Transporter + 750kg ungebremst?
Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.
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- ChR6istian Offline
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Re: Transporter + 750kg ungebremst?
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@Philipp mit der Schlüsselzahl darfst du Kombinationen bis 4,25 t zGM fahren auch wenn der Anhänger über 750kg zGM hat...
- Chaospilot Offline
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Re: Transporter + 750kg ungebremst?
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Da hast du damals eher nicht richtig aufgepasstSo habe ich es auch mal gelernt.
Allerdings habe ich auch gelernt, dass ich mit meinem B-Schein
Hänger mit einer zGM von über 750kg überhaupt nicht fahren darf.
Also auch nicht, wenn Zugfahrzeug und Hänger in der Addition eine zGM
von unter 3500kg haben. Hat sich das nun geändert?
Ich hab 2001 den FS gemacht!

Zu der Zeit gab es die sehr verwirrende Regelung:
Leergewicht Zufahrzeug > zulässiges Gesamtgewicht Hänger
Zulässiges Gesamtgewicht vom Zugfahrzeug + zulässiges Gewicht Hänger max. 3,5t
Die Regelung gibt's zum Glück nicht mehr. Ich komm mir bis heute so vor, als wäre ich einer der ganz wenigen, die sich das mal gemerkt haben.

- marvin Offline
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Re: Transporter + 750kg ungebremst?
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Bin ich froh, das ich die alte Klasse 3 habe...
27.-29.03.2018: Lédenon
Re: Transporter + 750kg ungebremst?
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wir haben die Fragen vor kurzer Zeit auch gestellt. Lösung ist recht einfach: ein Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht von unter 750kg zählt nicht.
Somit ist mit Klasse B erlaubt: Zugfahrzeug bis 3,5t + Anhänger unter 750kg.
Somit ist mit Klasse B erlaubt: Zugfahrzeug bis 3,5t + Anhänger unter 750kg.
- Carsten HH Offline
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Re: Transporter + 750kg ungebremst?
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Wieder ein Grund sich zu freuen ein alter Sack zu sein!!
Das versteht ja kein Mensch mehr....

Das versteht ja kein Mensch mehr....

Re: Transporter + 750kg ungebremst?
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Mein Neid ist mit dir. Soviel ist sicher!marvin hat geschrieben:Bin ich froh, das ich die alte Klasse 3 habe...
Also ich lerne ja auch gerne dazu und das sind äußerst erfreuliche Nachrichten.
Dann darf ich also mit meinem WoMO (3,5t) inkl. Hänger (595kg mit 100er Zulassung)
durch die Gegend eiern



Offensichtlich habe ich das wohl wirklich falsch im Kopf gehabt.
Ist aber auch wirklich unnötig kompliziert gelöst gewesen!
Danke!
- PhilippFR Offline
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Re: Transporter + 750kg ungebremst?
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Ja eben, das ist doch die LösungChR6istian hat geschrieben:@Philipp mit der Schlüsselzahl darfst du Kombinationen bis 4,25 t zGM fahren auch wenn der Anhänger über 750kg zGM hat...

Re: Transporter + 750kg ungebremst?
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Gerade mal aus dem anderen Fred geklaut
(Quelle -> http://www.tuev-nord.de/de/allgemeine-i ... n-3155.htm )
Grundsätzliche Regelungen für Zugkombinationen nach EU-Recht:
Hinter jeder Soloklasse darf grundsätzlich ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von max. 750 kg mitgeführt werden.
Die Anzahl der Achsen der Zugkombination spielen keine Rolle.
Für Zugkombinationen, die noch unter die Klasse B fallen, gilt ab 19.01.2013 folgende Bedingung:
Die zGM der Zugkombination muss £ 3,5 t sein, wenn die zGM des Anhängers > 750 kg ist.
Wird diese Bedingung nicht erfüllt, so ist die Klasse BE erforderlich.
Hinweis: Inhaber der Klasse B, denen diese Fahrerlaubnis vor dem 19.01.2013 erteilt wurde, erhalten diesen neuen erweiterten Umfang der Zugkombinationsregelung automatisch ab dem Inkrafttreten der neuen FeV zum 19.01.2013 ohne ihren Führerschein umtauschen zu müssen.
Mit Wirkung zum 19.01.2013 ist zusätzlich die Klasse B96 eingeführt worden. Sie kann im Rahmen einer Fahrerschulung durch eine Fahrschule erworben werden und erweitert die Zugkombinationsmöglichkeiten der Klasse B.
Mit der Klasse B96 können Zugkombinationen mit einer zGM > 3,5 t bis ≤ 4,25 t gefahren werden.
Für Zugkombinationen der Klasse BE gilt ab 19.1.2013 folgende Bedingung:
Die zGM des Anhängers darf 3,5 t nicht überschreiten, ansonsten ist die Klasse C1E erforderlich.
Die bis zum 19.1.2013 geltende Regelung, dass mit der Klasse BE auch Anhänger mit einer zGM > 3,5 t gefahren werden dürfen (z.B. sog. Mini-Sattelkfz), bleibt den Inhabern der Klasse BE, denen diese Fahrerlaubnis vor dem 19.1.2013 erteilt wurde, erhalten.
(Hierbei ergibt sich die Begrenzung der zGM lediglich durch die gesetzlichen Regelungen und technischen Grenzen der Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO).
Für Zugkombinationen der Klasse C1E gilt ab 19.1.2013 folgende Bedingung:
Die zGM der Zugkombination muss ≤ 12 t sein.
Hinweis: Inhaber der Klasse C1E, denen diese Fahrerlaubnis vor dem 19.1.2013 erteilt wurde, erhalten diesen neuen erweiterten Umfang der Zugkombinationsregelung automatisch ab dem Inkrafttreten der neuen FeV zum 19.1.2013 ohne ihren Führerschein umtauschen zu müssen.
(Quelle -> http://www.tuev-nord.de/de/allgemeine-i ... n-3155.htm )
Grundsätzliche Regelungen für Zugkombinationen nach EU-Recht:
Hinter jeder Soloklasse darf grundsätzlich ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von max. 750 kg mitgeführt werden.
Die Anzahl der Achsen der Zugkombination spielen keine Rolle.
Für Zugkombinationen, die noch unter die Klasse B fallen, gilt ab 19.01.2013 folgende Bedingung:
Die zGM der Zugkombination muss £ 3,5 t sein, wenn die zGM des Anhängers > 750 kg ist.
Wird diese Bedingung nicht erfüllt, so ist die Klasse BE erforderlich.
Hinweis: Inhaber der Klasse B, denen diese Fahrerlaubnis vor dem 19.01.2013 erteilt wurde, erhalten diesen neuen erweiterten Umfang der Zugkombinationsregelung automatisch ab dem Inkrafttreten der neuen FeV zum 19.01.2013 ohne ihren Führerschein umtauschen zu müssen.
Mit Wirkung zum 19.01.2013 ist zusätzlich die Klasse B96 eingeführt worden. Sie kann im Rahmen einer Fahrerschulung durch eine Fahrschule erworben werden und erweitert die Zugkombinationsmöglichkeiten der Klasse B.
Mit der Klasse B96 können Zugkombinationen mit einer zGM > 3,5 t bis ≤ 4,25 t gefahren werden.
Für Zugkombinationen der Klasse BE gilt ab 19.1.2013 folgende Bedingung:
Die zGM des Anhängers darf 3,5 t nicht überschreiten, ansonsten ist die Klasse C1E erforderlich.
Die bis zum 19.1.2013 geltende Regelung, dass mit der Klasse BE auch Anhänger mit einer zGM > 3,5 t gefahren werden dürfen (z.B. sog. Mini-Sattelkfz), bleibt den Inhabern der Klasse BE, denen diese Fahrerlaubnis vor dem 19.1.2013 erteilt wurde, erhalten.
(Hierbei ergibt sich die Begrenzung der zGM lediglich durch die gesetzlichen Regelungen und technischen Grenzen der Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO).
Für Zugkombinationen der Klasse C1E gilt ab 19.1.2013 folgende Bedingung:
Die zGM der Zugkombination muss ≤ 12 t sein.
Hinweis: Inhaber der Klasse C1E, denen diese Fahrerlaubnis vor dem 19.1.2013 erteilt wurde, erhalten diesen neuen erweiterten Umfang der Zugkombinationsregelung automatisch ab dem Inkrafttreten der neuen FeV zum 19.1.2013 ohne ihren Führerschein umtauschen zu müssen.