Betriebsrat vs Neueinstellung
Hier könnt Ihr posten was nicht mit dem Thema Racing zusammenhängt
Jokes, jeglicher Dummfug oder einfach nur um zu quatschen
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- marvin Offline
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Re: Betriebsrat vs Neueinstellung
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Na ja, streng genommen gilt das natürlich auch umgekehrt und/oder im Fall gleicher Qualifikation.
Wie realistisch das ist, das sei mal dahingestellt...
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27.-29.03.2018: Lédenon
- Chris Offline
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Re: Betriebsrat vs Neueinstellung
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Glückwunsch!
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Re: Betriebsrat vs Neueinstellung
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Das die Koaltionsfreiheit durch Betriebsräte eingeschränkt wird, ist nichts Neues sondern gängige Praxis.
Gerade in Unternehmen mit einem hohen, gewerkschaftlichen Organisationsgrad, denn dort vertritt der Betriebsrat eben nicht nur die Interessen der Mitarbeiter. Ist man kein Mitglied bei der Gewerkschaft, können dadurch Nachteile entstehen.
Abhängig von der Unternehmenskultur kann es Betriebsvereinbarungen geben, die dem Betriebsrat ein Mitspracherecht bei Einstellungen, Umgruppierungen, Versetzungen, etc. einräumen, denn per Gesetz (§99 BetrVG) muss er eben nur unterrichtet werden.
Im schlimmsten Fall stimmt er dann deiner Einstellung einfach nicht zu (weil er der Führungskraft eins auswischen möchte oder weil er vielleicht selbst einen Kandidaten hat, den er auf dem Posten haben möchte) und dann wirst Du dann eben unter Umständen nicht eingestellt. Das sollte aber nicht der Normalfall sein.
Gerade in Unternehmen mit einem hohen, gewerkschaftlichen Organisationsgrad, denn dort vertritt der Betriebsrat eben nicht nur die Interessen der Mitarbeiter. Ist man kein Mitglied bei der Gewerkschaft, können dadurch Nachteile entstehen.
Abhängig von der Unternehmenskultur kann es Betriebsvereinbarungen geben, die dem Betriebsrat ein Mitspracherecht bei Einstellungen, Umgruppierungen, Versetzungen, etc. einräumen, denn per Gesetz (§99 BetrVG) muss er eben nur unterrichtet werden.
Im schlimmsten Fall stimmt er dann deiner Einstellung einfach nicht zu (weil er der Führungskraft eins auswischen möchte oder weil er vielleicht selbst einen Kandidaten hat, den er auf dem Posten haben möchte) und dann wirst Du dann eben unter Umständen nicht eingestellt. Das sollte aber nicht der Normalfall sein.
Auf dicke Hose machen, war noch nie so leicht!
Einfach Pitbike mieten bei https://www.instagram.com/rent_a_pitbike/
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Re: Betriebsrat vs Neueinstellung
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Richtig, aber wann hat die Politik mal in die Wirtschaft eingegriffen und es hat funktioniert?FrontPlayer hat geschrieben:Diese Regelung finde ich auch super. Bei gleichen Voraussetzungen *MUSS* die Frau genommen werden, weil es sonst Diskriminierung ist.marvin hat geschrieben:...wenn dabei eine Diskriminierung, o.ä. vorliegt ...
Es müßte also z.B. eine Bewerbung einer Frau vorliegen, die ähnlich qualifiziert ist wie du ... und offensichtlich nur aufgrund des Geschlechts nicht genommen wird.
Man(n) wird also per se / Gesetz diskriminiert^^
30% aller Vorstandspositionen sollen demnächst von Frauen besetzt werden, wenn es nach "denen" ginge. Funktioniert bestimmt super, wenn da dann Sozialpädagoginnen, Kunsthistorikerinnen und Meeresbiologinnen sitzen

bttt: sollte kein Problem sein, wenn es ein großer Betrieb ist, sollten die sich bei den Formalien keine Blöße geben
Re: Betriebsrat vs Neueinstellung
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@ filth
Also Glückwunsch
Im Normalfall stimmt der Betriebsrat bzw. Personalrat dem Arbeitgeber zu.1. die personelle Maßnahme gegen ein Gesetz, eine Verordnung, eine Unfallverhütungsvorschrift oder gegen eine Bestimmung in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung oder gegen eine gerichtliche Entscheidung oder eine behördliche Anordnung verstoßen würde,
2. die personelle Maßnahme gegen eine Richtlinie nach § 95 verstoßen würde,
3. die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass infolge der personellen Maßnahme im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist; als Nachteil gilt bei unbefristeter Einstellung auch die Nichtberücksichtigung eines gleich geeigneten befristet Beschäftigten,
4. der betroffene Arbeitnehmer durch die personelle Maßnahme benachteiligt wird, ohne dass dies aus betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen gerechtfertigt ist,
5. eine nach § 93 erforderliche Ausschreibung im Betrieb unterblieben ist oder
6. die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass der für die personelle Maßnahme in Aussicht genommene Bewerber oder Arbeitnehmer den Betriebsfrieden durch gesetzwidriges Verhalten oder durch grobe Verletzung der in § 75 Abs. 1 enthaltenen Grundsätze, insbesondere durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigung, stören werde.
(3) Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so hat er dies unter Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Unterrichtung durch den Arbeitgeber diesem schriftlich mitzuteilen. Teilt der Betriebsrat dem Arbeitgeber die Verweigerung seiner Zustimmung nicht innerhalb der Frist schriftlich mit, so gilt die Zustimmung als erteilt.
(4) Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so kann der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht beantragen, die Zustimmung zu ersetzen.
Also Glückwunsch

- Jensler_RSV Offline
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Re: Betriebsrat vs Neueinstellung
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Ja aber auch wenn der Personalrat in der Situation ist, auf Verlangen eine leitenden Kraft ( Bereichsleitung, Abteilungsleitung, etc... ) eine Stelle auszuschreiben // aufgrund der aktuen Notwendigkeit, so kann ein BR dagegen entscheiden weil:
- Der Betriebsrat eine Mitbestimmung bei Personalzustimmung und/oder Ablehnung hat, jedoch nicht bei der Personalorganisation
- Der BR prüfen muss, ob genau diese Stelle nicht durch einen anderen AN der Sach - oder Zeitbefristet ist dauerhaft nach Sozialauswahlkriterien gefüllt werden kann.
- Aber auch ein z.b. vertraglich bindender Personalschlüssel eingehalten werden. Z.B. ist ein erhöhter Arbeitskräftebedarf nur zeitlich begrenzt da, oder ist abzusehen, das der erhöhte Kräftebedarf vorzeitig enden kann, so kann der BR einer Einstellung/Verlängerun widersprechen.
- zusätzlich kommt noch hinzu, welche Betriebsvereinbarungen zwischen AG und BR getroffen worden.....
- des weiteren, ob der BR-Vorsitzende ein Blindgänger ist und seine Allianzherrschaft nicht gegen das Unternehmen einsetzen möchte um dem Chef mal eine richtige reinzuknallen.... Dann kann mal schnell eine Ablehnung mit Theme "Formfehler" kommen..... usw....
Auf jeden Fall kannst du bei einer Ablehnung durch den BR schriftlich um Stellungnahme bitten und Dieses deinem Anwalt vorlegen. AG-Seite freut es auch, wenn der BR mal Pfeffer bekommt.
Aber alles reine Theorie...
Frag nicht, was ich mit denen für Unsinn durch habe. Aber kommt auch viel auf den Vorsitzenden an... und bissl auf seine Mitglieder.
Die Praxis eines MAV sieht meistens genzlich anders aus.... gibt da schon des Öfteren Reiberein, besonders in größeren Unternehmen...
Viel Glück trotzdem...
Mfg Jens
- Der Betriebsrat eine Mitbestimmung bei Personalzustimmung und/oder Ablehnung hat, jedoch nicht bei der Personalorganisation
- Der BR prüfen muss, ob genau diese Stelle nicht durch einen anderen AN der Sach - oder Zeitbefristet ist dauerhaft nach Sozialauswahlkriterien gefüllt werden kann.
- Aber auch ein z.b. vertraglich bindender Personalschlüssel eingehalten werden. Z.B. ist ein erhöhter Arbeitskräftebedarf nur zeitlich begrenzt da, oder ist abzusehen, das der erhöhte Kräftebedarf vorzeitig enden kann, so kann der BR einer Einstellung/Verlängerun widersprechen.
- zusätzlich kommt noch hinzu, welche Betriebsvereinbarungen zwischen AG und BR getroffen worden.....
- des weiteren, ob der BR-Vorsitzende ein Blindgänger ist und seine Allianzherrschaft nicht gegen das Unternehmen einsetzen möchte um dem Chef mal eine richtige reinzuknallen.... Dann kann mal schnell eine Ablehnung mit Theme "Formfehler" kommen..... usw....
Auf jeden Fall kannst du bei einer Ablehnung durch den BR schriftlich um Stellungnahme bitten und Dieses deinem Anwalt vorlegen. AG-Seite freut es auch, wenn der BR mal Pfeffer bekommt.
Aber alles reine Theorie...
Frag nicht, was ich mit denen für Unsinn durch habe. Aber kommt auch viel auf den Vorsitzenden an... und bissl auf seine Mitglieder.
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Mfg Jens
Jensler #211
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Re: Betriebsrat vs Neueinstellung
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Heute müsste ich eine Info von denen bekommen...Spaannung 

- Sascha546 Offline
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Re: Betriebsrat vs Neueinstellung
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Wird schon!!!
Wenn du nicht zufällig die Tochter eines BR Mitglieds geschwängert und sitzen gelassen hast ist das ja meist nur ein Abnicken.
Wenn du nicht zufällig die Tochter eines BR Mitglieds geschwängert und sitzen gelassen hast ist das ja meist nur ein Abnicken.
Re: Betriebsrat vs Neueinstellung
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Kann mich voll in deine Lage reinversetzen und drück dir auf alle Fälle sämtliche Daumenfilth hat geschrieben:Heute müsste ich eine Info von denen bekommen...Spaannung



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- Straßenköter Offline
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