rufer hat geschrieben:Dass man ohne Zusatzspiegel fahren darf ist vielleicht für D richtig, mindestens in Frankreich und in der Schweiz ist es vorgeschrieben sobald der Anhänger breiter ist als das Fahrzeug.
Grüsse
Rufer
Matthias -
breiter als das Fahrzeug ?? Mit oder ohne Spiegel ??
bei meinem Master reichen die Spiegel lockere 27 cm (hab im Moment gemessen!) über das Außenmaß des reinen Fahrzeuges drüber hinweg!!!
Also warum sollte jemand Zusatzspiegel montieren wenn die orig. Spiegel noch ca. 20 cm über die Breite des Anhängers hinaus ragen


verstehe wer will!!
Ich denke das wird genauso sein wie hier - nur daß die Vorschrift generell besteht die hintere Ecke des Anhängers sehen zu müssen.
Hier ist es eben nur bei der Klärung der Schuldfrage nach einem Unfall relevant!!
bis dann - Ha G.