Zu meiner Situation:
Ich habe meine ZX-10R 2008 gekauft und müsste somit dieses Jahr zum TÜV. Da ich diese jedoch nur noch auf der Renne bewegen werde, benötige ich ja logischerweise keine gültige TÜV-Plakette mehr auf dem Kennzeichen. Aus versicherungstechnischen Gründen bleibt die Maschine jedoch angemeldet, um sie im Falle eines Diebstahls per Teilkasko abzusichern.
Ich habe mich mit dieser Frage dann einfach mal an einen Kfz-Sachverständigen gewendet, der mir erklärte, dass man sich in einer Art Grauzone bewegen würde. Er meinte so lange die Maschine in einer Garage abgestellt wird und beim Transport auf dem Motorradanhänger eh ohne Kennzeichen unterwegs ist, kann einem von Rechtswegen eigentlich nichts passieren. Die Überprüfung ob ein Fahrzeug eine gültige TÜV-Plakette besitzt findet nur visuell am Fahrzeug bzw. in den Papieren statt. Eine Überprüfung durch die Zulassungsstelle gibt es nicht.
Die Gefahr das bei Sachbearbeiterin XY am Überschreitungstermin die Outlookerinnerung aufspringt, dass der TÜV abgelaufen sei, ist also nicht gegeben.
Jetzt wird es kurios...

Im April 2011 (also etwa 23 Monate nach Ablauf meiner TÜV-Plakette) entscheide ich mich die Maschine wieder für die Straße umzurüsten und fahre zur HU/AU-Untersuchung. Ich bekomme ohne Probleme die Plakette und darf einen Monat später erneut zur Untersuchung.

Sicherlich ist das Ganze kein großes Problem und Schwierigkeiten in diesem Zusammenhang sind wohl eher die Ausnahme. Mich würde aber interessieren inwieweit der ein oder andere das geregelt bzw. Erfahrungen gemacht hat.
Gruß
Tobi