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Kurios - TÜV für's Renneisen.

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Kurios - TÜV für's Renneisen.

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Beitrag von Nitrox09 »

Heute bin ich in einem anderen Forum darauf aufmerksam geworden, dass ein zugelassenes Fahrzeug ja in regelmäßigen Abständen zur HU/AU-Prüfung vorgeführt werden muss. Das ist eigentlich ja nichts Neues, jedoch stellt sich für mich die Frage, wie der Sachverhalt aussieht, wenn ich mit diesem Fahrzeug gar nicht mehr im Bereich der StVo fahre?

Zu meiner Situation:
Ich habe meine ZX-10R 2008 gekauft und müsste somit dieses Jahr zum TÜV. Da ich diese jedoch nur noch auf der Renne bewegen werde, benötige ich ja logischerweise keine gültige TÜV-Plakette mehr auf dem Kennzeichen. Aus versicherungstechnischen Gründen bleibt die Maschine jedoch angemeldet, um sie im Falle eines Diebstahls per Teilkasko abzusichern.

Ich habe mich mit dieser Frage dann einfach mal an einen Kfz-Sachverständigen gewendet, der mir erklärte, dass man sich in einer Art Grauzone bewegen würde. Er meinte so lange die Maschine in einer Garage abgestellt wird und beim Transport auf dem Motorradanhänger eh ohne Kennzeichen unterwegs ist, kann einem von Rechtswegen eigentlich nichts passieren. Die Überprüfung ob ein Fahrzeug eine gültige TÜV-Plakette besitzt findet nur visuell am Fahrzeug bzw. in den Papieren statt. Eine Überprüfung durch die Zulassungsstelle gibt es nicht.

Die Gefahr das bei Sachbearbeiterin XY am Überschreitungstermin die Outlookerinnerung aufspringt, dass der TÜV abgelaufen sei, ist also nicht gegeben.

Jetzt wird es kurios... ;)
Im April 2011 (also etwa 23 Monate nach Ablauf meiner TÜV-Plakette) entscheide ich mich die Maschine wieder für die Straße umzurüsten und fahre zur HU/AU-Untersuchung. Ich bekomme ohne Probleme die Plakette und darf einen Monat später erneut zur Untersuchung. :lol:

Sicherlich ist das Ganze kein großes Problem und Schwierigkeiten in diesem Zusammenhang sind wohl eher die Ausnahme. Mich würde aber interessieren inwieweit der ein oder andere das geregelt bzw. Erfahrungen gemacht hat.

Gruß

Tobi
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Beitrag von coke »

mit rennverkleidung und kennzeichen im gepäck zum örtlichen motorradhändler und der sagt dann dass nur renne gefahren wird...bisher gabs noch nie probleme mitm tüv..

das ding von wegen, man muss halt jemanden kennen usw
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Beitrag von Martin »

Was ist daran kurios?

Wenn du das Motorrad ohne Kennzeichen auf einem Hänger abstellst, kann es nicht ganz so einfach identifiziert werden und somit ist auch eine Überprüfung ob die HU abgelaufen ist schwierig. Warum sollte das auch jemand prüfen? Es ist ja gar nicht erkennbar dass das Motorrad überhaupt zugelassen ist. Nur in den öffentlichen Straßenraum darfst du es nicht stellen, also mit egal welchem Bauteil drauf (auf den Kopf stellen gilt also auch nicht ;-)) Auf einem Hänger ist es in dem Moment keinzulassungspflichiges Kfz.

Und wenn das Kfz gar nicht sichtbar ist (Garage, Wohnzimmer, Garten...) kann auch keiner überprüfen ob du dringend zur HU musst.

Solche Datenbanken zu erstellen und zu pflegen ist wohl kaum möglich und bezahlbar. Außerdem käme es dem gläserenen Bürger sehr nahe.

Ob es versicherungstechnisch (TK) allerdings wichtig ist, dass es eine gültige HU hat ist mir nicht bekannt.

Martin
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Beitrag von Sascha#314 »

Hmm ja das betrifft mich auch gerade. Ich haette letzten Monat zum Tuev gemusst. Hab sie aber wegen TK noch angemeldet .. Wie schaut das denn eigentlich aus, wenn man die ganz abmeldet und der Tüv ist abgelaufen?
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Beitrag von Martin »

Dann musst du für die Wiederzulassung eine Vollabnahme machen.

Ob man ein Rennmotorrad über eine Sportgeräteversicherung versichern kann weiß ich nicht. TK geht so glaube ich nicht. Aber man könnte ein Saisonkennzeichen beantragen, da kann man die TK ganzjährig laufen lassen. Und die Länge der Saison kann man AFAIK so lange/kurz machen wie man will. Aber da sollte mal ein Versicherungsspezi was zu sagen...
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Beitrag von Sascha#314 »

Ja ich habs ja mit Saisonkennzeichen HP + TK versichert. Die steht in der Garage im Rennkleid, ist aber eben gegen Diebstahl versichert!

Es lohnt glaube ich nicht mehr die noch auf der Straße zu fahren / zu verkaufen für die Straße. Geht eher darum, ob ich Probleme bekomme, wenn ich die abmelde und der TÜV x Monate abgelaufen ist ...
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Beitrag von DGIR »

Martin hat geschrieben:Ob es versicherungstechnisch (TK) allerdings wichtig ist, dass es eine gültige HU hat ist mir nicht bekannt.
kann ich mir nicht vorstellen ... ganz sicher bin ich mir aber auch nicht
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Beitrag von Martin »

@ Tutti: Das interessiert bei der Abmeldung niemand.
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Beitrag von Nitrox09 »

@ Martin

Davon habe ich ja geschrieben. Die Möglichkeit zu überprüfen ob eine Maschine noch TÜV hat geht nur durch Überprüfung des Kennzeichens oder der Papiere. Es ist jedoch verboten: Ein zugelassenes Fahrzeug muss soweit ich das richtig verstanden habe, TÜV haben.

Versicherungstechnisch meinte der Sachverständige kann es gut sein, dass es zu Problemen kommen kann. Im Falle eines Diebstahls gehen ja sämtliche Unterlagen an die Versicherung. Wenn die nun sieht, dass der TÜV seit Monaten abgelaufen ist, kann das Fragen aufwerfen.

@ Tutti
Es gibt so genannte Ruheversicherungen. Dann muss das Motorrad abgemeldet sein, aber auch wirklich "ruhen". Sollte die Maschine auf der Rennstrecke bewegt werden, "ruht" sie ja nicht wirklich. Auch hier sehe ich wieder Probleme mit der Versicherung. (Ich hoffe ich habe das richtig verstanden und wiedergegeben :? )
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Beitrag von DGIR »

Nitrox09 hat geschrieben:Im Falle eines Diebstahls gehen ja sämtliche Unterlagen an die Versicherung. Wenn die nun sieht, dass der TÜV seit Monaten abgelaufen ist, kann das Fragen aufwerfen.
warum sollte es das ?
das motorrad ist per tk gegen diebstahl versichert
hierbei ist es egal ob aus garage, transporter oder aus dem strassenverkehr
der tüv ist für den betrieb im strassenverkehr notwendig
wenn das motorrad nicht im betrieb war und z.B. vom anhänger oder vom grundstück geklaut wird (vorbereitung auf training oder was weiss ich) dann spielt der tüv doch gar keine rolle

was sollte das für fragen aufwerfen ?
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