Leute wie ist es denn, darf ich mit einem Transporter der als LKW angemeldet ist mit Anhänger am Sonntag auf die Autobahn? Gibts da ne Ausnahme da nur Privat genutzt oder so? Wo mit ist zu rechnen wenn man erwischt wird?
was hat der denn für ne "Gewichtsklasse"?
Bis dreieinhalb Tonnen sollte da alles io sein, oder?
Wie das dann aber noch mit dem Anhänger is...
is einfach zu lange her
in D darfste grundsätzlich nicht, alles was als LKW zugelassen ist und nen Anhänger zieht unterliegt dem Sonntagsfahrverbot, nur LKW bis 7,5t ohne Anhänger darfste fahren, allerdings gibts dazu noch jede Menge Vorschriften bzgl. Fahrtenschreiber ect .....
Das Ganze kann auch recht teuer werden, je nachdem wie der Sheriff das darstellt. Mich ham se vor zig Jahren mal mit Ford Transit und WW angehalten: ca. 120.- DM + 3 Punkte + warten auf dem nächsten BAB Parkplatz bis 22:00, seither nur noch Zugfahrzeuge mit PKW-Zulassung!
schinnerhannes hat geschrieben:zu sportzwecken gibt's ohne prob's ausnahmegenehmigungen !
wo bekomme ich diese Ausnahmegenehmigungen her?
bei deiner, für dich zuständigen, verwaltungsbehöre / kreisverwaltung / stadtverwaltung / -- die z.b. früher die 100-er - genehmigung für's wowa-gespann erteilt haben.
sollte aber deine zulassungsstelle genau wissen an wen du dich wenden kannst.
gruß
Es wird wohl auch in den Bundesländern unterschidlich gehändelt, weis jemand
wie in BaWü und Bay die Vorgehensweise ist.
Bei mir steht ne Fahrt mit VITO u.Anhänger nach Most an.
SLIDER hat geschrieben:Es wird wohl auch in den Bundesländern unterschidlich gehändelt, weis jemand
wie in BaWü und Bay die Vorgehensweise ist.
Bei mir steht ne Fahrt mit VITO u.Anhänger nach Most an.
ich glaub die mit der strengsten Auflage^^ davon kannst schonmal ausgehen