Chris_89 hat geschrieben:TriB hat geschrieben:[...]
Aber wer etliche rote Ampeln überfährt, handelt vorsätzlich und muss damit rechnen, dass (anderen) was passieren kann!
Was eher fahrlässiger Tötung als Mord zuzuschreiben ist.
Gut, dann folgendes Gedankenspiel:
1) Ich stell mich in die Innenstadt.
2) Nehm eine AK47 in die Hand.
3) Verbinde mir die Augen
4) Dreh mich im Kreis und mach das Magazin leer.
5) Einige der zufällig Anwesenden werden tödlich getroffen.
Nach deiner Definition wäre das "fahrlässige Tötung".
1) Ich habe niemanden ins Visier genommen und damit vorsätzlich getötet.
2) Ich habe nicht einmal gesehen, ob da, wo ich hin schieße überhaupt jemand ist.
Hier wird jeder sagen "Wenn du in der Innenstadt das Magazin einer AK47 leer machst, musst du damit rechnen, dass du Menschen tötest", also Anklage wegen Mordes. Richtig, das muss ich aber auch, wenn ich in der Innenstadt Rennen fahre und dabei 17 rote Ampeln mitnehmen und weit über 100 km/h auf dem Tacho habe. Folglich => Anklage wegen Mordes. Aber... ich habe in beiden Fällen nicht den Vorsatz gehabt, jemanden zu töten.
Ich denke mal, das aktuelle Dilemma besteht darin, dass zwischen "fahrlässiger Tötung" und "Mord" etwas fehlt.
Es ist doch wohl was anderes, ob ich einen leicht vermeidbaren Fehler machen und dadurch jemand zu schaden kommt (Fahrlässigkeit), oder ob ich mich für eine Handlung entscheide (Vorsatz), bei der es eine ganze LKW-Ladung voll Glück braucht, damit nichts passiert. Und es ist noch mal was Anderes, wenn ich mich entscheide, jemanden zu töten.
Nur noch zur Klarstellung.
Ich habe keine AK47.
Ich fahre auf der Straße keine Rennen. Auch wenn mich der eine oder andere Volltrottel schon herausgefordert hat.
Wenn die Gelegenheit es zuläßt, lade ich die Herren immer ein, das ganze mal auf dem Rheinring auszufahren. Hat bisher noch keiner angenommen. warum wohl?