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Wer bezahlt den Schaden..?

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

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Beitrag von joyman »

Bei grober Fahrlässigkeit ist der Haftungsverzicht nicht wirksam. Insgesamt kann man sagen, dass es eigentlich egal ist was man unterschreibt, da der Veranstalter geltendes Recht (Haftung nach BGB) nicht ausßer Kraft setzen kann. Im Fall eines Falles ist das Problem nur meistens die Beweisführung. Wenn Du jemandem was ans Zeug flicken willst, musst Du auch nachweisen können, dass er grob fahrlässig gehandelt hat. Du solltest also am besten Fotos und Zeugen zur Hand haben.

Der Jörg
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Beitrag von as »

joyman hat geschrieben:Bei grober Fahrlässigkeit ist der Haftungsverzicht nicht wirksam. Insgesamt kann man sagen, dass es eigentlich egal ist was man unterschreibt, da der Veranstalter geltendes Recht (Haftung nach BGB) nicht ausßer Kraft setzen kann.
(...)
Stimmt in der Tat. Pauschale Haftungsausschlüsse aus Verträgen werden in Deutschland oftmals vom Gericht mit Verweis auf geltendes Gesetz kassiert, ich fürchte, das wird sich im wirklich vor Gericht ausgefochtenen Fall Racetrack nicht anders darstellen.

Schade eigentlich, denn damit schwebt ja zusätzlich ein nettes Damoklesschwert über einem jeden Crash...

Naja, zumindest kann keiner argumentieren, er hätte nicht damit rechnen können, dass dort etwas passieren kann :-)

Gruss,
André
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Beitrag von hans rdk »

Denke mann sollte seine moppet angemeldet haben,
wenn der fall der fälle eintreten sollte hat man zumindest eine Möglichkeit das zu überstehen.
Da der Haftungsverzicht schon einige male vor Gericht aufgehoben wurde.
(fragt jetzt bitte nicht wann und wo das sollten andere genau erzählen können )
gruss hans
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Beitrag von er »

@Hans> Ich weiss nicht, ob da die Haftpflicht einspringt
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Beitrag von joyman »

Ich glaub das war eher ein inoffizieller Wink vom Hans. Auf der Rennstrecke springt die Haftpflicht sicher nicht ein.

Der Jörg
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Beitrag von Wildsau »

as hat geschrieben:
joyman hat geschrieben:Bei grober Fahrlässigkeit ist der Haftungsverzicht nicht wirksam. Insgesamt kann man sagen, dass es eigentlich egal ist was man unterschreibt, da der Veranstalter geltendes Recht (Haftung nach BGB) nicht ausßer Kraft setzen kann.
(...)
Stimmt in der Tat. Pauschale Haftungsausschlüsse aus Verträgen werden in Deutschland oftmals vom Gericht mit Verweis auf geltendes Gesetz kassiert, ich fürchte, das wird sich im wirklich vor Gericht ausgefochtenen Fall Racetrack nicht anders darstellen.

Schade eigentlich, denn damit schwebt ja zusätzlich ein nettes Damoklesschwert über einem jeden Crash...

Ich find das sogar sehr gut.

Denn ein Haftungsverzicht kann und soll ja kein Freibrief für irgendwelche Pistenrambos sein.
  • dude Offline
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Beitrag von dude »

ne finde ich nicht gut, weil damit der infantilen klagewut einer typisch deutschen memme noch mehr raum gegeben wird...

wenn ich einen haftungsverzicht unterschreibe, dann verzichte ich auf haftung - ansonsten unterschreibe ich das nicht.

könnte eigentlich ganz einfach sein...
der dude macht das schon...
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Beitrag von Kurvenjunkie »

So sehe ich das ebenfalls.
Fehlt nur noch ein Urteil vom BGH, dann isses mit dem sorglosen Rennstreckenfahren auch vorbei.

Man sollte sich des Risikos bewusst sein oder es lassen.
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Beitrag von Wildsau »

Seh ich anders.

Ich möcht dich mal sehen wenn dich einer, der bis morgens um 6 gesoffen hat, abschießt und zum Krüppel macht.

Ätschibätsch, Haftungsverzicht. :roll:

Ne sorry, aber SO kanns echt nicht gehen!
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Beitrag von Kurvenjunkie »

Es geht um Sach- und nicht um Personenschäden.
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