Indem manche nicht alle Fahrten eintragen. Der Weg zur Tankstelle z. B. Motor an-Motor aus, das ist eine Fahrt. Oder noch besser, die Finanzverwaltung hat auch Zugriff auf Blitzerfotos. Naja, wenn man lt. Fahrtenbuch beruflich in Dortmund unterwegs ist und es ein Blitzerfoto zur gleichen Zeit aus Berlin gibt.Lutze hat geschrieben:Dafür gibt es Software. 15 Jahre lang so gehandhabt und nie was beanstandet, dafür aber andere Dinge.Cuxman hat geschrieben:Vergess das Fahrtenbuch!!!! Wenn es nicht PERFEKT geführt wurde, verwirft das FA das Fahrtenbuch und besteuert rückwirkend nach der 1% Regelung. Es gibt einfach zu viele Fettnäpfchen in die man treten kann.
Was ist so schwer in einer dafür gemachten Software die Fahrten einzutragen?
Ruck Zuck sind 2-3 Fehler in den Aufzeichnungen und der ganze Fleiß vom Fahrtenbuch ist dahin.