FrontPlayer hat geschrieben:Sag doch nicht nein, wenn Rameder ja sagt!schinnerhannes hat geschrieben:Skyver hat geschrieben: Da ABE und E-Nummer musste die auch nicht eingetragen werden.
DAS GIBT ES NICHT !!!
Schau in Deine Papiere rein. Da steht immer drinnen daß der Anbau von einem Prüfer abgenommen werden muß![]()
(§ 19Abs. 2 StVZO oder so in dieser Richtung - ist schon so lange her .....
)
achso: wenn neue AHK dann nur von RAMEDER. Gut u. günstig !
"Datenblatt Anhängerkupplungen
Hersteller AUTO-HAK
AHK-Typ starr
AHK-Variante mit angeschraubtem Kugelkopf
Montagezeit 1) 2,5 h
notwendiges Zubehör 2) ZB1944
Stützlast 75 kg
Anhängelast 1.650 kg
D-Wert 9,5 kN
Prüfzeichen EC 0660
Eintragung in Fahrzeugpapiere notwendig Nein"
SORRY,
hab gerade mit meinem TÜV-Ingenieur u. Chef vom TÜV in Mainz gesprochen

Seitdem die Anhängekupplungen mit einer E-Kennung versehen sind ist eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen NICHT mehr notwendig!
Der fachgerechte Anbau ist Sache vom Anbauer! Die Prüfung erfolgt dann im Rahmen der normalen TÜV-Prüfung

Hoffe nun daß alle so viel Sachverstand mitbringen und das Teil ordentlich anbauen. Ich konnte mir das so nicht vorstellen - aber es ist nun mal so - neues Recht neue Sitten

