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Wer bezahlt den Schaden..?

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

Moderatoren: as, Chris

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Wer bezahlt den Schaden..?

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Beitrag von r1duke »

da immer mal wieder zu lesen ist "..wurde abgeschossen.." wollte ich mal so in die runde fragen wie das so gehandhabt wird wenn man durch fremdverschulden zu sturz kommt?
würde gerne eure erfahrungen dazu hören.
wie regelt ihr das? so :discussion: oder :punch: oder...?
r1duke

Mann sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen.Der muß auch mit jedem Arsch klarkommen!
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  • Chris Offline
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Beitrag von Chris »

Ich würde es so versuchen: :discussion:

Aber wirkliche Chancen hast Du meines Erachtens nicht ... -> Haftungsverzicht.
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Beitrag von Kanister 79 »

Chris hat geschrieben:Ich würde es so versuchen: :discussion:

Aber wirkliche Chancen hast Du meines Erachtens nicht ... -> Haftungsverzicht.
So schaut´s aus!
Vergnügt sein geht über reich sein
Aber mit ein bischen Reichheit könnt ich öfter Zynden ;-)

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  • Prinzessin Horst Offline
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Beitrag von Prinzessin Horst »

Der Sachschaden wird in der Regel durch den Haftungsverzicht ausgeschlossen. Der Personenschaden nicht. Hier kannst Du Dich an die Veranstalterhaftpflicht des Veranstalters wenden, sofern er eine Fahrerhaftpflicht hat (alle gößeren Veranstalter sollten das haben). Dennoch sind die Aussichten fraglich, denn man kann die Schuldfrage nicht nach einer Straßenverkehrsordnung klären (welche auch immer), sondern die Schuldfrage muß individuell und ohne Regeln ermittelt werden.
Wenn also einer den anderen abschießt, muß zunächst geklärt werden, wer wem in die Spur gefahren ist und wessen Spur die richtige war. Das alleine ist schon sehr schwer, denn jeder fährt eine etwas andere Linie und behauptet, es sei die richtige.
Damit ist natürlich nicht gesagt, daß so eine Klage keinen Erfolg haben kann, doch ist es sehr schwer ein tatsächliches Verschulden nachzuweisen, ohne Mitschuld des anderen.
Hier geht es um die freiwillige Teilnahme an einer gefährlichen Sportart.
  • Jens Offline
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Beitrag von Jens »

Als ich noch hübsch gewesen (1999)bin und mit nen Kart unterwegs gewesen bin hatte ich bei der Alianz eine Haftpflicht für mein Kart abgeschlossen. Ich schoss nen Holländer mal ab der 2000 DM Schaden am Kart wurde bezahlt. Ne Kündigung der Alianz hatte ich dann aber auch im Briefkasten :wink:
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  • ßabine Offline
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Beitrag von ßabine »

UND:

Die Veranstalterversicherungen, sofern bei kommerziellen Veranstaltern vorhanden (sollte aber eigentlich selbstverständlich sein?), zahlt wirklich nur Personenschäden und was damit zusammenhängt.

Sollte jemand auf die Idee kommen, Schmerzensgelder etc. einklagen zu wollen... lese man vorher das Kleingedruckte... die sind durch den Haftungsverzicht nämlich auch ausgeschlossen.

ß
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Beitrag von r1duke »

boah!!! 5 antworten in nicht mal 30 min. :thankyou:

Ich liebe dieses Forum!!!

und schon wieder was gelernt :lol: , fazit:
Renne fahren is wie die Ehe ( freiwillige Teilnahme an einer gefährlichen Sportart :wink: )
r1duke

Mann sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen.Der muß auch mit jedem Arsch klarkommen!
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Beitrag von seffi »

Und außerdem:

Wenn ich nicht will, dass etwas kaputt geht (sprich, ich einen Schaden erleide), darf ich nicht auf die Rennstrecke.

Diese ganze "der andere ist schuld" find ich einfach nur zum kotzen :banging: :banging: :bang: :bang:

Es schießt doch keiner den anderen mit Absicht ab (hoffentlich).

Wem das nicht passt, der sollte sich ein Röckchen anziehen und zur Ballettschule gehen :elephant:

Ach ja, bin auch schon vom Mopped geholt worden. Und dann klärt man das kurz danach und dann isses gut.
Wer Seffi hat, hat's gut !
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Beitrag von joyman »

Versichern Balettschulen Haftpflichtschäden am Röckchen??? :shock: :shock: :shock:

Der Jörg
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  • er Offline
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Beitrag von er »

Problem ist nur, wenn mal wirklich jemand geschädigt wird, wie zum Beispiel gerade am Pann (der arme Kerl scheint allerdings alleinbeteiligt gewesen zu sein). Mich hat da mal ne Staatsanwältin etwas aufgeklärt. In dem besagten Fall war ein Stuntmann zu Tode kommen, man sollte meinen er hatte auch einen Haftungsverzicht unterschrieben. Die STA hat ermittelt und einen Strafbefehl erlassen ... Wenn ich richtig informiert bin, ist bei "grober Fahrlässigkeit" der Haftungsverzicht nicht wirklich wirksam. Ich stehe zwar auch auf dem Standpunkt "SSA", aber wenn ein Betrunkener jemanden abschießen sollte, wirkt glaube ich der Haftzungsverzicht nicht mehr (und das finde ich auch gut so).
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