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ARD ZDF Beitragsservice

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Re: ARD ZDF Beitragsservice

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Beitrag von Albert1589 »

Ich versteh auch nicht wirklich, warum ich monatlich so viel Geld zahlen soll. Und ich versteh auch nicht, warum wie über 13 Regionalsender benötigen. Ein Programm würde doch ausreichen - dann müssten wir nicht 17, sondern vielleicht nur 4 Euro/Monat zahlen. Da würde sich vermutlich keine derart aufregen, wie es momentan der Fall ist.
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Re: ARD ZDF Beitragsservice

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Beitrag von FrontPlayer »

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Re: ARD ZDF Beitragsservice

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Beitrag von John`ek »

Lutze hat geschrieben:
schinnerhannes hat geschrieben: Bei mir ist es so - da ich in den Betriebsräumen auch wohne - daß ich für privat u. geschäftlich zahlen soll - also doppelt !! Hab schon Widerspruch eingelegt u. nach dem 5.ten mal hin u. her kam nun eine Pfändungsbenachrichtigung ins Haus geflattert.
Schau mer ma....
Früher war das auch richtig, das du geschäftlich extra zahlen musst. Selbst wenn das private Fahrzeug nur einmal im Monat für 5 km geschäftlich genutzt wird(mit montiertem Radio) musste extra gezahlt werden.
Inzwischen gibt es aber eine Regelung das wenn das so ist wie du es beschreibst nur einmal gezahlt werden muss.
Könnte aber auch von der Rechtsform der Fa. abhängen, bei GmbH könnte gut sein das dies nicht gilt.
Wo hast Du das her Lutze? Würde mich interessieren. Ist bei mir genau so, Firmansitz ist meiine Wohnung, trotzdem zahle ich doppelt (habe aber auch ein Firmenauto).
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Re: ARD ZDF Beitragsservice

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Beitrag von Lutze »

GEZ-Rundfunkbeitrag für Selbständige und Freiberufler

Auch für Selbständige und Freiberufler wird der GEZ-Rundfunkbeitrag ab 1. Januar 2013 neu gestaltet. Die Berechnung der Gebühren erfolgt ebenfalls geräteunabhängig. Der Beitrag richtet sich nach der Anzahl der Betriebsstätten, Mitarbeiter sowie der betrieblichen genutzten Kraftfahrzeuge. Unternehmer müssen künftig nicht mehr alle Geräte innerhalb des Betriebs erfassen. Die Art und die Anzahl der empfangbaren Geräte wie TV, Radio oder Computer wirken sich auf den Beitrag nicht aus.

Beitrag für Betriebsstätten:
bis 8 Mitarbeiter: 5,99 EUR/Monat,
9 bis 19 Mitarbeiter: 17,98 EUR/Monat,
20 bis 49 Mitarbeiter: 35,96 EUR/Monat,
50 bis 249 Mitarbeiter: 89,90 EUR/Monat,
250 bis 499 Mitarbeiter: 179,80 EUR/Monat,
500 bis 999 Mitarbeiter: 359,60 EUR/Monat,
1.000 bis 4.999 Mitarbeiter: 719,20 EUR/Monat,
5.000 bis 9.999 Mitarbeiter: 1.438,40 EUR/Monat,
10.000 bis 19.999 Mitarbeiter: 2.157,60 EUR/Monat,
ab 20.000 Mitarbeiter: 3.236,40 EUR/Monat

Ein Firmenfahrzeug ist pro Betriebsstätte beitragsfrei im GEZ-Rundfunkbeitrag bereits enthalten. Für jedes weitere Auto muss ein Betrag von 5,99 Euro pro Monat gezahlt werden. Für Betriebe im Hotel- und Gaststättengewerbe richtet sich die Rundfunkgebühr nach der Mitarbeiteranzahl pro Betriebsstätte, der Anzahl an Hotelzimmern pro Betriebsstätte sowie der Zahl der Kraftfahrzeuge. Das jeweils erste Zimmer ist beitragsfrei. Für alle anderen Zimmer fallem 5,99 Euro im Monat an.

Die neue Regelung verschafft vor allem Kleinunternehmern eine finanzielle Entlastung. Wer bis zu 8 Beschäftigte und nur einen Firmenwagen hat, zahlt lediglich 5,99 Euro pro Monat. Fremdenverkehrsunternehmen keine Gebühren, wenn aus saisonalem Gründen der Betrieb für einen Zeitraum von drei Monaten ruht. Freiberufler und Selbständige, die von zu Hause aus arbeiten, zahlen für die Betriebsstätte nichts, wenn für die Privatwohnung bereits eine Gebühr gezahlt wird.

GEZ-Rundfunkgebühren: Hinweise und Details für Selbständige und Unternehmen

Die GEZ-Rundfunkgebühr richtet sich nach der Zahl der Betriebsstätten. Eine Betriebsstätte ist als eine Einheit definiert, die nicht ausschließlich privat genutzt wird. Bei mehreren Einheiten auf einem Grundstück zählt dies als eine Betriebsstätte. Bei den Beschäftigten werden die Voll- und Teilzeitbeschäftigten mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen sowie Bedienstete in einem Dienstverhältnis. Nicht eingerechnet werden hingegen Auszubildende und geringfügig Beschäftigte.

Für ein gewerblich genutztes Kraftfahrzeug muss ein Beitrag von 5,99 Euro pro Monat entrichtet werden. Allerdings ist das erste Kfz des Inhabers bereits im Beitrag für die Betriebsstätte enthalten, so dass keine zusätzliche Gebühr anfällt. Sind mehrere Betriebsstätten vorhanden, ist jeweils ein Kfz pro Betriebsstätte beitragsfrei.
http://www.cecu.de/gez-rundfunkbeitrag.html

ich meine ich hatte sogar direkt von der Einzugszentrale Post betreff dieser Änderungen
Erfahrung ist eine gute Sache.Leider macht man sie erst kurz nachdem man sie gebraucht hätte!
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