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Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
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Re: Ummelden ohne anmelden!?!

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Beitrag von Moppedmichl »

Daniel Düsentrieb hat geschrieben:Der Brief ist kein Eigentumsnachweis! Wegen dieser fälschlichen Annahme wurde es in die Zulassungbescheinigungen sogar schriftlich übernommen! Lest mal nach ;)
Und wie bekomm ich da nun meinen Namen rein ohne TÜV?
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Re: Ummelden ohne anmelden!?!

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Beitrag von Schrauberpoint »

Moppedmichl hat geschrieben:
Daniel Düsentrieb hat geschrieben:Der Brief ist kein Eigentumsnachweis! Wegen dieser fälschlichen Annahme wurde es in die Zulassungbescheinigungen sogar schriftlich übernommen! Lest mal nach ;)
Und wie bekomm ich da nun meinen Namen rein ohne TÜV?


gar nicht
Wie verzweifelt muss man so lügen zu können B... :alright:
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Re: Ummelden ohne anmelden!?!

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Beitrag von Nick »

Moppedmichl hat geschrieben:
Daniel Düsentrieb hat geschrieben:Der Brief ist kein Eigentumsnachweis! Wegen dieser fälschlichen Annahme wurde es in die Zulassungbescheinigungen sogar schriftlich übernommen! Lest mal nach ;)
Und wie bekomm ich da nun meinen Namen rein ohne TÜV?
Das brauchst Du nicht. der KV genügt solange bis jemand was "besseres" hat. (beweisen kann das der KV gefälscht ist)
und wenn jetzt noch der Name im KV und in der Zulassungsbescheinigung übereinstimmt (Vorbesitzer) dann um so besser.
Aber selbst wenn das nicht der Fall ist, genügt der KV.

Stell Dir vor Du kaufst ein Mopped bei einem Händler der dieses in Zahlung genommen hat.
Sprich der Verkäufter und der Vorbesitzer stimmen namentlilch nicht überein.
Dann bist Du doch trotzdem der Eigentümer! Weder der Händler noch der Vorbesitzer haben in diesem Fall das Eigentum....
Umgekehrt gilt das genau so. Ich gehe zum Händler, zahle 1000€ an damit er mir den Brief gibt damit ich das Mopped zulassen kann.
Die Zulassungstelle wird die Zulassung durchführen.
Wenn das geschehen ist und mein Name drin steht, habe ich deshalb trotzdem noch nicht das Eigentum an dem Fzg erworben. Das habe ich erst, wenn ich die restliche Kohle auf den Tisch gelegt habe.
Dann erst werde ich den KV bekommen in dem dokumentiert ist, dass der ehem. Eigentümer den vollen Kaufpreis erhalten und ich das Eigentum bzw. das mir die Sache übergeben wurde.

hast Du denn einen Kaufvertrag? :mrgreen:

Nick
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Re: Ummelden ohne anmelden!?!

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Beitrag von Bastian »

Denn Händler möchte ich sehen welcher dir nach einer Anzahlung den Brief aushändigt :roll: :alright:
Gruß Bastian


„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

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Re: Ummelden ohne anmelden!?!

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Beitrag von Nick »

Bastian hat geschrieben:Denn Händler möchte ich sehen welcher dir nach einer Anzahlung den Brief aushändigt :roll: :alright:
Hier geht es um eigentum, dessen übergang und den nachweis darüber und nicht ob ICH einen Brief von einem Händler auf eine Anzahlung hin bekomme :roll:
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Re: Ummelden ohne anmelden!?!

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Beitrag von Moppedmichl »

Na ich seh schon, ich schlepp die Brief Kaufvertrag Kombi einfach weiter mit mir rum :-)
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Re: Ummelden ohne anmelden!?!

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Beitrag von Lutze »

Bastian hat geschrieben:Denn Händler möchte ich sehen welcher dir nach einer Anzahlung den Brief aushändigt :roll: :alright:
Hab ich mehr als einmal bekommen und das ohne jegliche Anzahlung. Unterschriebener Kaufvertrag genügte. Handelte sich allerdings stets um Pkw aber das macht ja keinen Unterschied bis auf den Preis die Pkw waren sicher teurer. Die Fahrzeuge verblieben natürlich beim Händler und wurden erst abgeholt nachdem bezahlt war bzw. die Leasingfirma den Vertrag bestätigt hat.
Erfahrung ist eine gute Sache.Leider macht man sie erst kurz nachdem man sie gebraucht hätte!
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