heute und morgen wäre ich mit bipro in osche gewesen. ist nur eine gute halbe stunde von mir entfernt. ich könnte echt lang hin kotzen.
aber wir dürfen wieder fliegen, dann kreise ich morgen halt mal über der hasseröder und dem schell-s. was für ein scheiß alles.
Den Freizeitzweck würde ich nach dieser Definition auch ausschließen:
„Touristen sind Personen, die zu Orten außerhalb ihres gewöhnlichen Umfeldes reisen und sich dort für nicht mehr als ein Jahr aufhalten aus Freizeit- oder geschäftlichen Motiven, die nicht mit der Ausübung einer bezahlten Aktivität am besuchten Ort verbunden sind.“
Unser Freizeitsport ist jedoch mit der Ausübung einer bezahlten Aktivität verbunden. Es macht auch vom Charakter der Reise keinen Unterschied, ob ich im Rahmen eines Geschäftstermins in ein anderes Bundesland fahre und mich dort zentral aufhalte oder ob ich ein kostenpflichtiges Training wahrnehme und mich zentral an der Strecke aufhalte.
Die Veranstalter und die Streckenbetreiber bekommen in Abstimmung mit den Behörden auf Landesebene auch nicht die Freigabe, wenn die Teilnehmer dann nicht (bundesweit) kommen dürfen.
Aber warten wir es einfach ab ;o)... Bei den aktuellen Regeln hilft Logik alleine nicht immer weiter.
Du hast völlig Recht, so kann man das auch verstehen. Nach der Def. kann ein Tourist auch geschäftliche Motive haben. Nur wer hat bitte geschäftliche Motive und wird dafür nicht bezahlt???
Also entweder ist damit gemeint, dass man selbst bezahlt wird oder dass man FÜR die Aktivität bezahlen musste...
Ich bin so langsam bei den ganzen Regeln raus und warte es ab... )))). Jetzt sieht man mal was die Veranstalter jetzt alles zu tun haben...
Ich habe eine Email an die Motorsportarena geschickt, hier die Antwort:
Hallo Herr,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Derzeit ist eine Einreise nach Sachsen-Anhalt nicht möglich. Wir hoffen, dass es in den nächsten zwei Wochen zu weiteren Lockerungen kommt.
Bleiben Sie gesund.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Hallo,
für das Event am 25.05.- 26.05.20 habe ich eine Teilnahme geplant. Aber laut den aktuellen Reisebestimmungen kann ich von NRW aus nicht anreisen, sehe ich das so richtig oder gibt es da eine abweichende Regelung für die Veranstaltungen?
Wenn ich mir anschaue unter welchen Auflagen/Bedingungen die Veranstaltungen durchgeführt werden, muß ich mich fragen ob ich da überhaupt teilnehmen will