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Transporter (LKW) und Hänger Sonntags fahren...

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

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Beitrag von Hinnerck »

Das Bundesverkehrsministerium hat schon vor längerer Zeit eine Verordnung erlassen wonach LKW mit Anhänger zu privaten und Sportzwecken vom Sonntagsfahrverbot zu befreien sind.
Leider ist dies bisher nochnicht in allen Bundesländern umgesetzt worden.
Würde es einfach machen und mich bei einer Kontrolle auf den Erlass des Bundes berufen :wink:
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Beitrag von SLIDER »

Das mit der Verordnung ist mir Bekannt, darum ja meine Frage wie BaWü und Bay
die Sache Händelt :wink:
Einfach Losfahren ist mir dann doch bissl zu Riskant, ausser dem Knöllchen/Punkten,
kommt dann noch der Zeitengpass hinzu wenn ich nicht weiterfahren darf :oops:
Darauf hab ich keinen Bock.
Und immer ne Handbreit Asphalt unter'm Reifen !!
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Beitrag von schinnerhannes »

SLIDER hat geschrieben:Das mit der Verordnung ist mir Bekannt, darum ja meine Frage wie BaWü und Bay
die Sache Händelt :wink:
Einfach Losfahren ist mir dann doch bissl zu Riskant, ausser dem Knöllchen/Punkten,
kommt dann noch der Zeitengpass hinzu wenn ich nicht weiterfahren darf :oops:
Darauf hab ich keinen Bock.

was willst du mit ba-wü u. bay? bist doch rhld-pfälzer!
die ausn.gen. deiner verwaltung gilt überall :!: :!:
immer locker durch die Hose atmen ;-)
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Beitrag von robs97 »

die ausn.gen. deiner verwaltung gilt überall
Das kann man so nicht stehen lassen.
Wir hatten vom Landratsamt MB ein schreiben, das wir den Fahrtenschreieber da Wohnmobil nicht benutzen müssen.
An der Grenze nach Most haben wir Probleme mit dem Sheriff bekommen, was dazu führte, das wir es auf eine Vehandlung ankommen liesen und Strafe bezahlten.

Die Aussage des Sheriff´s war, un djetzt kommts:
Was interessiert mich das LRA MB wir sind hier in Waldsassen. :shock: :shock:
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Beitrag von schinnerhannes »

robs97 hat geschrieben:
die ausn.gen. deiner verwaltung gilt überall
Das kann man so nicht stehen lassen.
Wir hatten vom Landratsamt MB ein schreiben, das wir den Fahrtenschreieber da Wohnmobil nicht benutzen müssen.
An der Grenze nach Most haben wir Probleme mit dem Sheriff bekommen, was dazu führte, das wir es auf eine Vehandlung ankommen liesen und Strafe bezahlten.

Die Aussage des Sheriff´s war, un djetzt kommts:
Was interessiert mich das LRA MB wir sind hier in Waldsassen. :shock: :shock:

das eine hat mit dem anderen nichts - aber auch gar nichts zu tun !!
privat bist du von den sozialvorschriften entbunden. wenn beim transport aber ein gewerblicher charakter entsteht kann man sich darüber streiten.
die ausn.gen. wg. des sonntagsfahrverbotes gilt "ÜBERALL" !
immer locker durch die Hose atmen ;-)
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Beitrag von SLIDER »

schinnerhannes hat geschrieben:
SLIDER hat geschrieben:Das mit der Verordnung ist mir Bekannt, darum ja meine Frage wie BaWü und Bay
die Sache Händelt :wink:
Einfach Losfahren ist mir dann doch bissl zu Riskant, ausser dem Knöllchen/Punkten,
kommt dann noch der Zeitengpass hinzu wenn ich nicht weiterfahren darf :oops:
Darauf hab ich keinen Bock.

was willst du mit ba-wü u. bay? bist doch rhld-pfälzer!
die ausn.gen. deiner verwaltung gilt überall :!: :!:
Die Ausn.Gen. bei Amt/Verwalt. gibts ja sicher nicht für Umme :D was kost der Schbass :?:
Meine Frage nach BaWü und Bay, weil einige Bundesländer das Fahren Ohne
Genehmigung Dulden :wink:
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Beitrag von troodon »

Die Ausnahmegenehmigungen bekommst Du aber nicht für den Wohnwagen sondern nur für reine Sportanhänger zb Motorradanhänger.
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Beitrag von schinnerhannes »

troodon hat geschrieben:Die Ausnahmegenehmigungen bekommst Du aber nicht für den Wohnwagen sondern nur für reine Sportanhänger zb Motorradanhänger.
Uwe

sei mir bitte nicht böse - aber das ist KÄSE :!: :!:

Im Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 9. / 10. Oktober 2007 können, nach Prüfung, behördliche Ausnahmen gem. § 46 Abs 1 Nummer 7 StVO erteilt werden.

Darunter fallen unter anderem:
- Wohnwagenanhänger und Anhänger , die zu Sport- u. Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen geführt werden :!:

So der offizielle Text - PUNKT !

iss natürlich nix für penningsfuchser - wenn einem lieber ist ne Anzeige zu kassieren u. stehen zu bleiben anstatt vorher alles ordentlich zu regeln
:wink: :wink: :oops:

gruß
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Beitrag von troodon »

Harry sei Du mir bitte nicht böse
habe einen Antrag bei uns gestellt, ist mit der Begründung abgelehnt worden das ein Wohnwagen kein Fahrzeug für Sportgeräte ist, auch das Argument , das ich in dem Wohnwagen das Motorrad transportiere zählte nicht, hatte sogar Fotor beigefügt.
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Beitrag von troodon »

Und Harry
da steht ganz klar Können
und wenn Du da so ein Arsch hast geht garnix
für den Motorradanhänger hätte ich eine Genemigung bekommen
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