Hilfe R6 Bj.04 ohne Gewährleistung, was tun?
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- AlterHohna Offline
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Gaskasper hat geschrieben:Ein Händler kann bei Verkauf an einen Privatmann die gesetzliche Gewährleistungspflicht nicht umgehen. Jedoch ist es zulässig die Gewährleistungspflicht auf ein Jahr vertraglich zu verkürzen.
Angaben im Kaufvertrag wie "Bastlerobjekt" oder "keine Gewährleistung" sind nichtig.
Das ist so nicht richtig.
Man kann die Gewährleistung ausnehmen wenn man das Fzg. (oder was auch immer) als "defekt" oder "Unfall" bezeichnet.
Einfach "keine Gewährleistung" reinschreiben geht natürlich nicht.
- Lutze Online
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könnte auch ein Bummerang werden, es muss wirklich ein Unfall,defekt sein nur bezeichnen geht nicht.Karlsson hat geschrieben: Man kann die Gewährleistung ausnehmen wenn man das Fzg. (oder was auch immer) als "defekt" oder "Unfall" bezeichnet.
Wenn dann der Preis dem marktüblichen eines vergleichbarem intaktem Fahrzeug entspricht wird der Richter davon ausgehen das die Gewährleistung umgangen werden sollte.
- lichti1012 Offline
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