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Reifen gekauft und nie bekommen ......was soll ich machen ??

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Re: Reifen gekauft und nie bekommen ......was soll ich mache

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Beitrag von Wolfgang vom BO »

Ist doch hier in D alles klar geregelt:
Der Versender ist bis zur Übergabe der Ware an den Kunden für die Ware haftbar.
Gruß Wolli #77
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  • SeppmitS Offline
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Re: Reifen gekauft und nie bekommen ......was soll ich mache

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Beitrag von SeppmitS »

Grundfalls ist:

Der VK beauftragt einen Versender. Vertrag kommt zw. VK und Versender zustande. Gefahrenübergang wohl erst mit Annamhe der Lieferung auf den Käufer. Deshalb auch vor Annahme evtl. Transportschäden benennen bzw. Annahme verweigern.

Demnach muss auch der VK die Ansprüche aus dem Dienstleistungsvertrag einfordern und ggf. ggü. seinem Käufer "haften" bzw. bei Untergang/Zerstörung der Ware eben Schadensersatz beim Lieferunternehmen fordern.
Wenn falsche Lieferung oder Übergabe an einen nichtberechtigten Dritten ist die Nachforschung grundsätlzlich mal vom VK zu beantragen.

Davon ist aber der Käufer erstmal unbetroffen, er hat seiner Seits nur ein Vertrag mit dem VK geschlossen den der VK erfüllen muss. WIE und mit WELCHEN Mitteln ist egal.

Erstmal auf Nachforschungsauftrag bestehen und ERgebnis abwarten. Dann weiter.
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Beitrag von Bastian »

@ Wolfgang
so ist das Gott sei Dank nicht :idea:
Erfüllungsort ist nach den meisten AGB´s der Sitz des Unternehmens

BGB § 447

Gefahrübergang beim Versendungskauf.(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
.
Gruß Bastian


„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

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Beitrag von as »

@Bastian:

Dass bei einem Verkauf über den Anzeigenmarkt hier irgendwelche AGBs gelten sollen, halte ich für halbwegs ausgeschlossen - diese müssten schon explizit vereinbart  und durch den Käufer bestätigt worden sein.

Aber: In der Tat würde ich meinen, dass der Ort des Versenders in aller Regel der Erfüllungsort ist.

Und dann braucht man keine AGB - gem. BGB § 447 (wie von Dir zitiert) ist dann also die Gefahr übergegangen. Also: Käufer hat sich drum zu kümmern, seine Kohle vom Spediteur wiederzubekommen - wenn der überhaupt einen Auftrag vom Versender und auch Ware erhalten hatte ;-)

Denn, um es nochmal zu zitieren:
Der Gesetzgeber (im BGB, §447) hat geschrieben:(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
Wenn er also nix versendet, ist er schon noch in der Bringschuld ;-)
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Re: Reifen gekauft und nie bekommen ......was soll ich mache

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Beitrag von Uwe#37 »

lass dir doch mal den Versandschein mailen.
Dann weißt du wenigstens ob er überhaupt was verschickt hat.
Hatte auch schon mal ein Paket das einige Wochen verschollen war,ist dann
mit Nachforschungsauftrag gefunden worden.Habe damals aber dem Käufer direkt
meine Unterlagen gemailt damit er sieht wer der Schuldige war.
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Beitrag von Spatz »

für mich ist offen:
Stimmt die Sendungsnummer?
Wenn ja, warum weicht Auslieferungsort offensichtlich vom echten Lieferort ab?

Einfachste Möglichkeit das darzustellen ist der Einlieferungsbeleg. Und den hat nur der Verkäufer.

Unabhängig davon wäre ich als Verkäufer irgendwie schon daran interessiert, dass meine Ware da kommt wo sie ankommen soll. Und mal eben nen Foto von einem Einlieferungsbeleg zu erstellen oder diesen einzuscannern ist nicht der Megaaufwand.
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Beitrag von lonzo »

@as:
Du schreibst:
Also: Käufer hat sich drum zu kümmern, seine Kohle vom Spediteur wiederzubekommen - wenn der überhaupt einen Auftrag vom Versender und auch Ware erhalten hatte
Das ist FALSCH. Denn es besteht kein Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und dem Spediteur.
Tatsächlich hat Bastian recht: Beim Verkauf von Privat an Privat hat der Verkäufer seiner Pflicht genüge getan, wenn er die Ware versendet hat. Er muss nicht mal nachweisen (sondern nur glaubhaft versichern), dass die Ware unterwegs ist. Der Verkäufer ist NICHT verantwortlich dafür, dass der Käufer die Ware erhält.
(Beachte: Beim Verkauf von Gewerblich an Privat gilt das nicht - da ist der Versender tatsächlich verantwortlich dafür, dass der Empfänger (kann ja auch jemand anderes als der Käufer sein) die Ware auch erhält.)
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Beitrag von as »

Äh, ich sage, dass Bastian recht hat und Du schreibst "Tatsächlich hat Bastian recht:" - ja sag ich doch auch :lol:

Irgendwie versteh ich auch grad nicht, was Du jetzt überhaupt anders siehst?
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Beitrag von lonzo »

Ganz einfach: Du schreibst, dass DER KÄUFER seine Kohle vom Spediteur wieder bekommen soll - aber das geht nicht, der Käufer hat mit dem Spediteur nix zu schaffen.
Der VERKÄUFER hat einen Vertrag mit dem Spediteur abgeschlossen - nämlich über die Beförderung der Ware.
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Beitrag von as »

Ich bin jetzt kein Versandexperte, aber wenn die Gefahr auf den Käufer übergeht, nachdem die Übergabe an den Spediteur erfolgte, dann heisst das nach meinem Rechtsverständnis: Ab dem Zeitpunkt ist der Verkäufer raus und der Käufer hat alle ab nun auftretenden Probleme an den Hacken...

Dass der Verkäufer dennoch ggf. nachzuweisen hätte (durch Belege oder Aussagen), dass er das Paket auch wirklich versendet hat, steht auf einem anderen Blatt. Ebenso dass ich auch erwarten würde, dass der Versender sich kümmert (und das auch bisher immer so erlebt und auch selbst so gehandhabt habe!).

Ist das in der Tat falsch? Wie wäre es richtig und weshalb (welche gesetzl. Regelung übersehe ich?)

Wie dem auch sei: So langsam geht das alles etwas an der Frage des Threads vorbei :lol:
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