da immer mal wieder zu lesen ist "..wurde abgeschossen.." wollte ich mal so in die runde fragen wie das so gehandhabt wird wenn man durch fremdverschulden zu sturz kommt?
würde gerne eure erfahrungen dazu hören.
wie regelt ihr das? so oder oder...?
r1duke
Mann sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen.Der muß auch mit jedem Arsch klarkommen!
Der Sachschaden wird in der Regel durch den Haftungsverzicht ausgeschlossen. Der Personenschaden nicht. Hier kannst Du Dich an die Veranstalterhaftpflicht des Veranstalters wenden, sofern er eine Fahrerhaftpflicht hat (alle gößeren Veranstalter sollten das haben). Dennoch sind die Aussichten fraglich, denn man kann die Schuldfrage nicht nach einer Straßenverkehrsordnung klären (welche auch immer), sondern die Schuldfrage muß individuell und ohne Regeln ermittelt werden.
Wenn also einer den anderen abschießt, muß zunächst geklärt werden, wer wem in die Spur gefahren ist und wessen Spur die richtige war. Das alleine ist schon sehr schwer, denn jeder fährt eine etwas andere Linie und behauptet, es sei die richtige.
Damit ist natürlich nicht gesagt, daß so eine Klage keinen Erfolg haben kann, doch ist es sehr schwer ein tatsächliches Verschulden nachzuweisen, ohne Mitschuld des anderen.
Hier geht es um die freiwillige Teilnahme an einer gefährlichen Sportart.
Als ich noch hübsch gewesen (1999)bin und mit nen Kart unterwegs gewesen bin hatte ich bei der Alianz eine Haftpflicht für mein Kart abgeschlossen. Ich schoss nen Holländer mal ab der 2000 DM Schaden am Kart wurde bezahlt. Ne Kündigung der Alianz hatte ich dann aber auch im Briefkasten
Die Veranstalterversicherungen, sofern bei kommerziellen Veranstaltern vorhanden (sollte aber eigentlich selbstverständlich sein?), zahlt wirklich nur Personenschäden und was damit zusammenhängt.
Sollte jemand auf die Idee kommen, Schmerzensgelder etc. einklagen zu wollen... lese man vorher das Kleingedruckte... die sind durch den Haftungsverzicht nämlich auch ausgeschlossen.
Problem ist nur, wenn mal wirklich jemand geschädigt wird, wie zum Beispiel gerade am Pann (der arme Kerl scheint allerdings alleinbeteiligt gewesen zu sein). Mich hat da mal ne Staatsanwältin etwas aufgeklärt. In dem besagten Fall war ein Stuntmann zu Tode kommen, man sollte meinen er hatte auch einen Haftungsverzicht unterschrieben. Die STA hat ermittelt und einen Strafbefehl erlassen ... Wenn ich richtig informiert bin, ist bei "grober Fahrlässigkeit" der Haftungsverzicht nicht wirklich wirksam. Ich stehe zwar auch auf dem Standpunkt "SSA", aber wenn ein Betrunkener jemanden abschießen sollte, wirkt glaube ich der Haftzungsverzicht nicht mehr (und das finde ich auch gut so).