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Benzin und europäisches Ausland ?

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

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Benzin und europäisches Ausland ?

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Beitrag von Bimo-Treiber »

Moin, moin,
wie macht Ihr dass ? Und wie sieht es mit Zoll und Gesetzen aus ?

Wir fahren im Mai nach Rijeka und im Oktober nach Aragon.

Immer schön im Transporter :wink:

Normalerweise nehmen wir uns immer reichlich von dem guten Aral Ultimate Saft mit um dieses flüssige Gold auf der Renntrstrecke abzufackeln.
Unsere alten Vergaser stehen halt auf viele von den kleinen Oktantierchen :mrgreen:

Wie sieht es aus wenn wir den Transporter voll Sprit haben ?

Rijeka = Österreich und Kroatien ?
Aragon = Frankreich und Spanien ?

Dürfen wir beliebig viel Sprit durch diese Länder transportieren ?

Oder gibt es in Rijeka oder Aragon vielleich sogar den Rennsaft vor Ort viel preiswerter ?

Wie gesagt, wir legen Wert auf viele, viele, kleine Oktan's :D
Gruß Jürgen

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Re: Benzin und europäisches Ausland ?

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Beitrag von Axel.F »

Hi, soviel ich weiß sind max. 60ltr. erlaubt, für alles was darüber ist benötigst du einen Gefahrgutschein.
Termine 2025:
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Wenn du glaubst alles unter Kontrolle zu haben, fährst du zu langsam!!!
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Re: Benzin und europäisches Ausland ?

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Beitrag von Kurvenjunkie »

In Spanien darfst Du soweit ich weiß nicht mehr als 10 Liter Benzin oder Diesel separat mitführen.
Aber andererseits. Wer kontrolliert es und wie wahrscheinlich ist das?
Auf dicke Hose machen, war noch nie so leicht!
Einfach Pitbike mieten bei https://www.instagram.com/rent_a_pitbike/
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Re: Benzin und europäisches Ausland ?

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Beitrag von robs97 »

Was die Kraftstoffmenge angeht, sollte nicht mehr im Auto mitgeführt werden, als für den Notfall angemessen. Es gibt Empfehlungen, die von zwanzig Litern für Pkw und sechzig Litern für Lkw sprechen. Wichtig ist eine gute Transportsicherung des Kanisters.
Er darf nicht frei im Kofferraum transportiert werden.

Rechtslage in anderen europäischen Ländern
In vielen Ländern der EU und des europäischen Auslands ist das Mitführen von Benzinkanistern gänzlich verboten. Für die Einfuhr von Kraftstoffen vom Ausland nach Deutschland gilt eine Steuer-Freigrenze von zwanzig Litern. Darüber liegende Mengen sind bei der Grenzüberschreitung zu verzollen.

Vorschriften in Deutschland
In Deutschland darf in Privatfahrzeugen die Gesamtmenge von 60 Liter je Reservebehälter nicht überschritten werden.
Der Kanister muss der DIN-Norm 7274 oder 16904 entsprechen und somit geeignet sein. Im einzelnen heißt dies, er muss dicht, fest verschließbar und bruchsicher sein.
Um eine Gefährdung für die Insassen möglichst gering zu halten , sollte der Kanister so weit wie möglich von diesen entfernt, also am besten im Kofferraum, gesichert verstaut werden.
Hinweis: Aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich, nicht mehr als 10 Liter mitzunehmen!

Das hat Tante google ausgespuckt.
Wir haben meist im Ausland getankt, da billiger und meist gab es dort auch das Benzin mit den von Dir genannten Oktantierchen und das Problem Grenze Zoll usw.war somit auch umgangen.
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Re: Benzin und europäisches Ausland ?

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Beitrag von GrillChiller »

Wir waren im Oktober in Rijeka und hatten 130l Sprit mit !!
Tankstelle in Rijeka ist schon seit Jahren kaputt soweit wir gehört haben !

Kontrollieren tut keiner mehr was an der Grenze. Wenns den Pass sehen gebens diesen gleich wieder raus ohne aufmachen. Die Zeiten mit Auto durchsuchen sind seit EU Beitritt vorbei.

Aber strafbar machst dich halt mit der Menge. In der Nähe gibts auch Tankstellen ca. 10-12min mit dem Auto zum Kanister auftanken. Aber Preis hab ich jetz nicht im Kopf.

MFG
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Re: Benzin und europäisches Ausland ?

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Beitrag von jkracing »

fast jedes Land hat in seiner StVO einen Passus der die Mitnahme von Reservesprit regelt, häufig sind 5l zulässig, nicht so oft 10l, in Kroatien darf man m. W. gar keinen Reservesprit mitführen. Ist vermutlich ein alter Paragraph, es soll damit verhindert werden daß im Sommer bei entsprechender Sonneneinstrahlung Kanister platzen bzw. Autos grundsätzlich als rollende Sprengkörper unterwegs sind.

Re: Benzin und europäisches Ausland ?

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Beitrag von deleted user11 »

http://www.adac.de/infotestrat/tanken-k ... ekanister/

wenn man dem noch glauben schenken darf.
madox
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Re: Benzin und europäisches Ausland ?

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Beitrag von HCB »

Hallo Jürgen :!:
deine Frage "Wie sieht es aus, wenn wir den Transporter voll Sprit haben ?"
Du transportierst eine rollende Brandbombe. :axed: Die mögliche Ersparnis von 20€ bis 30€ ist im Verhältnis zu den Gesamtkosten eine derart geringe Risikoprämie, die noch nicht einmal mit dem Slogan "Geiz ist geil " :bang: begründet werden kann.
Kraftstoffpreise im Verhältnis zur BRD:
Luxemburg ./. 0,20€
Frankreich etwa unser Niveau
ca. 1/3 der franz. Strecke fahre ich auf Nationalstraßen
Einkaufszentren Kraftstoff ./. 0,10 € :!: :!:
Spanien ./. 0,10€
Kroatien Diesel geringfügig teuerer als bei uns
Benzin preiswerter als der kroatische Diesel Treibstoff :!: :!:
Autobahn Luxemburg / Metz Lyon vor der Ausreise nach F große Araltanke.
U. a. informiert die hp clevertanken.de andeutungsweise über das europäische Marktgeschehen.

Ciao e forza :P Bimota :P

Hartmut
Do wat Do wullt, de Lüüe snackt doch!


Plan 2018
Cartagena 22.12./05.1. Rehm
Jerez Feb.2./9. MotoCenter Thun
Rijeka 19./22. April
OSL Twins Only 17./18. Juli
Brno 7./9. Aug. Bimotaclub
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Re: Benzin und europäisches Ausland ?

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Beitrag von AndiGixxer »

Wir tanken grundsätzlich im Ankunftsland vor Ort. Preise spielen doch bei unserem Hobby eine nur kleine Rolle.

Was ich mich fragen - wenn ich die Restriktionen wie oben genannt hart auslegen, dann darf ich ja nicht mal mit 3x20l Kanistern zur Tanke fahren und die Dinger voll zurückbringen. Dass macht die Versorgung an Strecken ohne Tanke aber schon sauschwer....
Lieber den Spatz in der Box als die Taube auf dem Dach
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Re: Benzin und europäisches Ausland ?

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Beitrag von tonio »

Hier geht es um Treibstoff für Sport und Freizeit und da sind nach Gefahrgutrecht, genauer ADR 240 l gesamt in Behältnissen a 60 l erlaubt (Gefahrgutrecht gilt in allen vorgenannten Ländern). Leider ist damit keine Zollregelung getroffen, die Vorgaben sind einzuhalten, wer aber nicht an der Grenze kontrolliert wird kann die diese ADR-Stelle zitieren:
1.1.3.1 RSEB Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung
Die Vorschriften des ADR/RID gelten nicht für:
Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Wenn diese Güter entzündbare flüssige Stoffe sind, die in wiederbefüllbaren Behältern befördert werden, welche durch oder für Privatpersonen befüllt werden, darf die Gesamtmenge 60 Liter je Behälter [und 240 Liter je Beförderungseinheit] nicht überschreiten. Gefährliche Güter in Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt;
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