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Erben & Hausanteile! Wer kriegt wieviel?

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Re: Erben & Hausanteile! Wer kriegt wieviel?

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Beitrag von kontrast »

etwas anderes ist es wenn man nachweislich schon geld ins haus gesteckt hat. das wird einem gutgeschrieben indem man entweder um diese summe weniger auszahlen muss bzw entsprechend mehr ausgezahlt bekommt.
das kann im extremfall auch soweit gehen das man das haus behalten kann und geld von den anderen bekommt.
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Re: Erben & Hausanteile! Wer kriegt wieviel?

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Beitrag von pjoki56 »

In solchen Fällen gibts nie eine Einigung ( Erfahrung ) ,das zieht sich ewig hin .
Du sprichst von 120 t und 240 t der Unterschied ist zu groß um sich gütig zu einigen .
Da gibst nur eine Lösung , Teilungsversteigerung ( habe ich auch machen müßen )
Das muß einer von Euch beantragen
Das Gericht läßt ein Wertgutachen machen ,zahlt erstmal alles der Antragsteller,
dann kannste dich mit deiner Schwester versuchen mit dem ermittelten Wert zu einigen .,
oder es geht in die Versteigerung ,dann kann jeder Bieten ,auch du oder deine Schwester
Der Antragsteller hat die Möglichkeit beim Ersten Termin die 7/10tel Grenze auszuschließen .
Dann reichen 50% des Wertes um den Zuschlag zu bekommen ( für jeden Bieter )
sollte es da keinen Bieter zu geben ,kommt ein zweiter Termin in dem der Zuschlag für jeden ,
zu jedem Preis erfolgt .
der Preis ist an die Gerichtskasse zuzahlen ,ganz ,nach Aufforderung
Die Entstandenen Kosten : Wertgutachten ,Gerichtskosten werden abgezogen der Rest wird auf die Erben aufgeteilt
Eine Teilungsversteigerung dauert vom Antrag bis Termin ca. 1 Jahr + plus bei derzeitiger
Lage der Amtsgerichte
Es sollte noch erwähnt werden ,ein Bieter muß Bargeld ,oder einen bestättigten LZB Scheck
vorlegen ,hinterlegen in dem Moment wo er ein Gebot abgibt ,damit es gültig ist
Die Höhe ist % vom Wertgutachen ,ich meine zur Zeit 10%
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Re: Erben & Hausanteile! Wer kriegt wieviel?

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Beitrag von Akkitorro »

Es gibt öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter.
Diese können den Wert Eurer Immobilie einigermaßen genau feststellen und sind unabhängig.
Bevor man zum Anwalt geht oder das Gericht bemüht, sollte man sich auf einen solches Gutachten einigen.

Gruß

Axel
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Re: Erben & Hausanteile! Wer kriegt wieviel?

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Beitrag von pjoki56 »

Das ist Richtig
wenns aber dann nur Gerichtlich zu Teilen geht ,bestellt das Gericht immer einen Eigenen Schachverständigen ,dann mußte halt zweimal bezahlen
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Re: Erben & Hausanteile! Wer kriegt wieviel?

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Beitrag von CarstenR6 »

Dakota hat geschrieben:Also,

das Haus, eine 2 Familien - Doppelhaushälfte mit erweitertem Wohnraum im Dachgeschoß Bj.1965, ist eine Schenkung (Notarmäßig) an meine Schwester und mich.
Sie will von mir 120 T € haben, weil sie Felsenfest behauptet daß das Haus 240 T € Wert sei.
Ich glaube das nicht, da ein baugleiches freistehendes Zweifamilienhaus mit größerem Grundstück für 90 - 120 T € (Zwangs) Versteigert wurde.
Wenn sie das Haus nimmt und mir die 120 T € gibt, -mach ich sofort-
Anders herum wäre ich doch blöd dies genau so zu tun, da z.B. das Dach knapp 25 Jahre alt ist,
die beiden Dachgauben ( 7 + 8 m lang, Bj. 1991) noch nie neu abgedichtet wurden. Die Elektrik noch von 65 ist. Sprich kein FI fürs Bad oder der Wohnungen. Steckdosen sind noch mit blau und gelb-grün zusammen angeschlossen. Die Türen sind auch immer noch die ersten.
Und und und
Würde ich das Haus übernehmen hätte ich noch die ganzen Renovierungskosten zu tragen.
Und deswegen glaube ich, das es nicht richtig sein kann den anderen mit 50% Auszuzahlen.
Anderes beim Verkauf, da ist es klar das 50 / 50 gemacht wird.

@ Schinnerhannes
Das mit dem Erblasser, da hast Du recht.
Mein Vater sagte mir immer: Du Erbst das hier alles mal. Mach das mal fertig, renovier mal dies und das. Wird ja schließlich später mal alles Dir gehören. mhhh :assshaking:

Da runter war unteranderem: Dachgauben bauen, neues Bad für die Untermieter, Fußbodenheizung (in Zement) für die Kellerbar - und und und

Gruß Dakota

lass das Haus schätzen

aber deine Info mit dem Vergleichbarem haus welches für 120t versteigert wurde bringt dir rein gar nix, da eine Zwangsversteigerung seltens den eigentliche Verkehrwert einbringt, meisst nur max ca 70% des verkehrstwertes und je nach nach dem auch nur max 50%
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Re: Erben & Hausanteile! Wer kriegt wieviel?

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Beitrag von Tom996Ffm »

Wäre denn grundsätzlich jeweils jeder von euch in der Lage den anderen auszubezahlen oder alternativ gleichermaßen Willens, das Haus zu behalten?

Das Haus von einem Gutachter schätzen zu lassen wäre mit hoher Sicherheit die objektivste Variante und sollte auch Streitigkeiten für die Zukunft vorbeugen, da man sich ja zunächst mal immer auf das Gutachten stützen kann. Was die Zukunft bringt weiß aber niemand und vielleicht hat die eine Seite irgendwann das Geld ausgegeben während die andere Seite das Haus noch hat oder das Haus für einen höheren Betrag verkauft und man fühlt sich übervorteilt... Wer weiß. Kosten für einen Gutachter könnt ihr ja teilen.

Ansonsten gäbe es evtl. auch die Möglichkeit euch untereinander nach folgendem Schema zu einigen:
A teilt den Gegenstand und B darf aussuchen, ob er die Hälfte 1 oder die Hälfte 2 nehmen will.
Dies sollte im Normalfall dazu führen, dass die Teilung durch den A eher sehr ausgewogen erfolgt, da eine Ungleichverteilung für A ja das Risko enthielte, selber auf dem kleineren Teil sitzen zu bleiben, da der B sich für die seiner Meinung nach vorteilhaftere "Hälfte" entscheiden könnte und eine ungleiche Teilung den A eben dadurch selber benachteiligte.
Weiter sollte sich jeder gerecht behandelt fühlen, da ja einer geteilt hat und der andere die Wahl vornimmt. So hat jeder seinen Teil in der Hand.

Deine Schwester könnte also einen Betrag als Gegenwert für das Haus nennen und du suchst dir aus, ob du das Haus nimmst und den Betrag an sie zahlst oder sie das Haus behalten soll und im Gegenzug den genannten Betrag an dich bezahlt.

Klar kann man jetzt sagen, das kannste mit einem Snickers machen aber doch nicht mit nem Haus - da sind die Dimensionen ganz andere... Den Ansatz find ich aber grds. fair für beide. Und bei der Entscheidungsfindung sei es ja jedem selber überlassen, einen Gutachter mit heranzuziehen.

Viel Erfolg euch beiden.
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