wow was für Emotionen
Der Veranstalter hat mit dem Kunden einen Dienstvertrag über die Nutzung von etwas gemacht.
Erbringt der Veranstalter diese Leistung nicht, wie in diesem Fall ( die Nutzung konnte garnicht erst vonstatten gehen, warum auch immer) hat er die Zahlung an den Kunden zurückzubuchen.
AGB Klauseln die das aushebeln wollen sind unwirksam und Kundenverarsche.
Erbringt der Veranstaler die Leistung ( in diesem Fall die zur Verfügungstellung der Rennstrecke), wird diese Nutzung aber durch andere Umstände unmöglich ( Wetter, Unfall, höhere Gewalt) können AGB diese Umstände im Vertragsverhältnis regeln, wenn beide Parteien diesen zustimmen und die nicht einseitig unwirksam sind.
Im genannten Fall wurde die Leistung garnicht erst erbracht..warum auch immer, die Rennstrecke nicht zur Verfügung gestellt, somit ist der Vertragspartner in Verzug.
Ist die Leistung Termin-Zeitgebunden, ist der Verzug sofort wirksam, weil die Leistung als solche jetzt und nicht irgendwann erfolgen soll.
Hier
kann, bei beidseitigem Einvernehmen, eine Alternativlösung gesucht werden, Gutschrift, anderer Termin, aber auch sofortiger Rückerstattung des Preises.
Ob und inwieweit der Schaden des Kunden, durch die Nichterbringung der Leistung auch zu Schadenersatz berechtigt, ist im Einzelfall zu bewerten, aber nicht gänzlich Auszuschliessen.
Das weiss jeder Veranstalter und hat diesbezüglich eine Versicherung. Hat es sie nicht, ist er selber Schuld...aber nicht der Kunde!
Bodo