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vorzeitiger Ölwechsel - BMW S1000R

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Re: vorzeitiger Ölwechsel - BMW S1000R

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Beitrag von Taifun »

Taifun hat geschrieben:
Lutze hat geschrieben:das ist dann das gleiche als hättest du den Ölstand nicht regelmäßig kontrolliert.
Musst bei fehlendem Öl dann auch zur Werkstatt. Bischen doof wenn grad am Slovakiaring am fahren bist und Öl fehlt.
Darf man eigentlich selbst tanken?
:mrgreen:
Ne, bald wird der Tank auch noch versiegelt, darfst nur beim offiziellen Händler demnächst :idea:
Echt! Man macht doch indem Sinne nichts ungutes für sein Motorrad.
Ich mach ja kein Zylinderkopf auf oder so
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Re: vorzeitiger Ölwechsel - BMW S1000R

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Beitrag von robs97 »

Taifun hat geschrieben:
Lutze hat geschrieben:
schinnerhannes hat geschrieben: nochmals: sollte ein BMW-schrauber zu einem späteren Zeitpunkt feststellen, daß ein anderer am Motorrad geschraubt hat (außer dem BMW-Vertragshändler!) hast Du KEINEN GARANTIE- Anspruch mehr!
Dann will ich mal das Gemecker hören :oops: :!:
Sprichst du von Garantie/Gewährleistung oder Kulanz?
Ein selbst durchgeführter Ölwechsel dürfte allerdings keinen der oben aufgeführten Ansprüche beeinflussen.
Ein Händler der mir einen zusätzlichen Ölwechsel vorwirft(solange alles den geforderten Spezifikationen entspricht) wäre die längste Zeit mein Händler.
Garantie ist ohnehin eine freiwillige Leistung für die BMW die Bedingungen festlegt, wobei ich mir kaum vorstellen kann das ein zusätzlicher Ölwechsel diese beeinflusst. Auf Kulanz hat man sowieso keinen Anspruch und aus der Gewährleistung kann sich selbst BMW nicht herausschleichen.
klingt logisch!
Es steht nirgendswo, dass man Ölwechsel nicht selber machet darf wgen der Garantie.
Außerdem fährt man mit viel ruhigerem Gewissen am Gas, wenn man die Späne am Magnet weggemacht hat und weiss, dass alles frisch drin ist!
Es könnte ja durchaus sein, dass gar kein Öl gewechselt wurde, sondern nur Stempel im Scheckheft reingehauen wurde. Nichts für ungut, aber das könnte doch 'vergessen' sein :shock:
Ich wirf mal was ein, wie es z.B. bei meinem neuen Hyundai war/ist.
Ich habe meine Bremssättel mit extra dafür vorgesehenem Bremssattellack verschönert.
Seit dem keine Garantie mehr. Wurde aber vorher vom Freundlich darauf hingewiesen.
Da jedoch Mechaniker mein gelernter Beruf ist hat mich das nicht davon abgehalten.
Bei meiner Tochter ist ein Mangel der Lackierung an der Stoßstange. Wenn der fällige KD nicht gemacht wird = keine Garantie auf den Lackschaden.

Der Ölwechsel wird bestimmt nicht schaden, jedoch wird jeder Händler eine Garantie ablehnen mit der Vermutung das es nicht das richtige Öl aus der Vertragswerkstatt war. Egal wenn Du dann Deinen Kanister vorweist, welcher dem der Werkstatt gleicht wie ein Ei dem anderem.
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Re: vorzeitiger Ölwechsel - BMW S1000R

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Beitrag von Lutze »

robs97 hat geschrieben:Ich wirf mal was ein, wie es z.B. bei meinem neuen Hyundai war/ist.
Ich habe meine Bremssättel mit extra dafür vorgesehenem Bremssattellack verschönert.
Seit dem keine Garantie mehr. Wurde aber vorher vom Freundlich darauf hingewiesen.
Leuchtet mir ein da ja tatsächlich etwas zum Originalzustand verändert wurde.
robs97 hat geschrieben:Bei meiner Tochter ist ein Mangel der Lackierung an der Stoßstange. Wenn der fällige KD nicht gemacht wird = keine Garantie auf den Lackschaden.
Auch logisch, da ja bei den Inspektionen auf solche Schäden kontrolliert wird und zumindest das Ausmaß des Schadens dadurch begrenzt wird.
Nicht zuletzt sprichst du gerade wieder von Garantie und da legt der Garantiegeber die Bedingungen fest.
Ginge es um Gewährleistung innerhalb des Gewährleistungszeitraumes von 6 Monaten wo der Händler den Nachweis der Schuld erbringen muß dürfte das wieder anders aussehen. Da wird er leisten müssen, danach wird es schwierig oder teuer weil der Kunde den Nachweis erbringen muß.
robs97 hat geschrieben:Der Ölwechsel wird bestimmt nicht schaden, jedoch wird jeder Händler eine Garantie ablehnen mit der Vermutung das es nicht das richtige Öl aus der Vertragswerkstatt war. Egal wenn Du dann Deinen Kanister vorweist, welcher dem der Werkstatt gleicht wie ein Ei dem anderem.
Bei einem Ölwechsel müsste das der Händler ja auch erst mal nachweisen und würde er es nachweisen können bedeutet dies das er ja die Qualität des Öl bestätigt. So lange das Problem in Händen des Händlers liegt, keine Gefahr, die verdienen ja in der Regel ganz gut bei Gewährleistung. Allerdings dürfen die auch nicht zu viele Gewährleistungsfälle haben, wenn die also bei den Stammkunden ständig großzügig sind wird die Laufkundschaft unter Umständen dran glauben müssen. Je nach Hersteller kann da nämlich ein erheblicher Bonus am Jahresende durch zu viele Gewährleistungsfälle verloren gehen.
Erfahrung ist eine gute Sache.Leider macht man sie erst kurz nachdem man sie gebraucht hätte!
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Re: vorzeitiger Ölwechsel - BMW S1000R

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Beitrag von robs97 »

@ Lutze
ich wollte nicht den ganzen Thread auf den Kopf stellen, das waren nur 2 Beispiele bei unseren 2 Neuwagen und weil der Einwand gekommen ist, weshalb sollte bei Ölwechsel die Garantie verfallen. Zumindest habe ich es so ähnlich aufgenommen beim überfliegen.
Klar habe ich den Originalzustand meines Fahrzeuges verändert, aber welchen Sinn ergibt es, wenn die Bremssättel lackiert sind, wenn der Motor hoch geht ?? Da gibt es keinen Zusammenhang und ich bleibe auf meinem Schaden sitzen.
Wollte damit eigentlich nur sagen, das sich die Händler bzw. eher die Werke drücken wenn es kostenfreie Reparaturen betrifft wo es nur geht. Das gleiche gilt übrigens für Versicherungen.

Deinen letzten Einwand versteh ich nicht ganz. Wenn der TE seinen Ölwechsel selbst durchführt, es zu einem Schaden kommen sollte, dann muss Ihm doch der Händler nicht die Ölqualität nachweisen. Für Ihn reicht die lapitare Erklärung das es nicht das Öl aus der/seiner Vertragswerkstatt war, somit ist eine Gewährleistung auf den Schaden nicht möglich.

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Re: vorzeitiger Ölwechsel - BMW S1000R

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Beitrag von schinnerhannes »

robs97 hat geschrieben:@ Lutze
ich wollte nicht den ganzen Thread auf den Kopf stellen, das waren nur 2 Beispiele bei unseren 2 Neuwagen und weil der Einwand gekommen ist, weshalb sollte bei Ölwechsel die Garantie verfallen. Zumindest habe ich es so ähnlich aufgenommen beim überfliegen.
Klar habe ich den Originalzustand meines Fahrzeuges verändert, aber welchen Sinn ergibt es, wenn die Bremssättel lackiert sind, wenn der Motor hoch geht ?? Da gibt es keinen Zusammenhang und ich bleibe auf meinem Schaden sitzen.
Wollte damit eigentlich nur sagen, das sich die Händler bzw. eher die Werke drücken wenn es kostenfreie Reparaturen betrifft wo es nur geht. Das gleiche gilt übrigens für Versicherungen.

Deinen letzten Einwand versteh ich nicht ganz. Wenn der TE seinen Ölwechsel selbst durchführt, es zu einem Schaden kommen sollte, dann muss Ihm doch der Händler nicht die Ölqualität nachweisen. Für Ihn reicht die lapitare Erklärung das es nicht das Öl aus der/seiner Vertragswerkstatt war, somit ist eine Gewährleistung auf den Schaden nicht möglich.

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genau so
mancheiner redet sich seine eigene Argumentation schön :roll: :!:
immer locker durch die Hose atmen ;-)
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Re: vorzeitiger Ölwechsel - BMW S1000R

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Beitrag von Renekr82 »

Ich gehe davon aus das es egal ist ob er selbst den Ölwechsel gemacht hat. Wenn der Händler Geld verdienen will, im Falle eines Schadens auf Garantie, dann wird er da nicht weiter fragen. Denn er bekommt es von BMW bezahlt.
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Re: vorzeitiger Ölwechsel - BMW S1000R

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Beitrag von robs97 »

Renekr82 hat geschrieben:Ich gehe davon aus das es egal ist ob er selbst den Ölwechsel gemacht hat. Wenn der Händler Geld verdienen will, im Falle eines Schadens auf Garantie, dann wird er da nicht weiter fragen. Denn er bekommt es von BMW bezahlt.
Stimmt, Garantieschäden werden vom Werk bezahlt. Aber meinst Du die zahlen gerne ?? Und wenn das Werk sagt, das Moped war nicht in der Werkstatt sondern der Kunde hat selbst Hand angelegt, dann kommt umgehend der Scheck aus der Rechnungsabteilung??
Ganz klar, die warten nur darauf, von Ihren Millionengewinnen schnellst möglich wieder was unters Volk zu bringen. :mrgreen: :mrgreen:
Der Händler würde es bestimmt gerne machen, er kennt Dich pers. aber der Sachbearbeiter im, bleiben wir jetzt bei BMW, Münchner Büro, der wird dafür bezahlt so viel " Schaden" von der Fa. ab zu wenden wie möglich.
Gleiches bei Versicherungen.
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Re: vorzeitiger Ölwechsel - BMW S1000R

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Beitrag von Lutze »

schinnerhannes hat geschrieben:mancheiner redet sich seine eigene Argumentation schön :roll: :!:
Muß man sich nicht schön reden, denn nach deiner Argumentation findet man immer was, man hört ja auch das der Einsatz auf der Rennstrecke bei BMW ein Ablehnungsgrund für Garantiefälle ist.
Das Problem ist das die Hersteller erst mal den längeren Arm haben und man mitunter einen Rechtsstreit führen muss.

Robs97 bei einem Motorschaden der durch Garantie abgedeckt ist werden deine lackierten Zangen nicht zur Ablehnung führen aber eben nur wenn du es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt. Wobei wir wieder bei der Frage Garantie oder Gewährleistung sind.
Die Sache mit dem Öl, ich meine er muß ihm nachweisen das es nicht sein Öl ist, die Behauptung er sei Gourmet und würde das bei einem Geschmackstest feststellen wird vor keinem Gericht stand halten. Wird festgestellt das andere Öl erfüllt die von BMW gestellten Anforderungen dürfte eine Ablehnung ebenso schwierig sein. Das gilt aber in erster Linie für Gewährleistung. Schreibt BMW in Garantiebedingungen vor alle 4 Wochen zur Kontrolle des Ölstands in der Werkstatt vorbei zu kommen und nur Öl von ihnen nachzufüllen dann können sie die Garantie verweigern wenn dies nicht geschieht.
So ähnlich bei deinen lackierten Zangen aber auch da glaube ich fast nicht das dies vor einem Gericht bestand hätte.
Robs zu deinem letzten Post was hier zwischenzeitlich kam, zu 90 Prozent ist die Einstellung des Händlers von Bedeutung was er an München weiter gibt wenn es um Kulanz geht. Garantie wird zumindest bei den Autohändlern großzügig reguliert. Aber es stimmt natürlich wollen die sparen und versuchen was möglich ist.
Hat Händler A 5% Garantiefälle Händler B aber 30% Garantiefälle wird die Garantie bei Händler A vom Werk großzügig reguliert und bei Händler B sehr genau geprüft. Garantiefälle sind für so Firmen mitunter ein einträgliches Geschäft, nur die Konzerne prüfen schon wo da noch Geschäft ist und wo....

Aber ganz egal der Blödsinn mit dem Ölwechsel ist dann schon ganz weit unten aus der Mottenkiste hervor gekramt.
Erfahrung ist eine gute Sache.Leider macht man sie erst kurz nachdem man sie gebraucht hätte!
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Re: vorzeitiger Ölwechsel - BMW S1000R

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Beitrag von Renekr82 »

robs97 hat geschrieben:
Renekr82 hat geschrieben:Ich gehe davon aus das es egal ist ob er selbst den Ölwechsel gemacht hat. Wenn der Händler Geld verdienen will, im Falle eines Schadens auf Garantie, dann wird er da nicht weiter fragen. Denn er bekommt es von BMW bezahlt.
Stimmt, Garantieschäden werden vom Werk bezahlt. Aber meinst Du die zahlen gerne ?? Und wenn das Werk sagt, das Moped war nicht in der Werkstatt sondern der Kunde hat selbst Hand angelegt, dann kommt umgehend der Scheck aus der Rechnungsabteilung??
Ganz klar, die warten nur darauf, von Ihren Millionengewinnen schnellst möglich wieder was unters Volk zu bringen. :mrgreen: :mrgreen:
Der Händler würde es bestimmt gerne machen, er kennt Dich pers. aber der Sachbearbeiter im, bleiben wir jetzt bei BMW, Münchner Büro, der wird dafür bezahlt so viel " Schaden" von der Fa. ab zu wenden wie möglich.
Gleiches bei Versicherungen.
Es liegt ja an der Werkstatt selbst wie sie verfährt und ob diese BMW alles aufs Brot streicht. Wenn die das bike nicht reparieren bzw. keine Zusage zu der Kostenübernahme bekommen, dann wird in den meisten Fällen das bike nicht repariert da der Kunde es nicht zahlen kann. Somit ist der Auftrag für die Werkstatt auf wech ...
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Re: vorzeitiger Ölwechsel - BMW S1000R

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Beitrag von Lutze »

Nur nebenbei ist die Rechtssprechung schon länger so das nicht mal die Garantieinspektionen beim Hersteller ausgeführt werden müssen. Wer auf Nummer sicher gehen will tut dies natürlich besser beim Vertragshändler.
Der ADAC sagt dies dazu:
Es ist jedoch nach der neuen GVO nicht mehr Pflicht, zum Erhalt der Sachmängelhaftung alle Wartungsarbeiten nur beim Vertragshändler durchführen zu lassen.

.

Die Ablehnung von Ansprüchen durch den Händler bzw. Hersteller ist nur möglich, wenn bewiesen werden kann, dass der aufgetretene Mangel aufgrund nicht oder falsch durchgeführter Inspektionsarbeiten entstanden ist. Dies dürfte jedoch in den seltensten Fällen möglich sein.

Empfehlungen des ADAC:


Nach der neuen GVO dürfen Hersteller den Kunden nicht mehr vorschreiben, dass sie alle Inspektionen und Wartungsarbeiten in einer Vertragswerkstatt durchführen lassen müssen. Dennoch kann man während der Garantiezeit nicht uneingeschränkt empfehlen, diese Arbeiten an freie Werkstätten zu vergeben. Denn die GVO-Regelungen sind noch sehr umstritten.

Die meisten Hersteller leisten auch nach Ablauf der Sachmängel-Haftungsfrist oder Garantiezeit freiwillig in gewissem Umfang Zuzahlungen bei Reparaturen (so genannte „Kulanz-Fälle“). Dies könnte eingeschränkt sein oder ganz entfallen, wenn der Käufer kein lückenlos von einer Herstellerwerkstatt abgestempeltes Serviceheft vorweist. Dies sollte bedacht werden bei der Auswahl einer Werkstatt während der Sachmängel-Haftungsfrist oder Garantiezeit

Die Montage von Zubehörteilen in einer freien Werkstatt kann dagegen als unkritisch angesehen werden. Wenn nach dem Einbau einer Anhängekupplung der Scheibenwischer ausfällt, dürfte kaum ein Kausalzusammenhang herzustellen sein
auch interessant:
http://www.kfz-klinck.de/news/item/20-n ... stung.html
Erfahrung ist eine gute Sache.Leider macht man sie erst kurz nachdem man sie gebraucht hätte!
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