ohhh dann stell ichs mal hier rein , dachte ich hätts die im Api forum per pn geschickt
ne nich son teil ne, rs250 von aprilia aber die Gebrauchte preise habn doch n stück angezogen
werd ich wohl noch n bisschen sparen müssen
4. Klasse Lightweight
Zugelassen sind alle Motorräder mit 2-Takt oder 4-Takt Saugmotor auf der Basis zulassungsfähiger
Motorräder. Die Motorräder müssen aus einer Großserienproduktion stammen.
4.1 Folgende Motorkonfigurationen sind erlaubt:
über 200 ccm bis 250 ccm 2-Takt maximal 2 Zylinder
über 350 ccm bis 400 ccm 4-Takt mehr als 2 Zylinder
über 350 ccm bis 650 ccm 4-Takt 2 Zylinder flüssigkeitsgekühlt
über 350 ccm bis 720 ccm 4-Takt 2 Zylinder luftgekühlt
über 350 ccm bis 800 ccm 4-Takt 1 Zylinder
4.2 Rahmen
Der Rahmen darf gegenüber dem Serienmodell weder modifiziert noch ausgetauscht werden.
4.3 Vorderradgabel
Die Vorderradgabel (Standrohre, Tauchrohre, Gabelfüße, Gabelbrücken etc.) muss wie ursprünglich
vom Hersteller für das Serienmodell produziert bleiben.
Die inneren Teile der Gabel dürfen modifiziert oder ausgetauscht werden.
Die Verschlusstopfen der Gabelholme dürfen modifiziert oder ausgetauscht werden um Einstellungen
von außen zu ermöglichen.
Staubdichtungen dürfen modifiziert, ausgetauscht oder entfernt werden. Die Gabel muss dabei
unter allen Umständen öldicht bleiben.
Die Oberflächenbeschaffenheit der Gabelrohre darf geändert werden, Beschichtungen sind erlaubt.
4.4 Hinterradgabel (Schwinge)
Die Hinterradschwinge muss wie ursprünglich vom Hersteller für das Serienmodell produziert
bleiben.
Ein Kettenschutz muss so angebracht sein, dass Körperteile nicht zwischen unterem Kettenlauf
und hinterem Kettenrad eingeklemmt werden können. Bei einer Schwinge mit Unterzug
kann dieser als Kettenschutz fungieren.
Die Hinterradfederung muss in ihrer Bauweise so bleiben, wie sie ursprünglich vom Hersteller
für das Serienmodell produziert wurde. Modifikationen am Umlenksystem sind zulässig.
4.5 Räder
Räder aus Verbundmaterial, wie Carbon oder Kohlefaser sind nicht zulässig sofern nicht am
Serienmodell verbaut.
4.6 Reifen
Die Reifen sind unter Beachtung von Artikel 01.49 der Allgemeinen Technischen Bestimmungen
für Straßenrennsport freigestellt.
4.7 Bremsen
Bremsanlagen sowie deren Verbindungen, Bremsscheiben und Bremsbeläge können durch
Zubehörteile ersetzt werden.
Bremsscheiben sind nur aus Eisenmaterial mit den Abmessungen der Serie zulässig.
Die Bremssättel müssen wie vom Hersteller für das Serienmodell produziert bleiben.
Die Anschlüsse der Bremsleitungen müssen verpresst sein.
31.01.2014 2/2
4.8 Motor
Kurbelwelle, Motorgehäuse, Zylinder und Zylinderkopf müssen der Großserienfertigung entstammen
und deren konstruktiven Spezifikationen entsprechen. Dies beinhaltet die Bohrung/
Hub-Abmessungen der Serie.
Die Zylinder können für Reparaturzwecke bis zu einem Übermaß von 0,5 mm aufgebohrt werden.
Der Primärantrieb muss konstruktiv der Serie entsprechen.
4.9 Geräuschkontrolle
Das Geräuschlimit beträgt 103 dB/A, mit einer Toleranz von + 3 dB/A nach dem Rennen.
Die Geräuschmessung wird bei den nachstehenden, festen Drehzahlen vorgenommen:
4-Takt Motore 1-Zyl. 2-Zyl. 3-Zyl. 4Zyl.
400 ccm 5.000 6.500 7.000 8.000
600 ccm 5.000 5.500 6.500 7.000
750 ccm 5.000 5.500 6.000 7.000
üb. 750 ccm 4,500 5.000 5.000 5.500
2-Takt Motore 1-Zyl. 2-Zyl.
250 ccm 5.500 7.000
Ein abweichendes Geräuschlimit kann in der Veranstaltungsausschreibung festgelegt werden.
4.10 Allgemeine Bestimmungen
Serienbefestigungen/Verbindungen (Anm.: z. B. Schrauben, Bolzen, etc.) können ersetzt werden.
Titan-Befestigungen dürfen nicht verwendet werden.
Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des Artikel 2 Klasse Moto1 und Moto2 mit Ausnahme
folgender Artikel:
Die Artikel 2.1,2.2, 2.3, 2.11, 2.20 und 2.26 finden in dieser Klasse keine Anwendung.
4.11 Fahrerausrüstung
Es gelten die Bestimmungen der Artikel 01.65 ff.. Zweiteilige Anzüge sind übergangsweise für
2014 zugelassen. Ober- und Unterteil des Anzugs müssen fest miteinander verbunden sein.