Es dürfen nur Zubehör- und
Ausrüstungsgegenstände verwendet werden, die nicht im Widerspruch / Wettbewerb mit den Ausrüstern der DUKE BATTLE stehen
2.3. STARTNUMMERN/STARTNUMMERNGRUND
Die Farbe der Startnummern ist je nach Fahrzeugfarbe Schwarz bzw. Weiß. Die Startnummer muss einmal hinten, oben mittig auf der Sozius-Sitzabdeckung gut erkennbar und vorne auf der Verkleidung angebracht werden. Mindesthöhe der Startnummer sind 18 cm. Die vom Veranstalter zugeteilte Startnummer gilt für die gesamte Saison.
2.4. Anzahl Rennen
Geplant sind fünf Veranstaltungen mit zehn Wertungsläufen.
2.5. Provisorischer Terminkalender KTM Duke Battle 2013
Noch in Planung.
Strecken:
Lausitzring
Hockenheim
Oschersleben oder Nürburgring
Schleiz
Most
Alle Termine ohne Gewähr! Das MOTORRAD action team behält sich Änderungen vor.
2.6. Lizenz
Die KTM Duke Battle wird sowohl bei lizenzfreien, wie auch lizenzpflichtigen Rennen ausgetragen. Ob eine C-Lizenz (bzw. alternativ: Tageslizenz) nötig ist, gibt MOTORRAD action team rechtzeitig mit Bestätigung eines verbindlichen Terminkalenders bekannt. Die etwaig nötigen C-Lizenzen können sowohl als Tageslizenz vor Ort wie auch als Jahreslizenz beim DMSB in Frankfurt beantragt werden, z.B. auch online unter
https://mein.dmsb.de
2.7. Nenngeld
Das Nenngeld bei reglementkonformer KTM Duke 690 /T/R beträgt 1990 Euro.
Ein Neumotorrad KTM Duke 690 R inkl. umfangreichem Racing-Kit ( beeinhaltet u.a.: Akrapovic-Komplettanlage, Luftfilterkasten, Kit-Nockenwelle, Mapping, Bugspoilerwanne, geschlossene Lampenmaske, Handguards, Schalthebel (für umgekehrtes Schaltschema) und Nenngeld kostet 11.990 Euro.
3.0 ANSPRECHPARTNER
Zu jeder Veranstaltung entsendet das MOTORRAD action team Verantwortliche, die mit der Durchführung des KTM Duke Battle 2013 beauftragt sind. Sie stehen Veranstaltern, Rennleitern, Sportkommissaren, technischen Kommissaren und den Bewerbern bzw. Fahrern als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Strafbefugnis bei den Veranstaltungen liegt bei der Rennleitung und den jeweiligen Sportkommissaren. Darüber hinaus können die offiziell benannten Mitarbeiter bzw. Vertreter des MOTORRAD action team weitere Strafen aussprechen.
4.0 FAHRERBESPRECHUNG
Die Teilnahme an den Fahrerbesprechungen ist Pflicht. Eine Nichtteilnahme kann zum Ausschluss von den Rennveranstaltungen führen. Die Termine werden rechtzeitig im Zeitplan bzw. in der Duke Battle-Hospitality bekanntgegeben.
5.0 FOLGEN VON REGELVERSTÖSSEN
Werden Regelverstöße bekannt, verliert der Fahrer grundsätzlich die bei dem betreffenden Rennen gewonnenen Punkte und Prämien, auch wenn das offizielle Rennergebnis des Veranstalters keine Änderung mehr erlaubt.
6.0 Ergebnisse, Protestregeln
Das vorläufige Ergebnis wird nach Beendigung des jeweiligen Wettbewerbs veröffentlicht. Das Ergebnis ist nach Ablauf der Protestfrist verbindlich.
Ein Protest gegen die Zulassung eines genannten Fahrers, Beifahrers, Bewerbers oder Motorrades muss vor Beginn des offiziellen Trainings, ein Protest gegen eine Entscheidung der Technischen Abnahme muss von dem davon Betroffenen spätestens 30 Minuten nach Bekanntgabe schriftlich eingelegt werden. Alle anderen Proteste müssen spätestens 30 Minuten nach Aushang des Ergebnisses des jeweiligen Wettbewerbs/der betreffenden Klasse eingelegt werden. Besondere Fristenregelungen gehen diesen Festlegungen vor. Jeder Protest muss schriftlich beim Veranstalter eingereicht werden. Dabei muss eine Protestgebühr von 150 Euro hinterlegt werden. Die Gebühr kann nur erstattet werden, wenn der Protest als begründet anerkannt wird. Der Protestgegenstand muss eindeutig erkennbar sein und der Protestgrund ist konkret anzugeben.
Das MOTORRAD action team und der jeweilige Veranstalter sind für die Entscheidung eines Protests zuständig. Der Protestführer und die von einem Protest betroffene/n Person/en sind vorzuladen. Bei Minderjährigen muss mindestens (je) ein Erziehungsberechtigter oder eine von dem Erziehungsberechtigten bevollmächtigte Person mit anwesend sein. Die Anhörung des Protestführers und jede von dem Protest betroffene Person, soll so bald als möglich nach der Einreichung des Protestes erfolgen. Sie sind getrennt zu hören und haben das Recht Zeugen zu benennen. Erscheinen eine oder beide Protestparteien oder Zeugen nicht, kann das Urteil in Abwesenheit gefällt werden. Wenn das Urteil nicht unmittelbar nach der Vernehmung der Betroffenen verkündet werden kann, müssen Letztere von Ort und Stunde der Urteilsverkündung schriftlich in Kenntnis gesetzt werden.
7.0 KTM DUKE BATTLE-TEILNAHME IM FOLGEJAHR
Die Verwendung der KTM Duke für im Folgejahr ist unter der Voraussetzung möglich, dass es keine Änderungen des Fahrzeuges bzw. Pakets gibt, die dann die Chancengleichheit beeinträchtigen würden. Die Einschätzung/Entscheidung darüber obliegt dem MOTORRAD action team und KTM Motorrad Deutschland GmbH.
Im Falle der Fortführung der KTM Duke Battle im Folgejahr wird vom MOTORRAD action team die Teilnahmegebühr unter Verwendung des Vorjahresfahrzeuges neu kalkuliert und zu gegebenem Zeitpunkt bekannt gegeben. Durch ggf. sich ändernde Battle-Partner/Ausrüster müssen eventuell Anbauteile/Zubehörteile/Ausrüstung ausgetauscht werden. Dies kann zu Zusatzkosten führen.
8.0 KTM-Duke Battle-TEILNAHMEVERPFLICHTUNG
Sollte ein angemeldeter und bestätigter Teilnehmer nicht an der KTM Duke Battle 2013 teilnehmen, so verpflichtet er sich: 1. Für das erhaltene Duke 690 R Paket (Sonderpreis 11.990 Euro) eine Nachzahlung von 2.499 Euro zu leisten. 2. Für die erhaltenen Zubehör-/Technikpakete durch die Anmeldung erlangten Sonderkonditionen eine Nachberechnung zu begleichen (hier gilt die offizielle Preisliste der jeweiligen Ausstatter). Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer die Verhinderung an der Teilnahme nachweislich nicht zu vertreten hat. Der Nachweis hierfür obliegt dem Teilnehmer.
Grundsätzlich gilt: Sollte ein Teilnehmer an einem der Rennen nicht teilnehmen können, muss dem Duke Battle-Veranstalter (MOTORRAD action team) bis spätestens einen Tag vor der betreffenden Veranstaltung eine begründete Entschuldigung vorliegen.
9.0 SUPPORT/TEILEVERSORGUNG
Bei jeder Veranstaltung wird das MOTORRAD action team bzw. KTM Deutschland mit einem Mitarbeiter vertreten sein, der den technischen Support wie beispielsweise Beratung bei Fahrwerksabstimmung oder Hilfestellung bei Reparaturen anbietet. Des Weiteren halten diese Mitarbeiter einen Vorrat an den gebräuchlichsten Ersatzteilen vor. Eine Garantie auf Vollständigkeit kann nicht gegeben werden.
10.0 VORBEHALTE
Aus Gründen der Sicherheit, höherer Gewalt oder behördlicher Auflagen behalten sich das MOTORRAD action team und die Veranstalter der jeweiligen Rennveranstaltungen das Recht vor, erforderliche Änderungen der Ausschreibung und des Reglements vorzunehmen. Sollte bis 1.April 2013 nicht eine Mindestteilnehmerzahl von 18 Startern erreicht sein, behält sich der Veranstalter die Absage der KTM Duke Battle vor. Bereits gezahlte Nenngelder werden zurückbezahlt.
Die Teilnehmer (Bewerber und Fahrer) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.
Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen: die FIM, die UEM, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre, die ADAC-Gaue, den Promoter/Serienorganisator, den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen; gegen: die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Beifahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Beifahrer/n gehen vor) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training, Warm-up, Rennen, Lauf, Wertungsprüfung) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe des Nennformulares an das MOTORRAD action team oder den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch aus außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Mit der Abgabe der Nennung nimmt der Bewerber/Halter/Fahrer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (Kfz-Haftpflicht, Kasko-Versicherung) für Schäden bei der Veranstaltung nicht gewährt wird. Er verpflichtet sich, auch den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten. Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die motorradsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorrübergehend in Frage stellen, entbindet(n) der/die Unterzeichnende(n) alle behandelnden Ärzte – im Hinblick auf das sich daraus u. U. auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber dem DMSB bzw. gegenüber den bei der Veranstaltung an verantwortlicher Stelle tätigen Offiziellen (Rennarzt/Veranstaltungsarzt, Rennleiter/Fahrtleiter, Sportkommissare/Schiedsrichter).
11.0 WIE GEHT ES WEITER?
Sie machen sich mit der Ausschreibung und dem Reglement vertraut.
Sie füllen sämtliche erforderlichen Unterlagen (Anlagen) inkl. Haftungsausschluss vollständig aus und senden diese an:
MOTORRAD action team, z. Hd. Heike Leibbrand, Leuschnerstraße 1, 70174 Stuttgart
Mit Abgabe der Nennung und Anerkennung der Bedingungen wird die volle Summe für die KTM Duke Battle 2013 von 11.990 Euro nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 10 Werktagen fällig. Für den Kauf gelten ausschließlich die Bedingungen der KTM Sportmotorcycle GmbH als Vertragspartner des Teilnehmers.
Sollten Sie schon eine KTM Duke 690 / T besitzen und nur die Nenngeldpakete buchen, so erhalten Sie Ihre Rechnung direkt durch das MOTORRAD action team. Die Rechnung ist innerhalb von 10 Werktagen zu begleichen.
Den Bestellern räumt der Verkäufer das Recht ein, die Bestellung innerhalb von 14 Tagen in Textform zu widerrufen. Weiteres entnehmen Sie bitte der im Bestellformular enthaltenen Widerrufbelehrung für Endverbraucher (Anlage F).
Die Nennung für die KTM Duke Battle 2013 wird erst nach Eingang der Unterlagen und Eingang der Zahlung gültig. Die Zahlung muss innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Rechnung vollständig geleistet sein. Bei Nichteinhalten wird die Nennung ungültig. Das Angebot gilt, solange der Vorrat aller vorgenannten KTM Duke 690 R-Pakete reicht bzw. bis die Kapazitätsgrenze (40 Teilnehmer) des Teilnehmerfeldes erreicht ist.