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kleiner Nebenverdienst im Fahrerlager erlaubt?

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
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Re: kleiner Nebenverdienst im Fahrerlager erlaubt?

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Beitrag von PeterPan »

AndiGixxer hat geschrieben:
PeterPan hat geschrieben:Du solltest vor allem deine Preise durchkalkulieren.
Von der Marge bei 50-75€ wird am Ende des Tages nicht mehr viel Überbleiben, wenn erstmal Steuer und Abgaben an den VA abgeleistet sind.
Gewagte These - er schreibt ausserdem von 50-75 € Kosten und nicht Marge.

Und da wir alle nicht wissen, was er anbeitet ind welcher Form (Produkt oder DL), in welcher Zeit und und - wie willst Du das irgendwas kalkulieren? DIe Inhalte der Deckungsbeitragsrechnung würde ich mal dem Fredersteller überlassen.
Ich würde gerne im Fahrerlager eine kleine Dienstleistung anbieten die etwas mit der Fahrtechnik zu tun hat. Ich denke meine Idee könnte ziemlich gefragt sein, ich hätte auch selber starkes Interesse daran. Die Kosten dafür würden sich auf ca 50-75€ belaufen..
Dort steht eindeutig, dass er eine Dienstleistung anbieten möchte.
Zudem ist es etwas missverständlich formuliert ob die Kosten für den Nutzer oder den Anbieter anfallen.
Subjektiv beim ersten lesen, habe ich es so verstanden, dass die Kosten von 50-75€ für den Nutzer anfallen der die Dienstleistung des Threaderstellers in Anspruch nimmt.
Da zu dem Zeitpunkt noch mit keinerlei Kosten, für den Threadersteller, gerechnet worden ist, würden in dem Szenario die Gebühren für die in Anspruch genommene Dienstleistung als Gewinn verbucht werden.

Ich persönlich will gar nichts kalkulieren, deswegen auch das "Du solltest vor allem...".
Da es mir aber so vorkommt, als sei die Idee weit entfernt von einem erfolgreichen Pitch vor einer fachkundigen Jury habe ich den Hinweis verdeutlicht die potenziellen Einnahmen mit den Kosten exakt zu verrechnen um den vorhanden Risiken aus dem Weg zu gehen.
Die meisten Geschäftsideen scheitern am Ende des Tages aufgrund fehlender Planung und Liquidität.
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Re: kleiner Nebenverdienst im Fahrerlager erlaubt?

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Beitrag von Beau Riese »

Eine Gewerbeanmeldung ist nicht zwingend nötig und gerade in kleinem Rahmen am Anfang auch nicht unbedingt zu empfehlen. Die Versteuerung ist auch erst ab einem bestimmten Betrag fällig; eine kurze individuelle Steuerberatung ist hier sicher nicht verkehrt.
Man gönnt sich ja sonst auch alles...
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Re: kleiner Nebenverdienst im Fahrerlager erlaubt?

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Beitrag von raaL »

Beau Riese hat geschrieben:Eine Gewerbeanmeldung ist nicht zwingend nötig und gerade in kleinem Rahmen am Anfang auch nicht unbedingt zu empfehlen. Die Versteuerung ist auch erst ab einem bestimmten Betrag fällig; eine kurze individuelle Steuerberatung ist hier sicher nicht verkehrt.
Hast du Quellen hierzu? §14 GewO regelt die Anzeigepflicht - eindeutig:
"Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen."

Heißt: Tätigkeit begonnen --> Gewerbe anmelden.

Für die Einkommensteuer ist §15 Abs. 2 EStG zu beachten. Gewinnerzielungsabsicht = Steuerpflicht. Es sei denn er ist Landwirt, Arzt (freie Berufe), usw.

Zu den AGBs der Veranstalter: Dort kann erst einmal viel stehen. Ob die überhaupt reglementieren dürfen, was nicht auf deren Eigentum (Grundstück der Rennstrecke, usw.) geschieht, müsste man rechtlich prüfen. Die wollen eben nur solche Sachen wie mit dem Reifendienst verhindern.

Letztlich führt der Weg über ein ehrliches Wort mit den handelnden Personen. Dann geht sicher mehr als man denkt. In D ist eben alles geregelt. Und wir zerbrechen uns den Kopf bevor wir anfangen...
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Re: kleiner Nebenverdienst im Fahrerlager erlaubt?

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Beitrag von knightrider »

Hey vielen Dank für eure Antworten.
Ich wollte nicht gleich anfangs Thread meine Idee nennen, weil die erste Seite die meist gelesene ist.

Ich hätte die Idee: Anfangs Turn der schnellsten Gruppe, 3Runden hinter dem "Kunde" nachzufahren und ihn dabei mit der Actioncam aufzunehmen. Das Ganze natürlich mit möglichst geringer Distanz und in HD Qualität gefilmt. Dafür würde ich 50-75Euro verlangen. Reich werde ich damit sicherlich nicht. Aber es wäre eine Möglichkeit die Kosten einwenig zu senken, und dannach blieben mir ca weitere 4 Runden für das eigene Training.

Mit der Videodatei könnte der "Kunde" genau sein Fahrstil analysieren um etwaige Fehler auszumerzen. Ich selbst hätte auch starkes Interesse an so einem Angebot, weil man auf Fotos kurz künstlich eine saubere Haltung einnehmen kann. Auf dem Video sieht man noch vieles mehr. Wie Bremspunkte, Einlenkverhalten, Gewichtsverteilung etc.

Falls ich nicht nachkommen sollte, was sehr selten eintrifft, da ich meistens die Veranstaltung auf dem 1. Platz beende würde ich natürlich die Kosten rückerstatten. Gerne zahle ich das Geld zurück, weil dann hatte ich kostenlos die Chance den schnelleren Fahrer zu studieren :)

Was haltet ihr von der Idee?

Soll ich mal einige Veranstalter anfragen ob Sie interesse haben mich dabei zu Unterstützen?
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Re: kleiner Nebenverdienst im Fahrerlager erlaubt?

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Beitrag von s0nic »

Da viele Anbieter selbst Instruktoren dabei haben, glaube ich dass das eher nichts wird. Drücke dir aber die Daumen.

Mfg Sonic
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Beitrag von Rudi »

Ist imho zu teuer, weil eine Einzelinstruktion bei Hafeneger kostet z.B 40 EUR inkl. Videoanalyse
Aber bei kleinerem Veranstalter, der keine Instruktoren hat, könnte es was werden
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Re: kleiner Nebenverdienst im Fahrerlager erlaubt?

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Beitrag von Harm »

Motomonster verlangt 30 Euro pro Turn.
Und da hat man nen richtigen Instruktor, der einem vorausfaehrt, nachfaehrt und danach bespricht.
Ganz ehrlich....ich wuerde keine 50 Schleifen dafuer hinlegen, dass Du mir 3 Runden hinterherfaehrst und n Video machst.
Aber auch von mir...viel Glueck.
S.
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Re: kleiner Nebenverdienst im Fahrerlager erlaubt?

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Beitrag von PeterPan »

Ich erkenne auch absolut keinen USP.
Solche Angebote gibt es wirklich ohne Ende, mit besserem Service zu günstigeren Preisen.
Es würde funktionieren, wenn du ein wirklicher "Star" der Szene wärst. Dann wäre der Preis auch schon gerechtfertigt und das Interesse da.
Mit fünf Trainingseinheiten pro Saison kannst du aber gar nicht so gut sein (ohne dein Talent in Frage zu stellen!).
Natürlich wünsche ich dir viel Erfolg, aber denk nochmal drüber nach was du besser machen könntest als alle anderen Anbieter!

@Harm hat es auch ganz gut auf den Punkt gebracht.
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Re: kleiner Nebenverdienst im Fahrerlager erlaubt?

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Beitrag von Beau Riese »

raaL hat geschrieben:
Beau Riese hat geschrieben:Eine Gewerbeanmeldung ist nicht zwingend nötig und gerade in kleinem Rahmen am Anfang auch nicht unbedingt zu empfehlen. Die Versteuerung ist auch erst ab einem bestimmten Betrag fällig; eine kurze individuelle Steuerberatung ist hier sicher nicht verkehrt.
Hast du Quellen hierzu? §14 GewO regelt die Anzeigepflicht - eindeutig:
"Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen."

Heißt: Tätigkeit begonnen --> Gewerbe anmelden.
Das heißt es eben nicht unbedingt, denn möglicherweise -und das vermute ich, auch wenn wir nicht wissen, worum genau es sich handelt- trifft das alles nicht auf das Geplante zu.

Edit: jetzt wissen wir es doch, und es ist auch das, was ich vermutet habe.
Zuletzt geändert von Beau Riese am Freitag 11. August 2017, 14:05, insgesamt 1-mal geändert.
Man gönnt sich ja sonst auch alles...
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Re: kleiner Nebenverdienst im Fahrerlager erlaubt?

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Beitrag von knightrider »

Ich habe bisher immer Einzelinstruktionen für 500€ aufwärts gesehen. Ich hätte nichts dazu zu sagen. Es wäre nicht mehr oder beim Video geblieben.

Hatte ja keine Ahnung das dass jemand für sowenig anbietet. :shock:
Trotzdem Frag ich mich wie ein normaler Instruktor mich zum Beispiel Filmen möchte. Das wird schwierig mit einem Serienmotorrad oder mit 50Rdn alten Reifen.

Tja wie gesagt, war ja nur ne Frage. Danke für die Antworten
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