Jupp zum Teil. Da steht meist drin das " Fahrten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit und Platzierung" ausgeschlossen sind. Dh meiner Ansicht nach (und der von 2 Versicherungsleuten meine Vertrauens) das alles was Rennen ausgeschlossen ist, das eigentliche Renntraining aber nicht oder zb Touristenfahrten auf der NS oder ähnliches.
Hab es in der Praxis auch schon so erlebt, habe für mein Schlüsselbeinbruch 2012 am NBR-GP Leistungen von meinen 2 Unfallversicherungen bekommen obwohl der Unfall wärend des Renntrainings passiert ist. Dunn hat n Wisch fertig gemacht wo drin steht das es n Fahrertraining war, alles gut.
Für Cupfahrer siehts natürlich doof aus, aber dafür gibts ja sportvers.de
Ist n Bürojob, den ich habe mit Uniabschluss. Aus dem (60 seitigem) Vertrag lese ich heraus, dass die einen Prognosezeitraum von 6 Monaten haben, keine abstrakte Verweisung und unbegrenzte rückwirkende Leistung. Einmalig kann der Beitrag angepasst werden bei Heirat und co ohne weitere Ärztliche Untersuchung. Bei der Rentenhöhe, die ich gewählt hab (ist das eigentlich von der Höhe ok? Ca 70% vom jetztigen Nettolohn) ist keine Untersuchung wohl notwendig