ich überlege mir einen VW Transporter zu kaufen. Dieser hätte eine zulässige Gesamtmasse von 3000kg.
Dahinter würde ich gerne meinen Anhänger packen, ein einfacher 750kg ungebremst.
Ich besitze jedoch nur die Führerscheinklasse B.
Folgende Formulierung macht mich dort nämlich etwas stutzig:
Quelle: TÜV Nord http://www.tuev-nord.de/de/fuehrerschei ... e-8726.htmKlasse B
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt (bisher Klasse BE).
Ist dieses ODER nun so zu verstehen:
Die Obergrenze von 3500kg darf nur bei Anhängern mit mehr als 750kg nicht überschritten werden. Einen Anhänger mit 750kg darf ich hinter jedes der Klasse B entsprechende Fahrzeug hängen?
Schlicht: Darf ich den 3to Transporter mit 750kg Anhänger fahren?
MfG Christian