Martin hat geschrieben:Dann musst du für die Wiederzulassung eine Vollabnahme machen.
...
diese sogenannte vollabnahme gibt es so nicht mehr.
ein einmal zugelassenes fahrzeug muss nur wieder eine HU bekommen und damit zugelassen werden.
aaaaber:
einige (arme) landkreise verschicken nach der fahrzeugabmeldung mit überzogener HU bussgeldbescheide an die fahrzeughalter. diese vorgehensweise ist aber von kreis zu kreis unterschiedlich.
daher sollte man überlegen, das fahrzeug VOR der abmeldung abnehmen zu lassen.
grundlage:
StVZO
§29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
(1) Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Abs. 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. ...
Nitrox09 hat geschrieben:Im Falle eines Diebstahls gehen ja sämtliche Unterlagen an die Versicherung. Wenn die nun sieht, dass der TÜV seit Monaten abgelaufen ist, kann das Fragen aufwerfen.
warum sollte es das ?
das motorrad ist per tk gegen diebstahl versichert
hierbei ist es egal ob aus garage, transporter oder aus dem strassenverkehr
der tüv ist für den betrieb im strassenverkehr notwendig
wenn das motorrad nicht im betrieb war und z.B. vom anhänger oder vom grundstück geklaut wird (vorbereitung auf training oder was weiss ich) dann spielt der tüv doch gar keine rolle
was sollte das für fragen aufwerfen ?
Ich kann es leider nur so wiedergeben wie man es mir gesagt hat. Ich selber sehe da auch keinen Zusammenhang, weiß allerdings wie gerne Versicherungen heutzutage die Zahlungen verweigern.
Larsi hat geschrieben:aaaaber:
einige (arme) landkreise verschicken nach der fahrzeugabmeldung mit überzogener HU bussgeldbescheide an die fahrzeughalter. diese vorgehensweise ist aber von kreis zu kreis unterschiedlich.
genau so ist es und das Thema gabs hier schon mal mit Anfrage und Bestätigung dieses Sachverhalts durch das Bundesverkehrsministerium.
Ich hatte allerdings keine Probleme damit bei der Abmeldung.
Tutti hat geschrieben:Hmm ja das betrifft mich auch gerade. Ich haette letzten Monat zum Tuev gemusst. Hab sie aber wegen TK noch angemeldet .. Wie schaut das denn eigentlich aus, wenn man die ganz abmeldet und der Tüv ist abgelaufen?
Gleiche Situation habe ich auch, die 675 ist wg TK auf 2 Monate
Saison-Kennzeichen angemeldet, TÜV seit Ende 2009 abgelaufen.
Ich habe mir eine Bestätigung von der hiesigen Zulassungsstelle
geben lassen, daß es die nicht die Bohne interessiert, ob TÜV
ja oder nein, wenn ich sie mal abmelde.
Und wenn die Hamburger Zulassungsstelle das kann, kann es jede
andere auch!
Nitrox09 hat geschrieben:........Ein zugelassenes Fahrzeug muss soweit ich das richtig verstanden habe, TÜV haben..........
Ja, das ist richtig.
Ich hatte mal Ärger deswegen mit einem PKW, obwohl der Wagen in einem Carport auf einem privaten Grundstück stand.
Genau, das habe ich auch schon erfahren, so ist die Rechtsprechung.
Das zählt auch auf privatem Grundstück, stand schon vor Gericht und hatte Glück mit der Richterin
Hallo Leute, das riecht hier nach meinem Alltagsgeschäft
Also wenn das Mopped angemeldet ist und der TÜV (§29StVZO) abgelaufen ist passiert generell gar nichts. Kein Bußgeld oder sonst was (einige Landkreise drehen allerdings hohl - siehe obige Berichte). Die Polizei könnte allerdings den Überzug ahnden, wenn sie davon Wind bekommt (nette Nachbarn petzen o.ä.) und das Mopped z.B. öffentlich zugänglich (z.B. Carport, offenes Grundstück...) steht. Wenn das Teil aber weggesperrt ist (abseits des öffentlichen Verkehrsraums) dann ist das egal.
Will man doch wieder auf der Strasse fahren, dann fährt man zum TÜV und bekommt ganz normal seine Plakette (nix Vollabnahme oder so). Allerdings bekommt man teilweise nicht volle zwei Jahre, weil der Monat der Fälligkeit immer erhalten bleibt (Bsp: fällig Jan 2009, kommt April 2010 - bekommt TÜV Jan 2011 - eben zwei Jahre nach Fälligkeit). Bis zwei Jahr wird zurückgeklebt (Ausnahmen bestehen - Bayern z.B.) Wenn mehr als zwei Jahre überzogen ist, dann springt der Fälligkeitstermin im zwei Jahres-Rythmus (Jan 2007 wird zu Jan 2009, wird zu Jan 2011...).
Kommt öfters vor (Anhänger, Traktoren...), daß vier oder fünf Jahre überzogene fahrzeuge bei mir vorfahren - man sollte sicherheitshalber dann aber mit montierter übergestülpter roter Nummer zum TÜV anreisen - nicht dass ein Sheriff hundert Meter vor dem TÜV die Kelle zückt
Vollabnahme nur bei fehlenden Papieren oder ohne Erstzulassung und fehlende Papiere. Sonst nicht.
Versicherung besteht weiterhin. Probleme gibt es nur, wenn rauskommt, das das versicherte Fahrzeug nicht in StVZO-konformen Zustand ist (getunt, gekiest o.ä.). Denn eigentlich ist die Versicherung ja für den öffentlichen Straßenverkehr und seine Widrigkeiten gedacht. Und Geld sparen will die Versicherung immer, wenn sie kann.....
Lasst euch nicht verunsichern! Mahlzeit aus Bayern!
Nitrox09 hat geschrieben:........Ein zugelassenes Fahrzeug muss soweit ich das richtig verstanden habe, TÜV haben..........
Ja, das ist richtig.
Ich hatte mal Ärger deswegen mit einem PKW, obwohl der Wagen in einem Carport auf einem privaten Grundstück stand.
Genau, das habe ich auch schon erfahren, so ist die Rechtsprechung.
Das zählt auch auf privatem Grundstück, stand schon vor Gericht und hatte Glück mit der Richterin
ob das privater grund ist, ist egal. wenn das grundstück nicht durch zäune oder ähnliches abgetrennt ist, dann zählt es als öffentlicher verkehrsraum und es gilt stvo und stvzo.
ich hatte mal folgenden rechtsstreit vor gericht gewonnen:
mein straßen-moped stand mit abgefahrenen reifen auf einem gehweg. die cops haben mir ein ticket an den lenker. vorgeworfener tatbestand: führen eines KFZ mit unzulässiger profiltiefe, oder so ähnlich. habe ich wiederspruch eingelegt, schließlich stand das motorrad, und so würde ich doch niemals rumfahren!
die pipos hab ich doch am hocken verbrannt!
Aber wenn ein Motorrad bzw. ein Sportgerät in der Garage geklaut wird, zählt es dann nicht unter die Hausratversicherung? Da ist doch Diebstahl in den neueren Versicherungen mit eingeschlossen???
Hat da jemand Ahnung?
Darf ich auch mal....gib mal her....los gib her....oh....sorry....kaputt