versuch macht kluch !
aber da die Schweiz nicht zu der "Gemeinschaft" gehört wär ich vorsichtig!
Ich kann mit dem deutschen Händlerkennzeichen immer u. überall fahren. Hab sogar ne grüne Versicherungskarte dafür!
Es muß nur der Überführung, Probefahrt oder der Steigerung des Kaufinteresses in der Öffentlichkeit dienen Das letztere ist natürlich ein "dehnbarer" Begriff.
Zuletzt geändert von schinnerhannes am Dienstag 19. März 2013, 08:56, insgesamt 1-mal geändert.
@kikkii: Löse für den Mercedes Sprinter eine Tagesnummer (kann man auch für mehrere Tage einlösen).
Damit hast du keine Probleme und ist günstig. Sonst informier dich bei der Motorfahrzeugkontrolle MFK. Die wissen es ganz sicher.
Achtung "Fachchinesisch:
Grundsätzlich ist das Händlerschild/Garagennummer im Ausland gültig. Alle umliegenden Länder haben das sogenannte "Wiener-Abkommen" unterschrieben. Gemäss diesem Abkommen müssen Motorfahrzeugführer im internationalen Verkehr zwischen diesen Staaten nur den nationalen Zulassungsschein vorweisen. Der schweizerische Kollektivausweis enthält indessen, weil er für beliebige Fahrzeuge verwendet werden kann, nicht alle gemäss Wiener-Abkommen erforderlichen Angaben. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) empfiehlt daher in einem Merkblatt, zusätzlich zum Kollektiv-Fahrzeugausweis den (gültigen oder annullierten) Fahrzeugausweis mitzuführen. Dadurch sind die Voraussetzungen des Wiener-Abkommens erfüllt und das Fahrzeug wird von Frankreich zur vorübergehenden Einreise zugelassen.
Das einzig mir bekannte Land, das sich nicht an dieses Abkommen hält, ist Italien. So, Fachchinesisch aus...
Du könntest auch einen deutschen bitten, sich für den Sprinter die deutschen Überführungskennzeichen zu besorgen. Deckungszusage einer Versicherung, Fahrzeugpapiere und ab zur Zulassungsstelle....
Ist vermutlich einfacher und sicherer.