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Juristische Frage

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Juristische Frage

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Beitrag von DOM99 »

Hallo!
Ich habe da eine juristische Frage:
1. Was passiert, wenn man die Frist zur Stellungnahme am Amtsgericht überzieht?
2. Ist hier jemand, der sich mit beruflichem Haftungsrecht auskennt?

Gruß, Dominik
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Re: Juristische Frage

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Beitrag von FrontPlayer »

DOM99 hat geschrieben:1. Was passiert, wenn man die Frist zur Stellungnahme am Amtsgericht überzieht?
Dann kann und wird wohl ein Urteil gegen dich ergehen. Dagegen kannst du meist klagen um auf den Stand vorher zu kommen und dich dann gegen die eigentliche Anschuldigung verteidigen

Aber schon dezent dämlich so eine Frist verstreichen zu lassen. Es langt doch sogar zunächst eine Vorab-Ankündigung, dass sich verteidigt werden wird und die Erläuterung folgt
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Re: Juristische Frage

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Beitrag von DOM99 »

Hoooo, ruhig Brauner!!!

Vorsichtig mit Bewertungen, wenn man den Sachverhalt nicht kennt!

1. bin ich nur Zeuge, es kann also kein Urteil gegen mich ergehen
2. bin ich nicht dämlich und habe natürlich fristgerecht geantwortet
3. versucht mein Arbeitgeber gerade, mir einen Strick aus meiner Antwort zu drehen, weil ich geantwortet habe, um die Frist einzuhalten, ohne die Antwort abzustimmen. Ich hatte aber mehrfach bei meinem Arbeitgeber angefragt, aber keine Antwort bekommen. Dann habe ich eben ohne Abstimmung zum Ende de Frist geantwortet.

Ist ein Jurist hier unterwegs und hätte Zeit und Muße für eine kurze telephonische Rücksprache gegen eine Vergütung aus Naturalien (Traubensaft, Hopfenkaltschale, Currywurst, etc...)??? Dann bitte eine PN!

Gruß, Dominik
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Re: Juristische Frage

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Beitrag von FrontPlayer »

Okee, dann mal einfach direkt die Fakten aufn Tisch ;)
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Re: Juristische Frage

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Beitrag von DOM99 »

Das Meiste liegt ja schon auf dem Tisch. Ich bin anscheinend der Einzige, der fristgerecht geantwortet hat und ich habe meine Stellungnahme dem Richter zukommenlassen, ohne sie vorher vom Arbeitgeber oder dem betreuenden Juristen überprüfen zu lassen - weil diese sich nicht auf meine Gesprächsanfrage gerührt haben.

Jetzt kommt der Arbeitgeber und droht mir, mich ggf. in Mithaftung zu nehmen, weil meine Korrespondenz nicht über die Geschäftsführung gegangen sei. Das "wäre ja bekannt, daß das über die läuft". Es gibt aber keine schriftliche Verfahrensanweisung hierzu. Meiner Meinung nach, ist diese Drohung nicht durchzusetzen und auch rechtlich gar nicht zu haltbar.
Bevor ich aber der Geschäftsführung eine Antwort zukommen lasse, wüßte ich es gerne genau.... :D

Gruß
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Re: Juristische Frage

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Beitrag von DOM99 »

@Peter:
Nicht schriftlich, sondern telephonisch. Dies wurde aber von der Sekretärin der Geschäftsführung abgeblockt und ich an den Rechtsanwalt verwiesen. Dieses hat sie aber jetzt rückblickend so auch der Geschäftsführung gemeldet.
Das die Korrespondenz über die GS laufen soll, wurde mir nur inoffiziell durch unsere Sekretärin mitgeteilt: "das ist glaube ich immer so".... Da gibt es nichts Schriftliches.
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Re: Juristische Frage

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Beitrag von schinnerhannes »

Dominik,

so wie ich das sehe dürfte das eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung sein.

Normalerweise hat jeder Berufsverband, Gewerkschaft, Personalrat ..... einen Rechtsbeistand der sich darin sehr gut auskennt. Diese sind auch kostenlos wenn Du darin Mitglied bist :!:
immer locker durch die Hose atmen ;-)
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Re: Juristische Frage

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Beitrag von pat55 »

Was arbeitete du Dominik?
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Re: Juristische Frage

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Beitrag von schinnerhannes »

Dr. med.
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Re: Juristische Frage

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Beitrag von tomS#75 »

Aufschneider :D

Sorry Dom :oops:
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