M.M#330 hat geschrieben:Maik77 hat geschrieben:Sorry, dass muss ich korrigieren:Monsi666 hat geschrieben:Moin
Du kannst mit Klasse B einen Anhänger bis 1500Kg gebremst fahren. Dein Gespann darf dabei aber eine GesamtMASSE von 3500 Kg nicht überschreiten.
Ich habe zB einen Mondeo mit 2150 Kg und einen Kofferanhänger abgelastet auf 1350kg.
Im Koffer ist das schlafen super komfortabel auf ner Karpfenliege. Unter ner plane hab ich keine Erfahrung
Die zulässige Gesamtmasse darf 3,5 t nicht überschreiten, also dass, wass maximal möglich wären. Und ne begrenzung auf 1,5 t besteht nicht führerscheintechnisch. Theoretisch darfst du an nen Smart mit 1 t zulässiger Gesamtmasse nen Anhänger mit 2,5 t zulässiger Gesamtmasse dranhängen. Natürlich nur rein Führerscheintechnisch, rein Fahrzeugtechnisch dürfte dass nicht funktionieren.
die 750kg grenze bleibt davon unberührt: wenn du nen Zugfahrzeug mit ner zGm von 3,5 t hast (sprinter oä) dann darfst du immer noch nen hänger mit ner zGm bis zu 750 kg dranhängen..nur wenn der Hänger mehr wiegen darf, greifen wieder die 3,5 t
Stimmt so nicht ganz denn das Leergewicht des Zugfahrzeuges muss schwerer sein als das Zulässige GG des Anhängers!
Andernfalls brauchst du die Fahrerlaubnis BE und ein geeignetes Zugfahrzeug.
Mein Beispiel:
Zugfahrzeug 325d e91 zGG 2215Kg bei Anhängerbetrieb.
Bei BMW auch etwas umständlich weil sich das Gesamtgewicht bei Anhängebetrieb um die Stützlast (75Kg) erhöht. Fahrzeugschein genau lesen wichtig auch was unten im Zusatz steht!!
Im Normalbetrieb ist das Fzg. 2140Kg angegeben. Das Leergewicht liegt um die 1600Kg
Mein Kofferanhänger hat original 1300kg zGG.
Beide Massen zusammen wären 3515kg leider 15Kg zu schwer laut Papiere, somit mit normaler B Fahrerlaubnis nicht fahrbar. Entweder B96 oder BE
Die Lösung: Ablasten lassen auf 1275Kg.
Somit unter 3,5t hat auch weiterhin den Vorteil das man mit dem Gespann in Österreich 100km/h fahren darf.
Für Gespanne über 3,5t gilt 80km/h in Österreich.
Edit:
Der Anhänger ist ein Humbaur Kofferanhänger mit 1,3t zul GG.
Innen hat er 3,0m x 1,51m x 1,8m L/B/H
Mit 100km/h Zulassung und zusätzlicher Seitentüre.
Gruß
Markus
Doch das stimmt. Alle Gewichtsvorschriften (führerscheintechnisch) für das Gespann wurden bis auf das zGG von 3,5 to abgeschafft. Heißt Polizei guckt in die Papiere und zählt die 2 Zahlen zusammen. Ist es über 3,5 to, wird geguckt ob B96 oder BE vorliegt. Ist es unter 3,5 to wird geguckt, ob die zulässige Anhängelast des Fahrzeugs überschritten oder der Anhänger selbst überladen wurde.
Allerdings ist es in der Praxis dann doch nicht so einfach, wie dein Beispiel es auch zeigt. Entweder darf das Fahrzeug nicht so viel ziehen oder ist dann selbst sehr schwer wenn es denn an die 2 to oder mehr ziehen darf.
Deswegen werde ich auch einfach BE im Sommer machen, dann ist das Thema für immer durch.
