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Homeoffice: steuerlich absetzbar?

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Homeoffice: steuerlich absetzbar?

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Beitrag von filth »

Mal zwei Fragen an die Steuerexperten:

Ich arbeite regelmäßig (1x die Woche) von Zuhause aus. Kann ich in dem Fall das Arbeitszimmer, die Nebenkosten dafür etc anteilig absetzen?

In meinem Steuerbescheid vom Arbeitgeber habe ich in Punkt 20 "Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" einen Betrag von 966 € stehen. Das ist die Verpflegungspauschale von 6 € * x Tage, die bei uns gezahlt wird, wenn man auf Dienstreise ist. Muss ich alle Dienstreisen jetzt einzeln aufschlüsseln oder übernehme ich nur diesen Wert und gut ist?

Danke
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Re: Homeoffice: steuerlich absetzbar?

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Beitrag von DOTZI »

Hast Du es schon mal mit nem Steuerberater versucht :D Kannst Ihn jedenfalls absetzen.

Zum Büro: Wirst wohl eher ein Problem haben es abzusetzen, da dein Mittelpunkt der Arbeit nicht das Büro sein wird. Heißt solltest mehr als die Hälfte deiner Arbeit im Büro verbringen. Wird immer etwas schwer sein, das gegenüber dem FA darzustellen. Fordert jedoch Dein Arbeitgeber, dass Du ein Homeoffice einrichtest, da er Dir kein Büro zur Verfügung stellt, sieht es schon etwas anders aus.
Wichtig ist auch zu wissen, das FA kann, mit Voranmeldung zu Dir kommen und schauen ob es wirklich ein Homeoffice ist. Darf also bei der Besichtigung KEINERLEI privater Kram im Zimmer sein. Ist aber eher kein Problem, da das FA verpflichtet ist sich anzumelden, bzw. sehr selten solche Überprüfungen macht.

WICHTIG: Bin kein Experte, nur ein betroffener AD`ler :wink:
Gruß "DOTZI"
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Re: Homeoffice: steuerlich absetzbar?

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Beitrag von Michael »

filth hat geschrieben:Mal zwei Fragen an die Steuerexperten:

Ich arbeite regelmäßig (1x die Woche) von Zuhause aus. Kann ich in dem Fall das Arbeitszimmer, die Nebenkosten dafür etc anteilig absetzen?
Das Homeoffice muss den Mittelpunkt deiner Beschäftigung bilden und dein Arbeitgeber darf dir
keinen anderen Arbeitsplatz am Hauptsitz einrichten.
Ich weiß nicht ob es jetzt geändert wurde, aber 2013 durfte man dann wirklich nicht mehr als einen Tag pro Woche am Hauptsitz der Firma sein.
Mit dem einen Tag wird es bei dir noch den vorliegenden Infos dann nichts mit dem Absetzen.
Unser Schorf soll Döner werden!
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Re: Homeoffice: steuerlich absetzbar?

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Beitrag von Tripple D »

filth hat geschrieben:Mal zwei Fragen an die Steuerexperten:

Ich arbeite regelmäßig (1x die Woche) von Zuhause aus. Kann ich in dem Fall das Arbeitszimmer, die Nebenkosten dafür etc anteilig absetzen?

In meinem Steuerbescheid vom Arbeitgeber habe ich in Punkt 20 "Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" einen Betrag von 966 € stehen. Das ist die Verpflegungspauschale von 6 € * x Tage, die bei uns gezahlt wird, wenn man auf Dienstreise ist. Muss ich alle Dienstreisen jetzt einzeln aufschlüsseln oder übernehme ich nur diesen Wert und gut ist?

Danke
Wenn ich als Rennstrecken Rookie zum Thema Racing noch nichts beisteuern kann, dann wenigstens hier :band:

Es fehlen wie meist die Hintergrundinfos.
Die Rechtslage ist momentan so, dass ein sog. Homeoffice nur dann anerkannt wird, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Das hast aber einen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung. Grundsätzlich kannst du es ansetzen. Es sind Werbungskosten!!! Eine kurze Begründung in der Anlage zu den Kosten warum du auch von zu Hause arbeitest sollte dem Finanzbeamten klar machen, warum er deine Werbungskosten genehmigen soll. Wird evtl. eine andere Tätigkeit von zu Hause ausgeübt, die in der Firma selbst nicht erledigt werden kann (z. B. am Wochenende Wartung der EDV...)?

Wichtig ist zum Raum selbst. Er muss zum privaten Haushalt selbst gehören. Dabei sollte es sich auch um ein typisches Büro handeln (keine Gartenlauf, keine Garage und nicht gerade in Durchgangszimmer...).

In deiner Lohnsteuerbescheinigung wurden die Verpflegungsmehraufwendungen richtigerweise extra ausgewiesen. Die Frage ist, ob dein Arbeitgeber die maximal zulassigen Werbungkosten steuerfrei erstattet hat. Warst du immer nur über 8 Stunden, aber unter 14 Stunden abwesend vom gewöhnlichen Arbeitsplatz? Oder warst du auch mehrere Tage auf Dienstreise mit Übernachtung?
über 8 Stunden > 14 Stunden = 6 Euro
über 14 Stunden > 24 Stunden = 12 Euro
über 24 Stunden = 24 Euro Werbungskostenansatz

Wichtig ist, dass bei Eingabe in deinem Steuerprogramm, der Steuerfreie Ersatz den du erhalten hast, niemals dein Einkommen erhöhen darf. Warum? Es ist steuerfreies Entgelt. Hier musst du mindestens den erhaltenen Betrag in die Anlage N Seite 2 unten bei den Aufwendungen für Reisekosten eintragen. Meistens erstattet der Arbeitgeber (Weil er selber nicht mehr im Steuersektor durchsteigt) nur diese 6 Euro trotz mehrtägiger Abwesenheit. Achso, zu deiner Frage: Dein Arbeitgeber muss die Nachweise ja vorrätig haben, er kann dir auch eine Bescheinigung ausstellen, dass du an XXX Tagen über 8h vom gewöhnlichen Arbeitsort entfernt warst. Du brauchst hier nicht jede Fahrt aufschreiben. Diese Bestätigung reicht.

WIe kamst du zu den Einsatzorten hin? Mit Privat PKW? Wenn es nicht der gewöhnliche Arbeitsort ist, sind die Fahrten dorthin Reisekosten und keine Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte. Was heißt das?? Hin- und Rückfahrt kannst du mit 0,30 Euro pro km ansetzen.

Bevor ich jetzt noch mehr auschweife, friss das erstmal. :icon_thumleft

Edit: hat mal die Rechtschreibprüfung durchlaufen lassen.
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Re: Homeoffice: steuerlich absetzbar?

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Beitrag von nomis157 »

Das Thema interessiert mich auch. Ich arbeite auch im Homeoffice da die Firma 200km entfernt ist. Wenn ich da mal bin setz ich mich irgendwo hin. Ich habe ein extra Zimmer mit 15qm das ich als Büro nutze. Dazu kommt ein Dienstwagen mit 1% Regelung. Unterwegs bin ich mindestens 3 Tage die Woche je nach Termin. Für dieses Jahr werde ich das mit angeben.
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Re: Homeoffice: steuerlich absetzbar?

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Beitrag von campari »

"Werbungskosten sind erst dann abzugsfähig, wenn sie 1.000 EUR im Jahr übersteigen (Arbeitnehmerpauschbetrag ab 2011)."

Und hier liegt etwas der Hund begraben, wenn man z.B. keine reine Bürotätigkeit ausübt. Wenn man, so wie ich, manchmal 3 von 5 Tagen unterwegs ist, UND der Arbeitgeber bescheinigt, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann, dann kann man das Büro trotzdem nicht in voller Höhe absetzen. 1250€ sind hier das Maximum.
Das sind gerade 250€ über dem Pauschbetrag. Somit darf man dann, vielleicht die ?Hälfte? wiederbekommen.
Dafür muss man dann aber alles gewissenhaft auflisten etc.

Interessant auch hier: http://www.finanztip.de/haeusliches-arbeitszimmer/
:horseshit:

Öfter mal die Hände waschen!!!
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Re: Homeoffice: steuerlich absetzbar?

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Beitrag von wanderschikane »

Man braucht dazu aber nicht extra einen Steuerberater. Kosten für Miete und Nebenkosten anteilig ansetzen, Grundrissplan des Büros und ggf. Grundriss der Wohnung/des Hauses inkl. m²-Angaben einmalig beifügen, Mietvertrag vorlegen, Arbeitsvertrag Telearbeit/Homeoffice (hier ist bei mir erwähnt, dass mir kein Arbeitsplatz innerhalb der Firmenräume zur Verfügung steht) einmalig beifügen. So hatte es mein Finanzamt gefordert. Seit der einmaligen Vorlage kann ich jedes Jahr das Büro absetzen. Der Nachweis über die Auswärtstätigkeit erfolgt bei mit zusätzlich über das Fahrtenbuch.
Gruß Marc
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