Leider ist dies bisher nochnicht in allen Bundesländern umgesetzt worden.
Würde es einfach machen und mich bei einer Kontrolle auf den Erlass des Bundes berufen

SLIDER hat geschrieben:Das mit der Verordnung ist mir Bekannt, darum ja meine Frage wie BaWü und Bay
die Sache Händelt![]()
Einfach Losfahren ist mir dann doch bissl zu Riskant, ausser dem Knöllchen/Punkten,
kommt dann noch der Zeitengpass hinzu wenn ich nicht weiterfahren darf![]()
Darauf hab ich keinen Bock.
Das kann man so nicht stehen lassen.die ausn.gen. deiner verwaltung gilt überall
robs97 hat geschrieben:Das kann man so nicht stehen lassen.die ausn.gen. deiner verwaltung gilt überall
Wir hatten vom Landratsamt MB ein schreiben, das wir den Fahrtenschreieber da Wohnmobil nicht benutzen müssen.
An der Grenze nach Most haben wir Probleme mit dem Sheriff bekommen, was dazu führte, das wir es auf eine Vehandlung ankommen liesen und Strafe bezahlten.
Die Aussage des Sheriff´s war, un djetzt kommts:
Was interessiert mich das LRA MB wir sind hier in Waldsassen.![]()
Die Ausn.Gen. bei Amt/Verwalt. gibts ja sicher nicht für Ummeschinnerhannes hat geschrieben:SLIDER hat geschrieben:Das mit der Verordnung ist mir Bekannt, darum ja meine Frage wie BaWü und Bay
die Sache Händelt![]()
Einfach Losfahren ist mir dann doch bissl zu Riskant, ausser dem Knöllchen/Punkten,
kommt dann noch der Zeitengpass hinzu wenn ich nicht weiterfahren darf![]()
Darauf hab ich keinen Bock.
was willst du mit ba-wü u. bay? bist doch rhld-pfälzer!
die ausn.gen. deiner verwaltung gilt überall![]()
Uwetroodon hat geschrieben:Die Ausnahmegenehmigungen bekommst Du aber nicht für den Wohnwagen sondern nur für reine Sportanhänger zb Motorradanhänger.